Häufig gestellte Fragen
Ihr Studium an der TU Wien
Zulassung
Bitte besuchen Sie unsere Website für sämtliche Informationen rund um das Zulassungsverfahren.
Informationen zur Unterrichtssprache finden Sie entweder auf der Webpage des Studienangebots oder im Studienplan.
Studienwechsel können Auswirkungen auf den etwaigen Erhalt von Familienbeihilfe und Studienbeihilfe haben. Bitte informieren Sie sich daher auch vor einem Wechsel bei der Studienbeihilfebehörde oder dem Finanzamt!
Bachelorstudien:
Bitte kontaktieren Sie uns per Jira, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster innerhalb der Zulassungsfrist mit folgenden Daten:
- vollständiger Name
- Matrikelnummer
- Name des Studiums, das Sie beginnen möchten
- eventuell: Name des Studiums, welches Sie schließen möchten
- Nachweis, dass Sie die Studien-VoR-Phase/das Aufnahmeverfahren absolviert haben
- Scan Ihrer TUCard
Master-/Doktoratsstudien:
Hier muss ein erneuter Antrag auf Zulassung gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Anschließend kontaktieren Sie uns bitte innerhalb der Zulassungsfrist per Jira, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster mit folgenden Daten:
- vollständiger Name
- Matrikelnummer
- Name des Studiums, das Sie beginnen möchten
- eventuell: Name des Studiums, welches Sie schließen möchten
- Scan des Zulassungsbescheides und Ihrer TUCard
Positiv beurteilte Prüfungen/Lehrveranstaltungen, die im Rahmen eines ordentlichen Studiums an der TU Wien absolviert wurden, gelten für alle anderen ordentlichen Studien der TU Wien im Falle einer Zulassung als anerkannt, wenn:
- sie im Curriculum des anderen Studiums festgelegt und in TISS mit Titel, Typ, Anzahl der ECTS-Anrechnungspunkte den jeweiligen Curricula zugeordnet sind,
- im Prüfungsfach „Freie Wahlfächer und Transferable Skills“ verwendet werden sollen, oder
- für den curricularen Teil des Doktoratsstudiums verwendet werden sollen.
Sind nicht alle angeführten Voraussetzungen erfüllt, und fallen die Prüfungen/Lehrveranstaltungen auch nicht in den Anwendungsbereich von Übergangsbestimmungen, so ist ein Antrag auf Anerkennung zu stellen.
Beachten Sie, dass im TISS diese Prüfungen/Lehrveranstaltungen immer unter der Studienkennzahl gespeichert bleiben, unter der diese absolviert wurden.
Bei weiteren Fragen zum Studienplan wenden Sie sich an das Dekanat der Fakultät.
Verschiedene Gründe können eine Unterbrechung des Studiums erfordern. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
- Beurlaubung vom Studium
- Abmeldung vom Studium
- Trotz der Unterbrechung im Studium angemeldet bleiben
Welche dieser Varianten die bessere darstellt, hängt ganz von der jeweiligen individuellen Situation ab.
Nichteinzahlung des vorgeschriebenen Betrags innerhalb der Fortmeldefrist resultiert in eine automatische Abmeldung vom Studium.
Sie haben die Möglichkeit, es im nächsten Semester oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihr Studium wieder aufzunehmen. Für die Fortsetzung Ihres Studiums kommen Sie während einer Zulassungsfrist entweder persönlich mit Ihrem Ausweis in die Studienabteilung zu den Öffnungszeiten vorbei oder melden die Fortsetzung per Jira, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (bitte Name, Matrikelnummer, Studium und eingescannten Ausweis angeben).
Bisher abgelegte Prüfungsleistungen bleiben erhalten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer zwischenzeitlich erfolgten Curriculumsänderung nur im neuen Curriculum begonnen werden kann! Die Anrechnung der bisherigen Prüfungen erfolgt sodann anhand der Äquivalenzliste im Dekanat.
Nichteinzahlung des vorgeschriebenen Betrags innerhalb der Fortmeldefrist resultiert in eine automatische Abmeldung vom Studium.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Abmeldung in der Studienabteilung zu melden, indem Sie entweder persönlich vorbeikommen, oder uns via Jira, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Matrikelnummer und Ihres Studiums sowie eines Scans Ihres Ausweises kontaktieren.
