ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag)

Mit der Zulassung zum Studium an der TU Wien werden Sie nicht nur Angehörige_r der TU Wien, sondern auch Mitglied bei der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, der gesetzlichen Interessenvertretung der Studierenden. Die Mitgliedschaft in der ÖH ist eine Pflichtmitgliedschaft (wie bei der Arbeiter- oder Wirtschaftskammer). Der Studierendenbeitrag - der sog. ÖH-Beitrag - ist bei der erstmaligen Zulassung zu einem Studium während der Zulassungsfrist und für die Fortmeldung des Studiums jedes Semester innerhalb der Fortmeldefrist zu entrichten. Die Zulassung und die Fortmeldung des Studiums sind erst mit der Einbezahlung des ÖH-Beitrages abgeschlossen.

Wird der ÖH-Beitrag nicht fristgerecht einbezahlt, erfolgt keine Zulassung bzw. keine Fortmeldung des Studiums. Wird die Fortmeldung nicht durchgeführt, erlischt die Zulassung und Sie werden automatisch vom Studium abgemeldet..

ACHTUNG!

Der ÖH-Beitrag ist nicht Teil des Studienbeitrags und von allen Studierenden jedes Semester ausnahmslos zu entrichten, auch wenn ein Erlass des Studienbeitrags oder eine Beurlaubung genehmigt wurden.