Studienberechtigungsprüfung
Sie interessieren sich für ein Universitätsstudium haben aber keine Reifeprüfung abgelegt? Mit der Studienberechtigungsprüfung kann die Studienberechtigung für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe erlangt werden. Dieser Studienrichtungsgruppe sind bestimmte Bachelor- bzw. Diplomstudien zugeordnet. Wird die Studienberechtigungsprüfung abgelegt, kann die Zulassung zu den der Studienrichtungsgruppe zugeordneten Studien durchgeführt werden und zwar an jenen Universitäten, an denen die Studienrichtungsgruppe angeboten wird.
ACHTUNG! Ist die Zulassung zu einem Studium einer Studienrichtungsgruppe durch ein Aufnahmeverfahren (Informatik, Architektur und Raumplanung) bzw. Eignungsüberprüfungsverfahren geregelt, ist für die Zulassung zu diesem Studium die vorherige Teilnahme am Aufnahmeverfahren bzw. Eignungsüberprüfungsverfahren ebenfalls erforderlich. Beides kann bereits vor vollständiger Absolvierung der Studienberechtigungsprüfung durchgeführt werden. Bitte beachten Sie dabei aber, dass nach Absolvierung des Aufnahmeverfahrens die Zulassung nur für das dem Aufnahmeverfahren folgenden Studienjahr möglich ist!
Es ist daher wesentlich, die Studienabsicht für sich zu klären und sich über das angestrebte Studium ausreichend zu informieren!
Wichtige Infos
An der TU Wien kann die Studienberechtigung für die Studienrichtungsgruppe "Ingenieurwissenschaftliche Studien" absolviert werden. Diese Studienrichtungsgruppe umfasst sämtliche an der TU Wien eingerichteten Bachelorstudien.
Ingenieurwissenschaftliche Studien werden ebenfalls angeboten an der Universität für Bodenkultur, an der Universität Wien, an der Johannes-Kepler-Universität Linz, an der Technischen Universität Graz, an der Montanuniversität Leoben, an der Universität Klagenfurt und an der Universität Innsbruck.
Es besteht daher die Möglichkeit, mit der an der TU Wien erlangten Studienberechtigung auch an diesen Universitäten ein ingenieurwissenschaftliches Bachelorstudium (nach Maßgabe der dort geltenden Aufnahmeverfahren) aufzunehmen. Umgekehrt können Absolvent_innen der Studienberechtigungsprüfung für ingenieurwissenschaftliche Studien auch an der TU Wien zugelassen werden. Je nach gewähltem Studium ist aber ebenfalls ein eingerichtetes Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren/Eignungsüberprüfungsverfahren (Studien-VoR-Phase) zu absolvieren.
Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus vier Pflichtfächern und einem Wahlfach. Folgende Pflichtfächer sind festgelegt:
- Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
- Mathematik 3
- Physik 1
- Lebende Fremdsprache Englisch 2
Die Prüfungsanforderungen und Prüfungsmethoden für die Pflichtfächer orientieren sich am Lehrstoff der 12. bzw. 13. Schulstufe und sind in Anlage 1 der Verordnung des Rektorats, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster festgelegt.
Das Wahlfachangebot finden Sie in Anlage 2 der Verordnung des Rektorats, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster. Als Wahlfach kann auch die Absolvierung einer Lehrveranstaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase des angestrebten Studiums gewählt werden. Das können Sie mit dem_der zuständigen Referent_in vereinbaren. Bei der Auswahl der Lehrveranstaltung ist aber auf den studienvorbereitenden Charakter der Studienberechtigungsprüfung Bedacht zu nehmen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist:
- es wurde bisher keine Reifeprüfung vollständig abgelegt,
- es wird die Zulassung zu einem Studium einer Studienberechtigungsgruppe an der TU Wien (oder der BOKU) angestrebt,
- das 20. Lebensjahr wurde vollendet,
- es liegt eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium vor,
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder
die Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Mitgliedsstaates oder der Schweiz oder
Nachweis der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung, oder
anerkannter Konventionsflüchtling oder
Drittstaatsangehörige/r ist, der/dem einer der folgenden Aufenthaltstitel erteilt wurde:
- "Daueraufenthalt - EG" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
- "Daueraufenthalt - EG" ausgestellt von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaates und eine Niederlassungsbewilligung für Österreich
- "Daueraufenthaltskarte" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde oder
Türkische Staatsangehörige auf Grund des Assoziationsabkommens EWG-Türkei
- ordnungsgemäß bei ihren in Österreich lebenden Eltern wohnen und
- die Eltern in Österreich ordnungsgemäß beschäftigt sind oder waren (Nachweis: Geburtsurkunde; Meldezettel Studierende/r; Meldezettel der Eltern; Einkommenssteuerbescheid, Auszug vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger oder österreichischer Pensionsbescheid eines Elternteiles)
Füllen Sie bitte Ihren Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster aus. Vorher sollten Sie sich über Ihre Studienabsicht klar geworden sein.