Benötigen Sie eine Abgangsbescheinigung, so wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung.
Es gibt zwei Gründe, warum Sie von Ihrem Studium ausgeschlossen werden können:
Nichterreichen der Mindeststudienleistung:
Haben Sie die Mindeststudienleistung (16 ECTS innerhalb der ersten 4 Semester des Bachelorstudiums) nicht erreicht, erlischt die Zulassung. Eine erneute Zulassung zum selben Studium ist erst nach vier Semestern wieder möglich
Negativbeurteilung des letzten Prüfungsantritts
Ist auch der letztmögliche Prüfungsantritt (StEOP-Prüfungen insgesamt 4 Antritte, andere Prüfungen 5, allerletzte Prüfung des Studiums 6) negativ, so erlischt die Zulassung mit Prüfungsdatum. Eine erneute Zulassung zu diesem Studium ist an der TU Wien dann nicht mehr möglich. Darüber hinaus sind Sie auch von allen Studiengängen ausgeschlossen, in deren Curriculum diese Lehrveranstaltungen vorgeschrieben ist.
Beitragszahlung
Die Buchung des ÖH-/Studienbeitrages kann einige Minuten bis zu sieben Werktage in Anspruch nehmen. Sobald der Betrag vollständig und fristgerecht eingelangt ist, wechselt Ihr Status im TISS-Account auf „fortgemeldet“ und dann kann die Studienbestätigung erstellt werden.
Die Buchung kann von der TU Wien nicht beschleunigt werden! Sie müssen sich einige Tage gedulden.
Wird Ihr Studium auch nach einer Woche nicht fortgemeldet, ist es zu einer Fehleinzahlung gekommen und der von Ihnen eingezahlte Beitrag kann von der Bank nicht Ihrem Beitragskonto an der TU Wien zugeordnet werden. Das hat zur Folge, dass Ihr Studium nicht (als fortgesetzt) gemeldet ist. Kann der Beitrag nicht zugeordnet werden oder ist die Einzahlung außerhalb der Frist, erfolgt die Rückbuchung automatisch auf das Konto, von dem die Einzahlung getätigt wurde.
Haben Sie bei ihrer Einzahlung die Zahlungsreferenz/Kundendaten vergessen bzw. nicht korrekt angeführt, gedulden Sie sich eine Woche. In vielen Fällen kann die Überweisung von der Bank manuell zugeordnet werden.
Eine nachträgliche Korrektur (falsche Zahlungsreferenz/Kundendaten) ist seitens der TU Wien nicht möglich!
Wird Ihr Studium auch nach einer Woche nicht fortgemeldet, ist es zu einer Fehleinzahlung gekommen und der von Ihnen eingezahlte Beitrag kann von der Bank nicht Ihrem Beitragskonto an der TU Wien zugeordnet werden. Das hat zur Folge, dass Ihr Studium nicht (als fortgesetzt) gemeldet ist.
Kann der Beitrag nicht zugeordnet werden oder die Einzahlung ist außerhalb der Frist, erfolgt die Rückbuchung automatisch auf das Konto, von dem die Einzahlung getätigt wurde.
Erfolgt keine automatische Rückbuchung wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung.
Nein.
Aus administrativen Gründen ist es nicht möglich, überschüssige Beiträge aus einem vergangenen Semester für die aktuelle Vorschreibung zu verwenden.
Sie können den zu viel bezahlten Betrag auf Antrag rückerstatten lassen.
Um als außerordentliche_r Studierende_r zum Besuch des Vorstudienlehrgangs fortgemeldet zu werden, müssen Sie sowohl den im TISS vorgeschriebenen ÖH-Beitrag, als auch die Kursgebühr der VWU entrichten.
Die Einzahlung an der VWU wird nicht automatisch von der TU Wien übernommen. Es kann daher einige Werktage dauern, bis Sie fortgemeldet sind.
Wird Ihr Studium auch nach einer Woche nicht fortgemeldet, kann es zu einer Fehleinzahlung gekommen sein. Wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung und das Sekretariat des VWU.
