Fristen beim Aufnahmeverfahren 2024

  • Online-Registrierung von Montag, 1. April 2024 12:00 Uhr bis Mittwoch, 5. Juni 2024 23:59
  • Motivationsschreiben hochladen bis Mittwoch, 5. Juni 2024
  • Kostenbeitrag einzahlen, von TISS bestätigt bis Mittwoch, 5. Juni 2024
  • Reihungstest vor Ort am 21. August 2024

Barrierefreiheit

Bei TUW Barrierefrei finden Sie allgemeine Informationen zur Unterstützung zum Studium. Das Team hilft uns auch bei der Durchführung des Aufnahmeverfahren.

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig (ab Registrierungsbeginn) an zulassung@tuwien.ac.at und geben Sie bekannt, welche Unterstützung Sie benötigen. Beachten Sie bitte, dass wir auch in diesem Fall die Fristen nicht verlängern können. Um Sie im Rahmen der Registrierung unterstützen zu können müssen Sie sich, je nach Aufwand für Ihr Unterstützungsangebot, wenigstens einige Tage vor Ende der Registrierungsfrist bei uns melden. Um Sie im Rahmen eines Reihungstests unterstützen zu können müssen Sie sich bis zum Tag nach dem Ende der Registrierungsfrist bei uns melden.

Ablauf

Bachelorstudium Architektur (033 243)

Ja. Man darf innerhalb eines Studienfeldes allerdings nur eine Bewerbung einreichen. Eine gleichzeitige Bewerbung für die Studienrichtung Raumplanung und Raumordnung ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gleichzeitige Bewerbung für das Winter- und das Sommersemester ausgeschlossen.

 Schritte zur Zulassung:

  1. Start einer Bewerbung innerhalb von TISS
    • Bekanntgabe von persönlichen Daten
    • Ausweiskopie abgeben
    • Kontaktdaten vervollständigen
    • UHSTAT Daten bekanntgeben
  2. Registrierung für das Aufnahmeverfahren
    • Motivationsschreiben Teil 1 abgeben
    • Motivationsschreiben Teil 2 abgeben
    • Online-Self-Assessment absolvieren
    • Kostenbeitrag einzahlen
  3. Motivationsschreiben als Stufe 1 des Aufnahmeverfahrens wird bewertet
  4. Reihungstest als Stufe 2 des Aufnahmeverfahrens
  5. Studienplatzzusage
  6. Vorbereitung zur Zulassung – direkt aus dem TISS-User
  7. Zulassung zum Studium und Anmeldung zu Zusatzangeboten zum Studienstart (Mit der Zulassung erhalten Sie Ihre Matrikelnummer)
  8. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen - Orientierungskurs (Matrikelnummer muss schon vorhanden sein)

TISS-User

Wenn Sie neu an der TU Wien sind, legen Sie bitte einen TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster Guest-Account an. Mit dem TISS Guest-Account können Sie sich in unserem zentralen TU Wien Informationssystem (TISS) anmelden.
Der TISS Guest-Account wird erstellt, indem Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort im Formular „Account anlegen“ angeben. Anschließend wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein Link zur Bestätigung gesendet. Sobald Sie den Link besuchen, ist Ihre E-Mail-Adresse verifiziert und Ihr Account ist fertig erstellt. 

Ein TU-Account steht allen Studierenden und Mitarbeiter_innen der TU Wien zur Verfügung. Wenn Sie also bereits an der TU Wien studieren oder arbeiten, können Sie eine Bewerbung zu einem Studium innerhalb Ihres TU-Accounts durchführen.

Bewerbung

Mit Ihrem TISS-User können Sie sich für ein Bachelorstudium bewerben. Ihre Bewerbung begleitet Sie durch alle dafür notwendigen Schritte bis zur Zulassung zum Studium. Beachten Sie aber bitte immer auch noch die allgemeinen Zulassungsbedingungen, die auf der Seite der Studienabteilung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster beschrieben sind.
Mit Ihrer Bewerbung nehmen Sie auch am Aufnahmeverfahren teil. Sie können damit Ihre Registrierung oder Nachregistrierung abwickeln, bekommen im Abschnitt „Ihre Bewerbung“ Informationen und können Dokumente beziehen.