Das Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist schriftlich in der Studienabteilung einzubringen. Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, muss eine deutsche Übersetzung einer/eines gerichtlich beeideten Übersetzerin/Übersetzers beigefügt sein.
Dem Antrag sind folgende Nachweise und Unterlagen im Original und in Kopie anzuschließen:
- Lebenslauf, in dem besonders der bisherige Bildungsgang dargestellt ist,
- Nachweis der Staatsangehörigkeit durch Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis der besonderen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung durch bspw. Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch von Berufsschulen, Fachschulen, Zeugnisse über berufliche Fortbildungsanstalten oder Dienstprüfungen, Privatgutachten über vorhandene Fachkenntnisse, Zeugnisse über universitäre Lehrveranstaltungen, Urkunde über eine bestandene Meisterprüfung, Befähigungsnachweis gemäß der Gewerbeordnung oder dem land- und forstwirtschaftlichen Ausbildungsgesetz
- Zeugnis über die abgelegte Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung, falls dies zutrifft bzw. schriftliche Erklärung über die Anzahl erfolgloser Versuche, die Studienberechtigungsprüfung abzulegen
Ein bis zwei Wochen nach Einreichung der Unterlagen in der Studienabteilung wenden Sie sich bitte während der Sprechstunde an den_die für das von Ihnen gewählte Studium zuständige_n Referent_in um alles Weitere zu klären. Die Liste der Referent_innen finden Sie im Antragsformular bzw. hier unter dem Punkt "Kontaktdaten und Links".
Die Art der Prüfungsvorbereitung ist der Kandidatin bzw. dem Kandidaten freigestellt. Der Besuch von Kursen und Lehrgängen an Einrichtungen der Erwachsenenbildung (zB. Volkshochschulen) ist freiwillig. Wird ein Kurs bzw. eine Lehrveranstaltung an der Universität besucht und die Prüfung auch an der Universität abgelegt, ist in diesem Fall die Zulassung als außerordentliche_r Studierende_r erforderlich. Dazu ist derzeit jedes Semester der Hochschülerschaftsbeitrag und der Studienbeitrag zu bezahlen.
Wer sich ohne Kursbesuch auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereitet, kann sich für eine genaue Umschreibung des Prüfungsstoffes an die Prüfer_innen wenden, die Ihnen anlässlich der Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung bekanntgegeben werden. Die Inhalte der Pflichtprüfungen finden Sie aber auch in der Anlage 1, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster, die Inhalte der möglichen Wahlfächer in Anlage 2, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster der Verordnung über Studienberechtigungsprüfung.
Auch im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung ist die Anerkennung bestimmter universitärer und außeruniversitärer Prüfungen für die Studienberechtigungsprüfung möglich. Beispielsweise können erfolgreich abgelegte Teile einer Reifeprüfung an höheren Schulen für Berufstätige sowie erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen eines als gleichwertig anerkannten Lehrganges einer Einrichtung der Erwachsenenbildung als Fachprüfungen der Studienberechtigungsprüfung anerkannt werden.