Ein zusätzliches Toleranzsemester gibt es nicht.
Überschreiten Sie die im Curriculum vorgesehene Regelstudienzeit plus zwei Toleranzsemester, so sind Sie studienbeitragspflichtig.
Sie können jedoch einen Erlass des Studienbeitrags beantragen, sofern ein Erlassgrund vorliegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webpage zum Studienbeitrag.
Antrag auf Zulassung
Allgemeines
Sämtliche Informationen zum Zulassungsverfahren an der TU Wien finden Sie auf unserer Website.
Besitzen Sie die Allgemeine Hochschulreife, so ist dieses dem österreichischem Reifezeugnis gleichwertigt und Sie können sich ohne vorherige Antragstellung direkt einschreiben.
Besitzen Sie die Fachgebundene Hochschulreife, so ist zunächst ein Antrag auf Zulassung zu stellen.
Bitte besuchen Sie die entsprechende Webpage, auf der sämtliche gleichwertige Reifezeugnisse angeführt sind.
Bearbeitungszeit
Innerhalb der Antragsfristen für Nicht-EU/EWR-Bürger_innen:
- Wintersemester: 16. Jänner bis 15. Juli
- Sommersemester: 16. Juli bis 15. Jänner
Für EU/EWR-Bürger_innen empfehlen wir folgenden Zeitraum:
- Wintersemester: Anfang Februar bis Ende Juli
- Sommersemester: Anfang August bis Ende Jänner
Die persönliche Einschreibung mit einem Zulassungsbescheid ist bis 31. Oktober (Wintersemester) oder bis 31. März (Sommersemester) möglich.
Bitte beachten Sie, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen auf Zulassung 10-12 Wochen beträgt. Werden Dokumente nachgefordert, verzögert dies die Bearbeitung.
Senden Sie daher die Unterlagen rechtzeitig ab!
Weitere Informationen zur Zulassung finden Sie auf der entsprechenden Webpage.
Die Studienabteilung versendet keine automatischen Empfangsbestätigungen.
Für Auskünfte zum Eingang Ihres Antrages kontaktieren Sie uns via Kontaktformular mit einem Scan von Ihrem Reisepass oder Personalausweis im PDF Format.
Die Studienabteilung versendet keine automatischen Statusupdates.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zum Studium nimmt durchschnittlich 10-12 Wochen ab Einlangen der Unterlagen in Anspruch. In Folge der hohen Anzahl an eingelangten Anträgen können Anfragen zum Bearbeitungsstand vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit nicht beantwortet werden.
Die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung dauert durchschnittlich 10-12 Wochen. Da die Bearbeitungszeit jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig ist (Zeitpunkt der Antragstellung, Menge an eingereichten Anträgen, Evaluierung durch den_die Studiendekan_in, etc.), kann jedoch keine genaue Zeit genannt werden.
Anträge auf Zulassung werden ausnahmslos chronologisch bearbeitet, um eine faire und nicht-diskriminierende Behandlung zu garantieren.
Die Studienabteilung übernimmt keine Verantwortung für die Organisation Ihres Studiums. Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit daher bei der Planung Ihres Studiumbeginns.
Die Informationen zur Bearbeitungszeit von Anträgen auf Zulassung und zu den Anmeldefristen an der VWU sind auf den jeweiligen Websites frei verfügbar.
Eine bevorzugte Behandlung Ihres Antrages ist nicht möglich. Beachten Sie daher die einzelnen Fristen in der Planung Ihres Studiumbeginns.
Die Bearbeitung kann in Folge der hohen Anzahl an Anträgen 10-12 Wochen in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit seitens der Studienabteilung keine Auskunft (weder telefonisch noch per Email) über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages gegeben werden kann.
Dies kann mehrere Gründe haben:
- Es wurden Dokumente nachgereicht, was in eine verlängerte Bearbeitungszeit resultiert
- Im Rahmen der Bearbeitung des Antrages auf Zulassung zu einem Master- oder Doktoratsstudium werden die Dokumente an den_die zuständige_n Studiendekan_in zur Durchführung der Prüfung der fachlichen Vergleichbarkeit weitergeleitet, was die Bearbeitungsdauer eventuell verlängern könnte. Die Studienabteilung hat leider keinen Einfluss über die Dauer der Evaluierung durch den_die zuständige_n Studiendekan_in.
