Für das automatische Erlöschen der Zulassung bestehen mehrere Möglichkeiten:

  1. Wenn das Studium durch Bestehen sämtlicher im Curriculum vorgeschriebener Prüfungen abgeschlossen wird, erlischt die Zulassung mit dem Datum der letzten Prüfung.
  2. Wird der ÖH-Beitrag und (falls vorgeschrieben) der Studienbeitrag nicht, oder nicht vollständig, innerhalb der Fortmeldefrist bezahlt, erlischt die Zulassung ebenfalls.
  3. Sind Sie an mehreren Universitäten oder auch an einer Pädagogischen Hochschule zugelassen und zahlen dort den ÖH-Beitrag ein, ohne der TU Wien die Fortsetzung ausdrücklich zu melden, wird das Studium an der TU Wien geschlossen.
  4. Wird der vierte Antritt zu einer StEOP-Lehrveranstaltung bzw. die letzte zulässige Wiederholung einer vorgeschriebenen Prüfung nicht bestanden, erlischt die Zulassung automatisch und es tritt eine Sperre für jene Studien an der TU Wien ein, in deren Curricula die nichtbestandene Prüfung ebenfalls als Pflichtfach vorgesehen ist. Eine (nochmalige) Zulassung zu diesen Studien an der TU Wien ist dann nicht mehr möglich. Dasselbe Studium kann aber an einer anderen Universität unter Vorlage der Abgangsbescheinigung aufgenommen werden.
  5. Für Studierende mit erstmaliger Zulassung zu einem Bachelorstudium ab WS 2022: Die Zulassung erlischt ebenfalls, wenn die Mindeststudienleistung (16 ECTS innerhalb der ersten beiden Studienjahre) nicht rechtzeitig erbracht wird. Die Wiederzulassung zu diesem Studium ist nach Ablauf von zwei Studienjahren möglich.

Für Studierende besteht die Möglichkeit, das Studium frühzeitig abzubrechen und sich vom Studium abzumelden. Bei einer vorhersehbaren Studieninaktivität sind die Studierenden darüber hinaus verpflichtet, sich zeitgerecht vom Studium abzumelden (vgl. § 59 Abs. 2 Z 3 UG). Ebenso, wenn Sie dasselbe Studium an einer anderen österreichischen Universität fortsetzen möchten.

Das Erlöschen der Zulassung wird durch eine Abgangsbescheinigung beurkundet. Diese enthält alle Prüfungen, zu denen Sie im Rahmen des Studiums an der TU Wien angetreten sind und deren Beurteilungen.

Die Abmeldung ist ganzjährig möglich und ist mittels Jira, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster oder Kontaktformular mit eingescanntem Studierendenausweis durchzuführen (NICHT telefonisch).

 

 

Ja, Sie können dasselbe Studium jederzeit während der Zulassungsfrist wieder aufnehmen. Die bisher abgelegten Prüfungen sowie die bisherigen Prüfungsantritte in diesem Studium bleiben aufrecht.

Haben Sie das Studium länger als ein Semester unterbrochen, müssen Sie zur Fortsetzung des Studiums persönlich in die Studienabteilung zu den Öffnungszeiten kommen, da Sie einen neuen Studentaccount erhalten. Bei einer Studienunterbrechung von einem Semester können Sie die Fortsetzung per Jira, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster oder Kontaktformular melden. Bitte unbedingt einen Studierendenausweis mitsenden und das Studium angeben!

Bitte beachten Sie, dass bei einer zwischenzeitlich erfolgten Curriculumänderung nur im neuem Curriculum begonnen werden kann! Die Anrechnung der bisherigen Prüfungen erfolgt sodann anhand der Äquivalenzliste im Dekanat.