Grundsätzlich ja. Beachten Sie aber, dass bei Studien mit Studienplatzbeschränkung nur eine Bewerbung pro Studienfeld möglich ist! So ist es zum Beispiel ausgeschlossen, sich für Raumplanung und parallel für Architektur im selben Jahr zu bewerben.

Registrierung

Die notwendigen Schritte bis zum Abschluss der Registrierung sind:

  1. Bewerbung anlegen,
  2. personenbezogene Daten eintragen,
  3. Motivationsschreiben abgeben, 
  4. Online-Self-Assessment vollständig druchgeführt,
  5. Zahlungsbestätigung wird in der Bewerbung angezeigt.

Die Schritte werden in Ihrer Bewerbung jeweils angezeigt.

Die Online-Registrierung ermöglicht die Teilnahme am Aufnahmeverfahren. Um sich zu registrieren, müssen Sie einen TU-Account besitzen oder einen TISS Guest-User anlegen. Dann können Sie den Bewerbungsprozess, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster starten.

Mit dieser erlauben Sie die Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und persönlichen Daten für die Zustellung von Informationen zum Studienbeginn, die nicht direkt mit Ihrer Bewerbung verbunden sind.

Sie können Ihre Zustimmung mit Ihrem TISS-User jederzeit ändern.

Die Registrierungsbestätigung erhalten Sie nach Abschluss der Registrierung in Ihrer Bewerbung. Sie benötigen diese bei der Teilnahme an einer Nachregistrierung einer anderen Universität.

Die Einlassbestätigung erhalten Sie nach Abschluss der Registrierung - voraussichtlich 3 Wochen vor dem Reihungstest - in Ihrer Bewerbung. Sie benötigen diese für den Einlass zum Reihungstest.

Bitte beachten Sie, dass die Einlassbestätigung individualisiert ist. Sie müssen unbedingt genau Ihre Einlassbestätigung ausgedruckt und nicht elektronisch zum Reihungstest mitnehmen.

Grundsätzlich nein. Beachten Sie aber, dass die Registrierung bis zum Ende der Registrierungsfrist vollständig abgeschlossen sein muss. Das heißt, dass auch die korrekte Zahlung bis spätestens an diesem Tag mittels Online-Bezahlsystem erfolgt sein muss.

Wenn Sie an allen notwendigen Verfahrensschritten teilgenommen haben, Sie Ihre Registrierung als fristgerecht abgeschlossen und falls notwendig an der zweiten Stufe, dem Test, teilgenommen haben, bekommen Sie eine Studienplatzzusage oder eine Studienplatzabsage. 
Mit der Studienplatzzusage werden Sie zum Bachelorstudien der Studienrichtung „Architektur“ entweder im Wintersemester oder im darauffolgenden Sommersemester des Studienjahres, in dem Sie am Aufnahmeverfahren teilgenommen haben, zugelassen. Danach verfällt die Studienplatzzusage.

Nein. Solange Sie die Registrierung nicht abgeschlossen haben, sind Sie noch nicht angemeldet. Eine abgeschlossene Registrierung kann nicht mehr zurückgezogen werden. Ebenso besteht kein Recht auf Rückerstattung des Kostenbeitrages nach der Zahlung.

Kostenbeitrag

Die Zahlung des Kostenbeitrags erfolgt ausschließlich über ein Online-Bezahlsystem in Ihrer Bewerbung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Sobald Ihre Zahlung eingelangt ist, sehen Sie dort auch eine Bestätigung.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Online-Bezahlung keinesfalls die Browserfenster vorzeitig schließen dürfen. Folgen Sie bitte genau den Anweisungen.

In Einzelfällen kann es bis zu 24 Stunden dauern, bis Sie die Zahlungsbestätigung sehen. Sollten Sie eine solche Bestätigung 24 Stunden nach Ihrer Zahlung nicht erhalten, bitten wir Sie, sich umgehend bei uns unter zulassung@tuwien.ac.at zu melden.

Beachten Sie bitte, dass eine fristgerechte Registrierung nur gegeben ist, wenn auch die Zahlungsbestätigung vor Fristende in Ihrer Bewerbung sichtbar ist.

Für das Aufnahmeverfahren ist von den Studienwerberinnen und Studienwerbern ein Kostenbeitrag in Höhe von € 50,00 zu entrichten. 