- Sämtliche Korrespondenz seitens der Studienabteilung wird per Post an die am Antragsformular angegebene Adresse geschickt. Die Studienabteilung übernimmt keine Verantwortung über Verlust oder Schaden während des Versandes. Es kann daher sein, dass bereits eine Benachrichtigung verschickt wurde, die jedoch auf dem Postweg verloren gegangen ist.
Unterlagen
Nein.
Ein Antrag auf Zulassung muss entweder per Post oder persönlich in der Studienabteilung abgegeben werden.
Ausgenommen:
Studierende, die Ihr Vorstudium an der TU Wien abgeschlossen haben, können das Antragsformular online der Studienabteilung übermitteln, da auf sämtliche relevante Informationen im TISS zugegriffen werden kann.
Mittels Express-Firmen (wie DHL, FedEx, etc.) zugestellte Briefsendungen aus Nicht-EU/EWR-Ländern werden nur dann entgegengenommen, wenn auf der Lieferung deutlich erkenntlich ist, dass durch Annahme keine zusätzlichen Kosten für die TU Wien entstehen; zB durch die Notiz „Kein Zoll“ im Adressetikett.
Post von Zustellern, die nicht unter diese Kategorie fallen, werden auch weiterhin akzeptiert. Bitte kontaktieren Sie örtliche Paketdienste für weitere Unterstützung.
Nein.
Der Antrag auf Zulassung zum Master- oder Doktoratsstudium darf ausnahmslos erst dann gestellt werden, wenn das Bachelor-, Master- oder Diplomstudium abgeschlossen ist.
Wenn Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben und nur noch auf die Ausstellung der Bachelorurkunde warten, wird für die Antragstellung auch eine Bestätigung Ihrer Universität (oder Fachhochschule) über den Studienabschluss und das Notentranskript/Diploma Supplement akzeptiert.
Eine Bestätigung über einen voraussichtlichen Abschluss wird jedoch nicht akzeptiert.
Weitere Informationen zur Zulassung finden Sie auf der entsprechenden Webpage.
Gemäß der Auskunft des österreichischen Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung zur Empfehlung für Zugangsqualifikationen werden (akademische) Abschlüsse immer wieder neu bewertet.
Eine Vorentscheidung ist daher leider nicht möglich und kann erst aufgrund einer Antragstellung und nach Überprüfung der Unterlagen stattfinden.
Weitere Informationen zur Zulassung finden Sie auf der entsprechenden Webpage.
Eine Vorentscheidung ist leider nicht möglich und kann erst aufgrund einer Antragstellung und nach Überprüfung der Unterlagen stattfinden.
Entspricht die absolvierte Ausbildung inhaltlich weitgehend dem entsprechenden Bachelor-/Masterstudium der TU Wien, kann eine Zulassung zum Master-/Doktoratsstudium erfolgen. Sollten dabei fachliche Unterschiede festgestellt werden, so wird die Zulassung mit Auflagen (= zusätzliche Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor-/Masterstudium) erteilt, die als Ergänzungsprüfungen während des Master-/Doktoratsstudiums zusätzlich zu absolvieren sind. Wenn die festgestellten fachlichen Unterschiede einen Umfang von mehr als 30 ECTS-Anrechnungspunkten betreffen, ist eine Zulassung leider nicht möglich.
Weitere Informationen zur Zulassung finden Sie auf der entsprechenden Webpage.
Liegen formale Mängel vor oder fehlen notwendige Dokumente, werden Sie darüber per Post an die am Antragsformular angegebene Adresse informiert. Sie haben daraufhin die Möglichkeit, die fehlenden Dokumente innerhalb der vorgegebenen Frist nachzureichen. Bitte beachten Sie genau die Anweisungen der Studienabteilung.
Anträge auf Zulassung müssen ausnahmslos vollständig innerhalb der Antragsfrist in der Studienabteilung eingelangt sein. Sollten fehlende Unterlagen oder Beglaubigungen erst nach diesem Zeitraum nachgereicht werden, kann dieser Antrag erst für das nächstfolgende Semester gewertet werden.
