Die Behindertenvertrauensperson ist die zentrale Ansprechperson für alle Anliegen und Bedürfnisse von Mitarbeiter_innen mit Behinderungen. Sie setzt sich für Ihre wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen ein.

Ich bin für Sie da

Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Alle Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Aufgaben der Behindertenvertrauensperson

Die Behindertenvertrauensperson vertritt die Interessen von Kolleginnen und Kollegen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Sie macht auf deren Bedürfnisse aufmerksam und sensibilisiert für Barrieren und Herausforderungen im Arbeitsalltag.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Einbringen von Vorschlägen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation sowie der Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen. Zudem achtet die Behindertenvertrauensperson darauf, dass die gesetzlichen Vorgaben – insbesondere das Behinderteneinstellungsgesetz – eingehalten werden.

Werden Probleme oder Mängel festgestellt, informiert die Behindertenvertrauensperson den Betriebsrat sowie die Rektorin bzw. den Rektor oder das für den Arbeitnehmerschutz zuständige Mitglied des Rektorats, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

Damit verbunden ist auch der Anspruch auf Unterstützungsmaßnahmen zum Nachteilsausgleich sowie der Abbau von Barrieren in Gebäuden oder Informations- und Kommunikationstechnologien.

Mitwirkungsrecht beim Betriebsrat

Die Behindertenvertrauensperson hat das Recht, beratend an allen Sitzungen des Betriebsrats teilzunehmen. Der Betriebsrat ist verpflichtet, die Behindertenvertrauensperson gleichzeitig mit den Betriebsratsmitgliedern zu den Sitzungen einzuladen.

Informationspflicht des Rektorats

Das Rektorat der TU Wien ist verpflichtet, die Behindertenvertrauensperson in allen Angelegenheiten, die ihre Aufgabengebiete betreffen, zu informieren, einzubeziehen und anzuhören.

Verpflichtung gemäß UN-Konvention

Durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergibt sich die Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankung die Möglichkeit haben, sich beruflich entfalten zu können.