Barrierefrei Studieren, Lehren und Arbeiten und an der TU Wien

Die Behindertenbeauftragte, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und die Behindertenvertrauensperson, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster arbeiten an der TU Wien nach den Grundsätzen eines selbstbestimmten und gleichberechtigten Zugangs behinderter Menschen zu allen Lebensbereichen zusammen. Unser Verständnis von Behinderung ist im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, das aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen und gleichberechtigten Teilhabe der Gesellschaft behindert. 

Die TU Wien bietet seit 1996 mit der Behindertenbeauftragten, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster eine Servicestelle für Studierende an, die sich zum Personenkreis der behinderten und chronisch kranken Studierenden zählen oder in einer anderen Form in ihrem Studium beeinträchtigt sind. Viele Aktivitäten wurden und werden gesetzt, um den Studierenden der TU Wien einen gleichberechtigten Studienzugang zu ermöglichen. Sie haben als Studierende mit Behinderungen die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen, wie alle anderen TU-Studierenden auch, doch dort, wo sie behinderungsbedingt auf Barrieren stoßen, versuchen wir mit unserer Beratung und Unterstützung einen Ausgleich zu schaffen und diese Barrieren zu beseitigen.

Zielgruppen

  • Studierende mit Behinderung, Studierende mit chronischen oder psychischen Erkrankungen;
  • Studieninteressierte mit Behinderungen, Studieninteressierte mit chronischen und psychischen Erkrankungen;
  • Alle Personen, die in ihrem Studium in irgendeiner Form beeinträchtigt sind;
  • Lehrende, die im Rahmen ihrer Lehre auf behinderte oder chronisch kranke Studierende treffen und/oder sich für das Thema "barrierefreie Lehre" interessieren;
  • Studierende aller Studienrichtungen, die sich im Rahmen des Studiums mit dem Thema Barrierefreiheit und Behinderung auseinandersetzen oder sich dafür interessieren;
  • Alle Mitarbeiter_innen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit an der TU Wien mit dem Thema Barrierefreiheit und Behinderung auseinandersetzen oder sich dafür interessieren.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie zu unseren Zielgruppen gehören und bei uns richtig sind, scheuen Sie sich dennoch nicht, uns zu kontaktieren – wir werden Ihnen dabei behilflich sein, die richtige Ansprechperson zu finden. 

Weitere Informationen zum Thema barrierefrei Studieren gibt es beim Student Support unter Services für Studierende, öffnet in einem neuen Fenster

Die Behindertenvertrauensperson, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster ist ihre Ansprechperson für alle Anliegen und Bedürfnisse von Mitarbeiter_innen mit Behinderungen. Sie setzt sich für Ihre wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen ein.

Aufgaben der Behindertenvertrauensperson

  • Sensibilisieren: Hinweisen auf die Bedürfnisse von Arbeitskolleg_innen mit Behinderungen
  • Vorschlagen: Erstattung von Vorschlägen zur Beschäftigung sowie zur Aus- und Weiterbildung
  • Überwachen: Kontrolle der Einhaltung des Behinderteneinstellungsgesetzes
  • Melden: Mitteilung von festgestellten Mängeln an den Betriebsrat und die Rektorin/den Rektor oder das für den Arbeitnehmerschutz zuständige Mitglied des Rektorats

Mitwirkungsrecht beim Betriebsrat

Die Behindertenvertrauensperson hat das Recht, beratend an allen Sitzungen des Betriebsrats teilzunehmen. Der Betriebsrat ist verpflichtet, die Behindertenvertrauensperson gleichzeitig mit den Betriebsratsmitgliedern zu den Sitzungen einzuladen.

Informationspflicht des Rektorats

Das Rektorat der TU Wien ist verpflichtet, die Behindertenvertrauensperson in sämtlichen Belangen, die die jeweiligen Aufgabengebiete betreffen, zu informieren, beizuziehen und zu hören.

Verpflichtung gemäß UN-Konvention

Durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster ergibt sich die Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankung die Möglichkeit haben, sich beruflich entfalten zu können.

Damit verbunden ist auch der Anspruch auf Unterstützungsmaßnahmen zum Nachteilsausgleich sowie der Abbau von Barrieren in Gebäuden oder Informations- und Kommunikationstechnologien.

Meine Vision fuTUre fit: An der TU Wien wird Inklusion von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in allen Bereichen nachhaltig gelebt.

Alle Kontaktaufnahmen werden vertraulich behandelt.