Der Antrag auf Anerkennung von Prüfungen für die SBP, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster ist in der Studienabteilung einzubringen, dem die entsprechenden Zeugnisse beizulegen sind. Die Entscheidung der Anerkennung von Prüfungen obliegt dem Vizerektor für Lehre in Absprache mit der fachlich zuständigen Referentin oder dem fachlich zuständigen Referenten.
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Fakultät für Architektur und Raumplanung:
Fr. Univ.Prof. Mag.art. C. Hohenbüchler
+43-1-58801-26410; christine.hohenbuechler@tuwien.ac.at
- Fakultät für Bauingenieurwesen:
Dekanat der Fakultät für Bauingenieurwesen
bauwesen@tuwien.ac.at
- Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften:
Hr. Univ.Prof. Dr. techn. G. Kartnig
+43-1-58801-30748; georg.kartnig@tuwien.ac.at
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Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik:
Hr. Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. G. Matz
+43-1-58801-38916; gerald.matz@tuwien.ac.at
- Fakultät für Mathematik und Geoinformation:
Fr. ao.Univ.Prof. Dr.rer.nat. G. Schranz - Kirlinger
+43-1-58801-10158; gabriela.schranz-kirlinger@tuwien.ac.at
https://www.tuwien.at/mg/dmg/studienberechtigungspruefung-mathematik
- Fakultät für Physik:
Hr. ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. H. Michor
+43-1-58801-13140; herwig.michor@tuwien.ac.at
- Fakultät für Technische Chemie:
Hr. ao.Univ.Prof. Dr.techn. E. Rosenberg,
+43-1-58801-15190; egon.rosenberg@tuwien.ac.at
- Fakultät für Informatik:
Hr. Univ.Prof. Mag.rer.nat. Dr.techn. H. Kaufmann,
+43-1-58801-18860; hannes.kaufmann@tuwien.ac.at
- Universität für Bodenkultur:
Hr. ao.Univ.Prof. Dr.nat.techn. W. Knaus
+43-1-47654-93235; wilhelm.knaus@boku.ac.at
Informationen über die Anmeldeformalitäten erhalten Sie in der Studienabteilung, telefonisch oder mittels Kontaktformular. Die zuständigen Referentinnen sind Frau Elfriede Dachauer und Frau Daniela Mayer.
Unter http://www.studentenberatung.at/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster sind Informationen, Tipps und Anregungen zur Selbsthilfe für zahlreiche Themen wie erfolgreiches Lernen, Prüfungsangst bewältigen, Referate halten, Umgang mit Ängsten, Depression, Suchtverhalten, Schlafstörungen, etc. sowie ein Internetkurs zur Studienwahl zu finden.
Das Sozialreferat der HTU, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster berät in sozialen Angelegenheiten (wie z.B. Studienbeihilfe, Sozialversicherung, Behindertenangelegenheiten, Studieren mit Kind, Arbeitsrecht, HTU-Steuerberatung und HTU-Mietrechtsberatung)
FAQ
Ganzjährig
Nein, die Vorbildung ist bereits bei Antragstellung auf Zulassung nachzuweisen.
Bei Fragen zur Vorbildung wenden Sie sich bitte an den/die zuständigen Referenten/in der gewählten Studienrichtung.
Es können auch bestimmte Lehrveranstaltungen als außerordentliche_r Studierende_r vor der Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung absolviert werden. Die Studienabteilung gibt Ihnen gerne Auskunft, um welche Lehrveranstaltungen es sich dabei handelt.
Nein, das ist nicht möglich. Um Prüfungen der Studienberechtigungsprüfung an der TU Wien zu absolvieren, benötigen Sie auch eine Zulassung. Sie müssen also das gesamte Zulassungsverfahren an der TU Wien durchlaufen.
Das Wahlfach kann aus dem festgelegten Wahlfachangebot in Anlage 1 und 2 der Verordnung des Rektorats oder aus der Studieneingangs- und Orientierungsphase des angestrebten Studiums gewählt werden. Sie können ein Wahlfach entweder selbst vorschlagen oder dieses mit dem/der zuständigen Referenten/in für die gewählte Studienrichtung festlegen.
Das Wahlfach kann in Absprache mit dem/der zuständigen Referenten/in geändert werden.
