Mit der Zulassung zum Studium an der TU Wien werden Sie nicht nur Angehörige_r der TU Wien, sondern auch Mitglied bei der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, der gesetzlichen Interessenvertretung der Studierenden. Die Mitgliedschaft in der ÖH ist eine Pflichtmitgliedschaft (wie bei der Arbeiter- oder Wirtschaftskammer). Der Studierendenbeitrag - der sogenannte ÖH-Beitrag - ist bei der erstmaligen Zulassung zu einem Studium während der Zulassungsfrist und für die Fortmeldung des Studiums jedes Semester innerhalb der Fortmeldefrist (Wintersemester bis 31. Oktober oder Sommersemester bis 31. März) zu entrichten. Die Zulassung und die Fortmeldung des Studiums sind erst mit der Einbezahlung des ÖH-Beitrages abgeschlossen.

Wird der ÖH-Beitrag nicht fristgerecht einbezahlt, erfolgt keine Zulassung oder Fortmeldung des Studiums und Sie werden automatisch von Ihrem Studium abgemeldet.

ACHTUNG!

Der ÖH-Beitrag ist nicht Teil des Studienbeitrags und von allen Studierenden jedes Semester ausnahmslos zu entrichten, auch wenn ein Erlass des Studienbeitrags oder eine Beurlaubung genehmigt wurden.