Wir arbeiten für Sie

Als Betriebsrat sind wir die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer_innen. Unsere Aufgabe ist es, uns dafür einzusetzen, dass die Arbeit fair, sicher und respektvoll gestaltet wird – für alle Mitarbeiter_innen des allgemeinen Universitätspersonals.

Dabei ist ein wichtiger Schwerpunkt, auf die Einhaltung von Gesetzen zu achten. Das betrifft zum Beispiel Arbeitszeiten, Pausen, Urlaubsregelungen, Gesundheitsschutz oder den Umgang mit Überstunden. Wenn neue Regelungen eingeführt werden sollen – etwa zu Arbeitszeitmodellen, Telearbeit oder technischen Systemen – bringen wir die Sicht der Arbeitnehmer_innen ein.

vertrauliche Beratung

Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag? Fühlen Sie sich ungerecht behandelt oder benötigen Sie Unterstützung bei einem Konflikt? Sie können sich jederzeit vertraulich an uns wenden: persönlich, über unser Kontaktformular oder per E-Mail. Wir hören zu, beraten und helfen dabei, Lösungen zu finden. Auf Wunsch begleiten wir auch Gespräche mit Vorgesetzten und sorgen dafür, dass Anliegen sachlich und fair behandelt werden.

Die Behindertenvertrauensperson steht Mitarbeiter_innen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bei Anliegen und Bedürfnissen mit Rat und Tat zur Seite.

Unser Ziel ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich alle sicher fühlen, mitgestalten können und gerne arbeiten.

Kurz gesagt: Der Betriebsrat ist für die Arbeitnehmer_innen da. Wir informieren, unterstützen, vermitteln und achten darauf, dass die Interessen der Mitarbeitenden gehört und berücksichtigt werden.

Services

Neben Beratung und Unterstützung stellen wir auch weitere Services für Mitarbeiter_innen der TU Wien bereit. Im Intranet finden Sie aktuelle Neuigkeiten, Informationen zu Betriebsvereinbarungen sowie Vergünstigungen und Sonderkonditionen bei verschiedenen Unternehmen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort viele weitere hilfreiche Informationen rund um den Arbeitsalltag zur Verfügung.

Für Interessierte

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Betriebsrats ist zum großen Teil im Arbeitsverfassungsgesetz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster geregelt. Gemäß § 38 hat der Betriebsrat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wahren und zu fördern.

Wir treten dafür ein, dass die zugunsten der Arbeitnehmer_innen geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Erlässe und Kollektivverträge eingehalten und durchgeführt werden. Das machen wir durch: