ACHTUNG: Änderung bei der Anerkennung von Prüfungen ab 1.10.2022 und FRISTEN

Anerkennungen bis 30.9.2022

Bis 30.09.2022 ist die jetzt geltende Rechtslage gemäß § 78 UG anzuwenden. Das bedeutet, dass für die Anerkennung einer Prüfung die Gleichwertigkeit bezüglich Inhalt, Umfang (ECTS), die Art der Kenntniskontrolle und die wissenschafltiche Aktualität überprüft wird.

Neue Fristen ab 1.10.2022

Ab 1.10.2022 ist die Anerkennung von Studienleistungen, die VOR der Zulassung an einer postsekundären Bildungseinrichtungen, BHS oder als wissenschaftliche Tätigkeiten erbracht wurden, bis zum Ende des zweiten Semetsers zu beantragen. Das gilt für Pflicht- und (freie) Wahlfächer! Wird die Anerkennung nicht fristgerecht beantragt, kann keine Anerkennung mehr erfolgen.

Dies gilt für Studierende die ab dem WS 2022 zum Studium an der TU Wien zugelassen werden.

Prüfung vor der Zulassung

Prozessdarstellung

Prüfung während dem Studium

Prozessdarstellung

Für bereits zugelassene Studierende bedeutet das (Zulassung im WS 2021 bzw. davor):

  • Beantragung der Anerkennung

Absolvierte Prüfungen VOR der Zulassung

Absolvierte Prüfungen NACH der Zulassung (während des Studiums)

ist längstens bis 30.09.2022 zu beantragen kann bis zum Ende des Studiums beantragt werden
gilt für Pflicht- und (freie) Wahlfächer gilt für Pflicht- und (freie) Wahlfächer
es wird die Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt es wird die Prüfung wesentlicher fachlicher Unterschiede durchgeführt
Antrag bei Dekanat einzubringen Antrag bei Dekanat einzubringen
Anerkennung kann ab 1.10.2022 nicht mehr beantragt werden  
  • Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium während des Bachelorstudiums

Wurden Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium bereits während des Bachelorstudiums und somit vor der Zulassung zum Masterstudium absolviert, ist die Beantragung der Anerkennung NICHT ERFORDERLICH! Diese Prüfungen werden (wie bisher) mit der Zulassung zum Masterstudium automatisch per Verordnung des Vizerektors für Studium und Lehre anerkannt. 

  • Lehrveranstaltungen aus einem anderen TU Wien Studium vor der Zulassung zum jetzt betriebenen Studium an der TU Wien (zB. Studienwechsel)

Für Lehrveranstaltungen der TU Wien aus anderen Studien, die vor dem jetzt betriebenen Studium absolviert worden sind, (zB. aufgrund eines Studienwechsels), ist die Anerkennung bis 30.9.2022 zu beantragen.

Beispiel: Wurde von 2018 bis 2019 das Bachelorstudium Elektrotechnik betrieben und 2020 auf das Bachelorstudium Architektur gewechselt, muss die Anerkennung der Prüfungen aus Elektrotechnik als freie Wahlfächer für das Bachelorstudium Architektur bis 30.9.2022 erfolgen.

Eine automatische Anerkennung erfolgt nur, wenn die absolvierte Lehrveranstaltung auch in dem jetzt betriebenen Studium vorgesehen ist.

Beispiel: WS 2019 Zulassung zum Bachelorstudium Medieninformatik. Im SS 2020 Wechsel auf Medizinische Informatik. Mit der Zulassung zu diesem Studium werden die absolvierten Prüfungen von Medieninformatik, die auch im Curriculum der Medizinischen Informatik vorgesehen sind, automatisch mit der Zulassung anerkannt.

Prüfung VOR der Zulassung

Prozessdarstellung

Prüfung während dem Studium

Prozessdarstellung