Zusatz- und Ergänzungsprüfungen
Zusatzprüfung Darstellende Geometrie
Für folgende Bachelorstudien sind gemäß Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO) mindestens 4 Wochenstunden Darstellende Geometrie nach der 8. Schulstufe durch Vorlage Ihrer Schulzeugnisse bei der persönlichen Einschreibung nachzuweisen:
- Architektur
- Bauingenieurwesen
- Geodäsie und Geoinformation
- Maschinenbau
- Verfahrenstechnik
- Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau
Darstellende Geometrie kann nicht durch "Geometrisches Zeichnen" ersetzt werden!
Haben Sie keinen Nachweis für Darstellende Geometrie, müssen Sie die Zusatzprüfung während des Bachelorstudiums ablegen. Dafür wird an der TU Wien eine eigene Lehrveranstaltung ("Zusatzprüfung aus Darstellender Geometrie") angeboten, die vor Abschluss des Bachelorstudiums positiv absolviert werden muss.
Ergänzungsprüfungen
Die allgemeine Universitätsreife kann auch durch eine ausländische Qualifikation nachgewiesen werden, wenn kein wesentlicher Unterschied zu einem österreichischen Reifeprüfungszeugnis besteht.
Beträgt die Schulzeit nur elf Jahre, fehlen allgemeinbildende Ausbildungsinhalte beziehungsweise liegt kein Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache vor, können sogenannte Ergänzungsprüfungen im Zulassungsbescheid vorgeschrieben werden (Mathematik, Physik, Chemie und/oder Deutsch), die vor der Zulassung abzulegen sind.
Sämtliche Ergänzungsprüfungen sind am dafür eingerichteten Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" (VWU) abzulegen, an dem vor der Prüfung die entsprechenden Kurse besucht werden. Dafür werden Sie zunächst als außerordentliche_r Studierende_r zum VWU zugelassen. Sobald Sie als außerordentliche_r Studierende_r zur Ablegung der Ergänzungsprüfung(en) an der TU Wien zugelassen sind, ist die Ergänzungsprüfung ausschließlich im Rahmen des VWU abzulegen und anhand des entsprechenden positiven Zeugnisses über die Ergänzungsprüfung nachzuweisen.
Nach der Zulassung als außerordentliche_r Studierende_r für den Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" werden andere Zeugnisse nicht mehr akzeptiert! Die Verlängerung des Aufenthaltstitels Student erfolgt nur, wenn die Ergänzungsprüfungen erfolgreich am VWU absolviert worden sind!
Sämtliche Informationen zum Vorstudienlehrgang (Anmeldung, Kosten, Fristen etc.) finden Sie auf der Homepage der VWU, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.