An der TU Wien vertreten zwei Betriebsräte die Interessen der Mitarbeitenden – einer für das allgemeine Universitätspersonal und einer für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal.

Betriebsrät_innen sind Ihre gewählten Interessensvertreter_innen und unterstützen bei Anliegen und Fragen zu Themen wie Arbeitsrecht, Betriebsvereinbarungen, Konflikten und Mobbing, Mitarbeiter_innengesprächen, Ungleichbehandlungen und vielem mehr.

Der Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal vertritt Beamt_innen, Vetragsbedienstete, Privatangestellte, Projektmitarbeiter_innen, Praktikant_innen und Lehrlinge.
Der Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal vertritt die Interessen der Tutor_innen, studentischen Mitarbeiter_innen, Projektassistent_innen, Assistent_innen, Dozent_innen und Professor_innen.