Studienbeitrag

Grundsätzlich besteht in Österreich an den öffentlichen Universitäten eine generelle Studienbeitragspflicht für alle Studierenden. Infolge der gesetzlichen Bestimmungen entsteht die Studienbeitragspflicht in ordentlichen Studien jedoch erst mit Überschreiten der im Curriculum festgelegten Regelstudiendauer zuzüglich zwei Toleranzsemester. Das bedeutet, die studienbeitragsfreie Zeit beträgt im Bachelorstudium 8 Semester (6+2), im Masterstudium 6 Semester (4+2) und im Doktoratsstudium ebenfalls 8 Semester (6+2).

Nach Überschreiten der studienbeitragsfreien Zeit besteht jedoch die Möglichkeit, einen Erlass des Studienbeitrages bzw. eine Rückzahlung für den bereits entrichteten Studienbeitrag zu beantragen.

Ab dem ersten Semester studienbeitragspflichtig sind außerordentliche Studierende (unabhängig von der Staatszugehörigkeit) und (nicht gleichgestellte) Drittstaatsangehörige im ordentlichen Studium.

Höhe des Studienbeitrages

Der Studienbeitrag beträgt 363,36 € pro Semester bzw. für Drittstaatenangehörige 726,72 € pro Semester. Zusätzlich zum jeweiligen Studienbeitrag ist der ÖH-Beitrag inkl. Versicherung jedes Semester zu bezahlen. Der Studienbeitrag - die sog. "Studiengebühr" - ist bei der erstmaligen Zulassung zu einem Studium während der Zulassungsfrist und für die Fortmeldung des Studiums jedes Semester innerhalb der Fortmeldefrist zu entrichten. Die Zulassung und die Fortmeldung des Studiums sind erst mit der Einbezahlung des Studienbeitrages abgeschlossen.

Befreiung, Erlass und Rückzahlung des Studienbeitrages

Außerordentliche Studierende