Der Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal ist die gewählte Personalvertretung aller wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen der TU Wien - also folgender Personen: Tutor_innen, Studienassistent_innen, Projektassistent_innen, Assistent_innen, Dozent_innen, Professor_innen.

Der Betriebsrat ist die gesetzliche Interessensvertretung in Fragen der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Beschäftigten.

Funktion des Betriebsrates

In seiner Funktion nimmt der Betriebsrat die Mitwirkungsrechte der Beschäftigten bei der Gestaltung betrieblicher Abläufe, der Arbeitszeit, der Qualität und Ausstattung der Arbeitsplätze und ähnlichen, die Beschäftigten unmittelbar betreffenden Feldern wahr. Er vertritt in diesem Sinn die Interessen der gesamten Belegschaft, wirkt aber auch insbesondere an der Vertretung ggf. bestehender Interessen einzelner gegenüber dem Arbeitgeber TU Wien mit.

Der Betriebsrat wird alle 5 Jahre gewählt - die letzte Wahl fand 2020 statt (siehe Ergebnis, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster), die nächste Wahl wird im Jahr 2025 stattfinden.

Was wir für Sie persönlich tun können

  • Beratung bei der Verfassung von Arbeitsverträgen
  • Beratung bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen
  • Unterstützung bei Arbeitskonflikten (z.B. mit Vorgesetzten oder mit Kolleg_innen)
  • Beratung in Fragen des Schutzes für Arbeitnehmer_innen

Was wir im Sinn der Vertretung der gesamten Belegschaft tun

  • Mitwirkung an der Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zum Schutz der Dienstnehmer_innen,
  • Mitwirkung im Rahmen der Auflösung von Dienstverhältnissen durch Entlassung oder Kündigung sowie bei der einverständlichen Lösung von Dienstverhältnissen
  • Mitwirkung an Entscheidungen des Rektorats (in unterschiedlichem Ausmaß) in Personalangelegenheiten, im Wesentlichen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen, sowie beispielsweise bei der Einführung von Systemen zur computerunterstützten Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten der Bediensteten.

Gesetzliche Grundlage

Grundlage für diese Tätigkeiten des Betriebsrates bildet vor allem das Arbeitsverfassungsgesetz. Der Betriebsrat ist demzufolge unabhängig und seine Mitglieder sind zur Wahrung der Unabhängigkeit an keine Weisungen gebunden.

Die Mitglieder des Betriebsrates sind im Zuge der Wahrnehmung ihrer Aufgaben selbstverständlich zur Wahrung der Privatsphäre und damit gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können daher jede/n von uns kontaktieren - und treten Sie bitte möglichst frühzeitig mit uns in Kontakt, damit wir Sie bei Ihrem Anliegen und in der Wahrnehmung Ihrer Interessen wirkungsvoll unterstützen können.