Wir für Sie 

Der Betriebsrat wahrt und fördert die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Arbeitnehmer_innen. Er tritt dafür ein, dass die zugunsten der Arbeitnehmer_innen geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Erlässe und Kollektivverträge eingehalten und durchgeführt werden. Ziel ist ein Interessensausgleich zum Wohle der Arbeitnehmer_innen und des Betriebes. Hinweis: Projektmitarbeiter_innen gehören zum allgemeinen Universitätspersonal und werden daher von uns vertreten.

Wir arbeiten für Sie

  • in regelmäßigen Sitzungen des gesamten Betriebsrates
  • regelmäßiger Austausch bezüglich Arbeitsrecht
  • in regelmäßigen Besprechungen mit dem Rektorat, Personaladministration, Personalentwicklung und AKG sowie in Einzelfällen mit dem Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal
  • durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • bei Treffen im Rahmen von themenspezifischen Arbeitsgruppen (Datenschutz, Informationssicherheit usw.) 
  • durch diverse Gremientätigkeiten

Wir beraten, vermitteln und unterstützen

  • in Einzelberatungen nach Terminvereinbarung persönlich, per Mail, per Telefon, online
  • durch anonymisierte Weitergabe von Fragen und Rückübermittlung der Antworten
  • bei Begleitung/Beratung zum Mitarbeitergespräch oder Konflikten (falls gewünscht)
  • bei geplanten Kündigungen
  • bei betrieblicher Gesundheitsförderung
  • durch Hilfestellung für die Behindertenvertrauensperson