Die TU Wien bietet keine Kurse für die Fachprüfungen der SBP an. Kurse können z.B. an Einrichtungen der Erwachsenenbildung besucht werden.
Termine für die Prüfungen erfragen Sie bitte bei den im Zulassungsbescheid angegebenen Prüfer/innen. Für die Fachprüfung Mathematik finden Sie die Termine online: https://www.tuwien.at/mg/dmg/studienberechtigungspruefung-mathematik
Ist eine Lehrveranstaltung als Wahlfach an der TU Wien zu absolvieren, muss zuvor die Anmeldung als außerordentliche_r Studierende_r für die Studienberechtigungsprüfung erfolgt sein. Sodann finden Sie sämtliche Informationen in Ihrem TISS - Studierendenaccount.
Wenn Sie eine Prüfung an der TU Wien absolvieren möchten, ist die Anmeldung als außerordentliche_r Studierende_r und die Einzahlung des Studienbeitrages im entsprechenden Semester erforderlich. Werden Kurse/Prüfungen an Einrichtungen für Erwachsenenbildung besucht/absolviert, ist keine Anmeldung an der Universität notwendig.
Nach positiver Absolvierung aller im Zulassungsbescheid vorgeschriebenen Prüfungen übermitteln Sie diese bitte per Email an die Studienabteilung. Sie werden danach verständigt, sobald das Studienberechtigungszeugnis zur Abholung in der Studienabteilung aufliegt.
Mit der Studienberechtigungsprüfung der TU Wien besteht die Möglichkeit, alle Studien der Studienrichtungsgruppe "Ingenieurwissenschaftliche Studien", auch an anderen Universitäten (nach Maßgabe der jeweils geltenden Aufnahmeverfahren), aufzunehmen.
Mit der Erlangung der SBP für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe ist die Zulassung zu allen Studien dieser Studienrichtungsgruppe (nach Maßgabe der geltenden Aufnahmeverfahren) möglich. An der TU Wien ist dies die Studienrichtungsgruppe für „Ingenieurwissenschaftliche Studien“. Diese Studienrichtungsgruppe umfasst sämtliche an der TU Wien eingerichteten Bachelorstudien.
Wenn Sie zur Studienberechtigungsprüfung nach alter Verordnung, Mitteilungsblatt 2010, 18. Stück, Nr. 201., zugelassen wurden, aber diese nicht bis 30.09.2021 abgeschlossen haben, sind die Fächer der neuen Verordnung, Mitteilungsblatt 2019, 21. Stück, lfd.Nr. 222 idgF., welche mit 01.07.2019 in Kraft trat, abzulegen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall in der Studienabteilung.
Eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung, oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz befreit von der Absolvierung des Wahlfaches.
- Universitäts- oder Hochschullehrgänge, welche zur Vorbereitung auf einen oder mehrere Fachprüfungen der Studienberechtigungsprüfung durchgeführt wurden
- Universitäts- oder Hochschullehrveranstaltungen, die den Stoff einer Fachprüfung der Studienberechtigungsprüfung vermitteln
- Prüfungen über die Beherrschung von Fremdsprachen
- erfolgreich absolvierte Teile einer Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung sowie Externistenprüfungen
- erfolgreich absolvierte Abschlussprüfungen eines Lehrgangs der Erwachsenen-bildung
Mindestens eine Prüfung muss jedoch an der TU Wien absolviert werden!
Berufsreifeprüfung
Anders als die Studienberechtigungsprüfung wird die Berufsreifeprüfung nicht an der Universität abgelegt. Die Berufsreifeprüfung kann von Personen ohne Reifeprüfung abgelegt werden, die insbesondere eine
- Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes (BGBl. Nr. 142/1969),
- Facharbeiterprüfung gemäß § 7 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, (BGBl. Nr.298/1990),
- mindestens dreijährige mittlere Schule (z.B. Handelsschule, BFS oä.),
- mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz oder MTD-Gesetz
absolviert haben.
Nähere Informationen zur Berufsreifeprüfung finden Sie auf der Homepage des Unterrichtsministeriums, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.