Hinweis zur Abwesenheit während der vorlesungsfreien Zeit

Bitte beachten Sie: Die Behindertenbeauftragte Nicole Kretschy ist von 10.08.2026 bis einschließlich 07.09.2026 nicht erreichbar. Anliegen bitten wir, möglichst frühzeitig zu klären oder direkt mit den Lehrenden abzustimmen.

Barrierefrei Studieren

Unser Angebot richtet sich an Studierende und Studieninteressierte der TU Wien, die im Studium von Barrieren betroffen sind oder individuelle Unterstützung benötigen. Dazu zählen unter anderem Studierende mit ADHS, Autismus-Spektrum-Störung (ASS), Legasthenie, Dyskalkulie, chronischen oder psychischen Erkrankungen sowie weiteren sichtbaren oder nicht sichtbaren Beeinträchtigungen. Wir unterstützen bei unterschiedlichsten Anliegen rund um ein barrierefreies und chancengerechtes Studium und beraten vertraulich zu individuellen Unterstützungs- und Anpassungsmöglichkeiten.

Beratungsgespräche können nach Terminvereinbarung sowohl in Präsenz als auch online via Zoom stattfinden. Bitte kontaktieren Sie hierfür die Behindertenbeauftrage Nicole Kretschy zur Terminvereinbarung per E-Mail .

Wir bieten Studierenden der TU Wien und studieninteressierten Personen Information und Beratung zu folgenden Fragen:

  • Informationen über barrierefreie Zugänglichkeit und die barrierefreie Nutzung der vorhandenen Infrastruktur (z.B. Bibliothek, Hörsäle, Mensa)
  • Beratung und Unterstützung der Studierenden
  • Informationen über außeruniversitäre Unterstützungsangebote, z.B. zur Persönlichen Assistenz
  • Informationen über Unterstützungsangebote der TU Wien
  • Koordination des Unterstützungsangebotes
  • Informationen über rechtliche Fragen zum Thema Behinderung und Studium (Prüfungsmodalitäten).
  • Informationen und Beratung zu Hilfsmitteln
  • Unterstützung bei der Hilfsmittelbeantragung
  • Kommunikation mit den Lehrenden

Beispiele für abweichende Prüfungsmodalitäten sind:

  • Zeitverlängerung
  • Wechsel vom mündlichen zum schriftlichen Prüfungsmodus und umgekehrt

Studierende mit einer Behinderung, die länger als sechs Monate andauert, haben das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn sie die Prüfung in der vorgesehenen Form aufgrund ihrer Behinderung nicht ablegen können und die Anforderungen durch die abweichende Prüfungsmethode nicht verändert werden (UG § 59 (1) 12):

Wie die Prüfung abzulegen ist, das ist mit dem/der Lehrveranstalterin rechtzeitig (!) zu vereinbaren, da oft auch organisatorische Vorkehrungen  zu treffen sind.

Die Finanzielle Förderungen für Studierende mit Behinderungen sind auf unserer Seite Finanzielle Unterstützungen zusammengefasst zu finden.

Um Lehrende beim Umgang mit Ausnahmesituationen während Prüfungen zu unterstützen, stellen wir hier einen Leitfaden als PDF zur Verfügung.

Leitfaden für Lehrende als PDF, öffnet in einem neuen Fenster

 

 

FAQs

Die meist gestellten Fragen und Anliegen rund um Barrierefrei Studieren zusammengefasst:

Nein, eine geänderte Prüfungsmodalität ist nicht im Zeugnis sichtbar,

Das fachärztliche Attest darf ausschließlich vom Studiendekan eingesehen werden und wird streng vertraulich behandelt. Studierende können nicht relevante Informationen im Attest schwärzen. Der Diagnoseschlüssel muss jedoch sichtbar bleiben.

Die Voraussetzung für eine geänderte Prüfungsmodalität sind eine fachärztliche Bestätigung. 

An die Behindertenbeauftragte der TU Wien, Nicole Kretschy. Diese ist am besten per Mail nicole.kretschy@tuwien.ac.at zu erreichen. 

Nein. Im Regelfall kontaktiert die Behindertenbeauftragte Nicole Kretschy die Lehrenden für dich. 

Bei Vorliegen bestimmter wichtiger Gründe (Behinderung oder Krankheit) kann auf Antrag die Anspruchsdauer verlängert werden.

Vor dem Erstgespräch mit der Behindertenbeauftragten: mindestens drei Wochen.

Nach dem Erstgespräch und nach Vorlage des fachärztlichen Attests: zwei Wochen.