Eine eventuelle Rückerstattung wird durch die Verordnung des Rektorats der TU Wien festgelegt. Es besteht jedenfalls kein Recht auf Rückerstattung des Kostenbeitrages, wenn Sie aus dem Verfahren freiwillig oder durch Ausschluss ausscheiden (zum Beispiel durch Nichtteilnahme beim Reihungstest).

Motivationsschreiben

Das Motivationsschreiben besteht aus

  • einem von Ihnen selbstständig und mit eigenen Worten verfassten Text (Teil 1), sowie
  • einem PDF mit gezeichnete Skizzen (Teil 2).

Es ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Registrierung. Außerdem ist das Motivationsschreiben die erste Stufe des Aufnahmeverfahren. Die Qualität des Motivationsschreibens wird im Orientierungskurs besprochen, hat aber keine Auswirkung auf das gegebenenfalls stattfindende Aufnahmeverfahren.

Eine detaillierte Beschreibung der Vorgaben für den schriftlichen Teil finden Sie auf der Seite Aufnahmeverfahren unter dem Punkt "Erste Stufe: Motivationsschreiben". Eine genaue Beschreibung der Vorgaben zu den Skizzen finden Sie unter Skizzen zum Motivationsschreiben .

Es wird überprüft, ob das Motivationsschreiben tatsächlich den Vorgaben entspricht. Abgaben, die so mangelhaft sind, dass eine inhaltliche Beurteilung nicht möglich ist, werden vom Aufnahmeverfahren ausgeschlossen. Im Falle einer Aufnahme erhalten Sie zu Beginn des Wintersemesters im Rahmen des Orientierungskurses ein Feedback zu Ihrem Text und Ihren Skizzen.

Die Zeichnungen müssen inhaltlich und kompositorisch eigenständige Arbeiten sein. Plagiate führen zum Ausschluss vom Aufnahmeverfahren.

Nach dem Ende der Registrierungsfrist wird die Stufe 1 (Motivationsschreiben) ausgewertet. Danach ist das Ergebnis in Ihrer Bewerbung ersichtlich.

Online-Self-Assessment

Um Ihnen eine Hilfestellung bei der Studienwahl zu geben bzw. Unterstützung zur realistischen Selbsteinschätzung zu geben, bieten wir Ihnen ein Online-Tool. Die enthaltenen Tests und Fragebögen geben einen Überblick zu den Anforderungen, die wir für ein erfolgreiches Studium für notwendig erachten. Beachten Sie den Zeitaufwand für das Online-Self-Assessment.

Am besten rufen Sie das Online-Self-Assessment direkt aus Ihrer Bewerbung auf.

Wenn Sie das Online-Self-Assessment für Ihren Studienwunsch an der TU Wien bereits durchgeführt haben, können Sie den Bestätigungscode direkt in Ihrer Bewerbung eingeben. Dieser wird an die von Ihnen angegebene Emailadresse übermittelt beziehungsweise steht am Portal für das Online-Self-Assessment nach dem Login dort zur Verfügung.

Das Online-Self-Assessment wird nicht beurteilt. Sie müssen es aber vollständig abschließen und einen gültigen Code in Ihrer Bewebung eingeben. Bewerbungen, denen das Online-Self-Assessment fehlt werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Reihungstest

Ob ein Reihungstest stattfindet, wird nach der Auswertung der Stufe 1 bekanntgegeben.

Der genaue Termin, Uhrzeit und der Ort werden zeitgerecht in Ihrer Bewerbung mittels Ihrer Einlassbestätigung bekannt gegeben. Beachten Sie, dass der Test – je nach Person – an unterschiedlichen Orten stattfinden kann!

Den Lichtbildausweis, der bei der Registrierung angegeben wurde, und die erste Seite Ihrer persönlichen Einlassbestätigung. Auf Ihrer persönlichen Einlassbestätigung werden auch alle weiteren Details bekannt gegeben. 

Informationen zum Reihungstest finden Sie einerseits in Ihrer Bewerbung, anderseits auf unserer Seite "Prüfungsstoff Reihungstest".

Der Reihungstest selbst wird genau 2 Stunden dauern. Sie müssen mindestens 1 Stunde vorher anwesend sein. Insgesamt ist eine Anwesenheit von ca. 4-5 Stunden erforderlich.

