Der Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal ist die gewählte Personalvertretung aller wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen der TU Wien, also folgender Personen: Tutor_innen, Studienassistent_innen, Projektassistent_innen, Assistent_innen, Dozent_innen, Professor_innen.

Der Betriebsrat ist die gesetzliche Interessensvertretung in Fragen der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Beschäftigten.

Funktion des Betriebsrates

In seiner Funktion nimmt der Betriebsrat die Mitwirkungsrechte der Beschäftigten bei der Gestaltung betrieblicher Abläufe, der Arbeitszeit, der Qualität und Ausstattung der Arbeitsplätze und ähnlichen, die Beschäftigten unmittelbar betreffenden Feldern wahr.

Er vertritt in diesem Sinn die Interessen der gesamten Belegschaft, wirkt aber auch insbesondere an der Vertretung ggf. bestehender Interessen einzelner gegenüber dem Arbeitgeber TU Wien mit. Zudem unterstützt er die Belegschaft direkt in Form von Beratungsgesprächen.

Sind Sie neu an der TU Wien?

Als neue Mitarbeiterin oder neuer Mitarbeiter heißen wir Sie herzlich willkommen und möchten Ihnen ein paar Tipps geben, die Ihnen den Einstieg erleichtern soll.