Weitere Informationen zur Zulassung finden Sie auf der entsprechenden Webpage.
Sämtliche Korrespondenz seitens der Studienabteilung wird per Post an die am Antragsformular angegebene Adresse geschickt. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre vollständige und korrekte Adresse angeben, um die Zustellung der Post zu gewährleisten.
Für Dokumente, die nicht in Österreich ausgestellt wurden, bestehen Beglaubigungsvorschriften. Darüber hinaus müssen alle Unterlagen, die nicht im Original in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, amtlich übersetzt werden und mit dem Originaldokument untrennbar verbunden sein! Lassen Sie Übersetzungen immer erst nach einer etwaigen (diplomatischen) Beglaubigung durchführen. Denn auch die innerstaatlichen Beglaubigungsvermerke (Stempel, Plaketten etc.) müssen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch sind - übersetzt werden.
Weitere Informationen zur Zulassung finden Sie auf der entsprechenden Webpage.
Nein.
Die TU Wien stellt keine vorläufigen Zulassungsbescheide aus.
Nein.
Sämtliche Dokumente müssen mindestens als beglaubigte Kopien vorliegen. Dokumente, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, unterliegen zudem Beglaubigungsvorschriften. Unterlagen ohne diplomatische Beglaubigung haben keine Beweiskraft und können somit nicht bearbeitet werden.
Nein.
Dokumente, die nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen von einem_einer gerichtlich beeideten Übersetzer_in in eine der beiden Sprachen übersetzt werden. Diese Übersetzung muss untrennbar mit dem Dokument in Originalsprache verbunden sein.
Die Übersetzung alleine ist nicht ausreichend.
Bei elektronisch ausgestellten Nachweisen muss eine Verifizierungsmöglichkeit gegeben sein, welche dann im Einzelfall geprüft wird. Daher können wir hier im Vorhinein keine Auskunft geben, ob ein Ausdruck dieses Zertifikats ausreichend sein wird.
Diploma Supplement, Transcript of Records, Sammelzeugnis, Erfolgsnachweis, Index mit ECTS, etc. beschreiben alle dasselbe Dokument: Eine Bestätigung, ausgestellt von Ihrer Universität, in welcher sämtliche Lehrveranstaltungen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums absolviert haben, inklusive Bewertung und Anrechnungspunkte.
Weitere Informationen zur Zulassung finden Sie auf der entsprechenden Webpage.
Hochschulreife nachgewiesen, wenn sie zusätzlich den Nachweis über das erfolgreiche Bestehen der zentralen Universitätsaufnahmeprüfung (zB YKS (Türkei), Konkur (Iran)) vorlegen.
Weitere Informationen zur Zulassung finden Sie auf der entsprechenden Webpage.
Es ist kein eigener Antrag auf Zulassung für den Vorstudienlehrgang möglich oder notwendig.
Wenn Ihnen in Ihrem Zulassungsbescheid für ein ordentliches Studium an der TU Wien Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, können diese im Rahmen des Vorstudienlehrgangs an der VWU absolviert werden.
Sämtliche Informationen zum Vorstudienlehrgang (Anmeldung, Kosten, Fristen etc.) finden Sie auf der Homepage des VWU, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Sprachen
Für deutschsprachige Studien werden Deutschkenntnisse vom Niveau C1 GERS vorausgesetzt.
Für englischsprachige Studien werden Englischkenntnisse vom Niveau B2 GERS vorausgesetzt.
Nein.
Für deutschsprachige Studien werden ausschließlich Deutschzertifikate verlangt.
Nein.
Für englischsprachige Studien werden ausschließlich Englischzertifikate verlangt
Sämtliche Bachelorstudien an der TU Wien werden in Deutsch unterrichtet.
Nein.
Ohne Sprachzertifikat ist die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung nicht möglich.
Nein.
Die Staatsbürgerschaft ist kein ausreichender Sprachnachweis. Eine Übersicht akzeptierter Sprachnachweise finden Sie hier.
Nein.
Die Staatsbürgerschaft ist kein ausreichender Sprachnachweis. Eine Übersicht akzeptierter Sprachnachweise finden Sie hier.
Nein.