Das Ergebnis des Tests und die Studienplatzzusage oder andere Dokumente finden Sie in Ihrer Bewerbung.

Wenn es zu dem Test kommt und Sie ihn verpassen oder zu spät am richtigen Ort erscheinen, erhalten Sie keine Studienplatzzusage. Es gibt keinen Nachtermin für den Reihungstest. Sie können in diesem Studienjahr nicht für das Bachelorstudium zugelassen werden.

Zulassung

Bei der Datenerfassung zur Zulassung werden Ihre persönlichen Daten, die zur Zulassung notwendig sind, und gesetzlich vorgeschriebene, statistische Daten erfasst. Die Datenerfassung zur Zulassung hat direkt aus Ihrer Bewerbung zu erfolgen. Erst nach der Datenerfassung können Sie die Zulassung vornehmen. Im Rahmen der Datenerfassung legen Sie auch das Passwort für Ihren künftigen TU-Account fest. Sie benötigen den TU-Account dann für Ihr Studium.

Mit der Zulassung beginnen Sie Ihr Studium offiziell. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten zur Zulassung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Die Zulassung kann ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre Studienplatzzusage in Ihrem TISS-User abrufbar ist, durchgeführt werden. Sie erfolgt immer persönlich in der Studienabteilung, öffnet eine externe URL in einem neuen FensterSie müssen dazu einen Termin aus Ihrer Online-Bewerbung heraus buchen.

Weitere Fragen und Antworten

Ja. Es steht Ihnen frei sich auf verschieden Universitäten mit oder ohne Zugangsbeschränkungen für dasselbe Studium zu bewerben. Die Zulassung darf jedoch nur auf einer Universität erfolgen (§63 Abs. 8 UG 2002). 

Das Aufnahmeverfahren ist - mit Ausnahme des Bachelorstudiums „Raumplanung und Raumordnung“ - unabhängig von Ihrer Anmeldung zu weiteren Studien. Beachten Sie die jeweiligen Fristen und Voraussetzungen.

Wenn Sie bereits zu einem Studium der Studienrichtung Architektur auf der TU Wien zugelassen sind oder waren, müssen Sie kein Aufnahmeverfahren machen, sondern können sich fortmelden.
Sollten Sie an einer anderen Einrichtung ein Architekturstudium begonnen haben, gelten für Sie die Regeln für Quereinsteiger_innen.

Dann verliert Ihre Studienplatzzusage die Gültigkeit. Die Studienplatzzusage bezieht sich auf ein Studienjahr. Sie können aber in den folgenden Jahren wieder an einem Aufnahmeverfahren teilnehmen.

Um die Studienplatzzusage nutzen zu können, benötigen Sie eine Matura oder Studienberechtigung. Sie müssen dafür sorgen, dass Sie alle Zulassungsvoraussetzung rechtzeitig erfüllen, um zu den angegebenen Fristen eine Zulassung zum Studium zu bekommen.

Mit einer Studienplatzabsage können Sie zu einem beliebigen Studium an jeder österreichischen Universität eine Zulassung beantragen. Bitte erkundigen Sie sich nach den entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen.

Ja. Beachten Sie allerdings, dass das Aufnahmeverfahren jedes Mal für alle wieder von vorne beginnt und nichts von vergangenen Aufnahmeverfahren mitgenommen werden kann.

Sie werden gleichbehandelt wie jemand, der noch gar nicht studiert. Das heißt Sie müssen am Aufnahmeverfahren teilnehmen, um einen Studienplatz in Ihrem Wunschstudium zu erhalten. 

Für den Start der Online-Bewerbung ist eine Matura oder Studienberechtigung nicht notwendig. Für die Zulassung zum Studium hingegen benötigen Sie sehr wohl eine Studienplatzzusage und eine Matura oder eine Studienberechtigung! Genauere Informationen zur Zulassung erhalten Sie auf den Seiten zur Zulassung.

Bitte erkundigen Sie sich umgehend bei der Studienabteilung über die zusätzlich notwendigen Verfahrensschritte. Beachten Sie die längeren Bearbeitungszeiten.

Leider ist beim Aufnahmeverfahren oder bei der Studien-VoR-Phase keine Fristerstreckung möglich. Ebenso gibt es keine “zweite Chance” beim selben Verfahren. Sie können an einem späteren Verfahren wieder teilnehmen.