Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten, an einer Universität zugelassen zu werden. Entweder zu ordentlichen Studien (Bachelor-, Master-, Doktoratsstudium), oder zu außerordentlichen Studien.

Außerordentliche Studierende sind entweder

  • zu einem Universitätslehrgang (kein ordentliches Studium, sondern eine Weiterbildung in Form eines Universitätslehrganges an der TU Wien Academy),
  • zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern,
  • zur Absolvierung von Ergänzungsprüfungen (z.B. Ergänzungsprüfung Deutsch C1 am Vorstudienlehrgang, um eine Zulassung zum ordentlichen Studium zu erlangen),
  • zur Ablegung der Studienberechtigungsprüfung oder
  • zur Nostrifikation ihres im Ausland absolvierten Studiums (zur Herstellung der Gleichwertigkeit sind zumeist Ergänzungsprüfungen abzulegen, sodass die Zulassung als außerordentliche/r Studierende/r erfolgt)

zugelassen.

Wenn Sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sollten Sie bedenken, dass Sie als außerordentliche_r Studierende_r keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten (erkundigen Sie sich bei der österreichischen Botschaft/Konsulat in Ihrem Land nach den Visabestimmungen) und dass Sie in Österreich keine Versicherung abschließen können. Eine Versicherung ist für alle, die in Österreich leben, verpflichtend. Der Zwischenstatus als außerordentliche_r Studierende_r während des Vorstudienlehrgangs (d.h. „Deutschkurs“) ist eine andere rechtliche Angelegenheit, da der_die Bewerber_in bereits offiziell an der Universität angenommen ist.

FAQ

Wenn Sie nur bestimmte Lehrveranstaltungen/Kurse an der TU Wien besuchen möchten, ohne ein Studium zu absolvieren, besteht die Möglichkeit, diese Lehrveranstaltungen als außerordentliche/r Studierende/r zu besuchen. Der Abschluss eines gesamten Studiums oder die Ablegung von Rigorosen oder (Teil-)Diplomprüfungen ist jedoch nicht möglich!

Die Beantragung der Zulassung zu einem außerordentlichen Studium ist genauso vorzunehmen, wie die Beantragung der Zulassung zu einem ordentlichen Studium.

Führen Sie innerhalb der Zulassungsfrist die Online Studienbewerbung über die Kachel “AUSSERORDENTLICHE STUDIEN” durch und kommen anschließend während den Öffnungszeiten in die Studienabteilung zur persönlichen Einschreibung.

Mitzubringen sind:

  1. gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)
  2. NUR für Studierende des IST (Institute of Science and Technology - Austria): Zulassungsbestätigung für das aktuelle Semester

Haben Sie aufgrund eines Antrags auf Zulassung zu einem ordentlichen Bachelor- oder Masterstudium einen Zulassungsbescheid erhalten, in dem Ihnen Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben wurden, so können Sie diese am dafür eingerichteten Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" (VWU) ablegen, an dem vor der Prüfung die entsprechenden Kurse besucht werden. 

Dafür werden Sie zunächst als außerordentliche_r Studierende_r zugelassen. Hierfür ist kein gesonderter Antrag notwendig, Sie müssen jedoch die entsprechende Online-Studienbewerbung über die Kachel “AUSSERORDENTLICHE STUDIEN” durchführen und anschließend mit folgenden Dokumenten zur persönlichen Einschreibung in die Studienabteilung kommen:

  • Zulassungsbescheid
  • Anmelde- und Einzahlungsbestätigung der VWU
  • Zulassungscode (von der Online Studienbewerbung)
  • gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis)
  • Nicht-EU/WR-Bürger_innen: Aufenthaltstitel, falls bereits vorhanden

Sobald Sie als außerordentliche_r Studierende_r zur Ablegung der Ergänzungsprüfung(en) an der TU Wien zugelassen sind, ist die Ergänzungsprüfung ausschließlich im Rahmen des VWU abzulegen und anhand des entsprechenden positiven Zeugnisses über die Ergänzungsprüfung nachzuweisen. Nach der Zulassung als außerordentliche_r Studierende_r für den Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" werden andere Zeugnisse nicht mehr akzeptiert!

Sämtliche Informationen zum Vorstudienlehrgang (Anmeldung, Kosten, Fristen etc.) finden Sie auf der Homepage des Vorstudienlehrganges, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Ja, sie müssen den ÖH-Beitrag und Studienbeitrag zahlen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.