An der Technischen Universität Wien werden keine Sprachkurse angeboten.
Entscheidung
Die Entscheidung wird, gemeinsam mit Ihren Dokumenten, an die auf Ihrem Antragsformular angegebene Adresse geschickt.
Ihre Benachrichtigung sollte sämtliche relevante Information enthalten.
Bitte reichen Sie die geforderten Dokumente fristgerecht ein, da Ihr Antrag auf Zulassung ansonsten zurückgewiesen wird. Geben Sie bei der Nachreichung bitte auch entweder Ihre Geschäftszahl bekannt, oder fügen Sie eine Form der Identifikation bei, damit die Dokumente Ihrem Antrag hinzugefügt werden können.
Beachten Sie darüber hinaus, dass Anträge auf Zulassung von Nicht-EU/EWR-Bürger_innen vollständig bis 15. Juli oder 15. Jänner in der Studienabteilung eingelangt sein müssen. Anträge auf Zulassung von EU/EWR-Bürger_innen sollten vollständig bis spätestens Ende Juli oder Ende Jänner eingelangt sein, damit eine Zulassung für das gewünschte Semester garantiert werden kann.
Sollten fehlende Unterlagen oder Beglaubigungen erst nach diesem Zeitraum nachgereicht werden, kann der Antrag erst für das darauffolgende Semester gewertet werden.
Im Rahmen des Parteigehörs wurden Sie per E-Mail informiert, welche Prüfungen zusätzlich zum Ausgleich der fachlichen Unterschiede zu absolvieren sind.
Bitte antworten Sie auf diese E-Mail, ob Sie mit den Auflagen einverstanden sind. Sie haben hier auch die Möglichkeit, etwaige weitere Zeugnisse vorzulegen, wenn Sie die vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen bereits absolviert haben.
Ergänzungsprüfungen, die im Rahmen des Vorstudienlehrganges an der VWU zu absolvieren sind, müssen vor der Einschreibung zum ordentlichen Studium abgelegt werden.
Die Zusatzprüfung Darstellende Geometrie ist im Laufe des Bachelorstudiums zu absolvieren.
Ergänzungsprüfungen, die zum Ausgleich der fachlichen Unterschiede zum Bachelor- oder Masterstudium der TU Wien vorgeschrieben wurden, müssen innerhalb der ersten zwei Semester absolviert werden.
Im Rahmen des Parteigehörs wurden Sie per E-Mail informiert, welche Prüfungen zusätzlich zu absolvieren sind. Hier hatten Sie die Möglichkeit etwaige Zeugnisse vorzulegen bzw. nach Zustellung des Bescheids hatten Sie eine Frist von 4 Wochen, um eine Beschwerde einzulegen.
Eine Zulassung per Bescheid ist ein offizieller Akt der, nachdem der Bescheid rechtskräftig wurde, nicht mehr verändert werden kann.
Prüfungen, die Sie bei Zulassungsverfahren als Auflagen erhalten haben, können nachträglich nicht anerkannt werden. Wenden Sie sich direkt an den_die zuständigen Studiendekan_in und klären direkt mit Ihm_Ihr ab, ob Sie diese Prüfung absolvieren müssen.
Ein neuer Bescheid wird nicht ausgestellt.
Ein Besuch des Kurses ist von seiten der TU Wien nicht verpflichtend, lediglich die positive Absolvierung der Prüfung.
Es unterliegt also Ihrer Entscheidung, ob Sie den am VWU angebotenen Kurs besuchen oder eigenständig für die Prüfung lernen möchten.
Bitte informieren Sie sich dazu aber noch einmal gründlich beim VWU, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Zulassungsbescheide der TU Wien sind immer für drei Semester gültig. Das heißt, Sie können sich entweder in dem Semester, für welches der Bescheid ausgestellt wurde, einschreiben, oder in den beiden darauffolgenden Semester.
Ausgenommen hiervon sind Zulassungsbescheide für die Masterstudiengänge Building Science and Environment und Green Chemistry, da diese an das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens gebunden und daher nur für das akademische Jahr gültig sind.
Ist eine Einschreibung innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich, muss ein erneuter Antrag auf Zulassung gestellt und gegebenenfalls das Feststellungs-/Aufnahmeverfahren erneut absolviert werden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Zulassungsvoraussetzungen aufgrund neuer Empfehlungen des Bundesministeriums oder Änderungen im Studienplan jederzeit ändern können und eine erneute Zulassung nicht garantiert werden kann.
Sämtliche Dokumente werden mit der Entscheidung per Post an die am Antrag angegebene Adresse verschickt.
Die Studienabteilung übernimmt keine Verantwortung über Verlust oder Schaden während des Versandes, daher empfehlen wir, beglaubigte Kopien einzureichen.
Gemäß §60 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 UG ist eine Vertretung (ausländischer) Studienwerber_innen durch Personen, die nicht zur berufsmäßigen Parteienvertretung in Österreich zugelassen sind (österreichische_r Rechtsanwalt_anwältin), nicht möglich.
Gemäß §60 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 UG ist eine Vertretung (ausländischer) Studienwerber_innen durch Personen, die nicht zur berufsmäßigen Parteienvertretung in Österreich zugelassen sind (österreichische_r Rechtsanwalt_anwältin), nicht möglich.
Innerhalb des Gültigkeitszeitraums eines Bescheides (3 Semester) wird kein neuer Bescheid für dasselbe Studium ausgestellt.
Ist der Bescheid nicht mehr gültig (nach 3 Semester) kann aufgrund eines erneuten Antrages auf Zulassung ein neuer Bescheid ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Zulassungsvoraussetzungen aufgrund neuer Empfehlungen des Bundesministeriums oder Änderungen im Studienplan jederzeit ändern können und eine erneute Zulassung nicht garantiert werden kann.
Ja, Ihren Zulassungsbescheid müssen Sie beim Studienabschluss am Dekanat Ihrer Fakultät einreichen. Bewahren Sie ihn daher gut auf!
Einschreibung
Die Erstzulassung zum ordentlichen Studium kann ausschließlich nur von Ihnen persönlich vor Ort in der Studienabteilung durchgeführt werden.
Ausgenommen hiervon sind Bachelorstudierende, die das Aufnahmeverfahren für Informatik, Architektur oder Raumplanung und Raumordnung erfolgreich absolviert haben.
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen der VWU!
Die persönliche Einschreibung findet vor Ort in der Studienabteilung statt. Hierfür werden Sie zunächst als außerordentliche_r Studierende_r zum Besuch des Vorstudienlehrgangs eingeschrieben.
Mitzubringen sind folgende Dokumente im Original:
- den Zulassungsbescheid
- Einzahlungsbestätigung der VWU
- den Zulassungscode (von der Online Studienbewerbung)
- ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis)
- Nicht-EU/EWR-Bürger_innen: Aufenthaltstitel, falls bereits vorhanden
Um längere Wartezeiten bei der Einschreibung zum Wintersemester zu vermeiden, bitten wir Sie, im Rahmen Ihrer Online-Studienbewerbung einen Termin zu buchen.
Für das Sommersemester ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Dies kann zwei Gründe haben:
Das gewünschte Datum ist bereits ausgebucht:
Sind keine Slots mehr vorhanden, so bitten wir Sie, für einen anderen Tag einen Termin zu vereinbaren. Ist das für Sie nicht möglich, können Sie auch ohne vorherige Terminvereinbarung zur Einschreibung in die Studienabteilung kommen - hierfür müssen Sie jedoch längere Wartezeiten in Kauf nehmen.
Das gewünschte Datum liegt mehr als zwei Wochen in der Zukunft:
Die Termine werden immer zweiwöchentlich veröffentlicht. Ist der von Ihnen gewünschte Tag noch nicht freigeschaltet, können Sie die Buchung erst zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.
Nein.
Die persönliche Einschreibung kann nur während der Schalteröffnungszeiten durchgeführt werden. Diese sind wie folgt:
- Montag, Dienstag und Donnerstag: 9:30 - 12:00
- Mittwoch: 13:30 - 16:00
Die Studienabteilung kann Ihnen gerne eine Anwesenheitsbestätigung ausstellen, sollte diese benötigt werden.
Nein.
Die persönliche Einschreibung kann nur von Ihnen persönlich in der Studienabteilung durchgeführt werden.