Die Prüfungen sind in den meisten Fällen schriftlich und enthalten Stofffragen und Beispiele. Die Verwendung von Taschenrechnern und Laptops sowie von Skripten und Büchern ist nicht zulässig.

Bei Spezialvorlesungen kann der Prüfungsmodus abweichen: nur mündlich, mündlich und schriftlich. Diese Informationen finden Sie auf der jeweiligen Seite der Lehrveranstaltung in TISS.

Die An- und Abmeldungen erfolgen via TISS. Dazu müssen Sie sich zunächst in TISS anmelden und diese LVA abonnieren. Die Anmeldung beginnt 2-3 Wochen vor dem Prüfungstermin und endet circa 2 Werktage vor dem Prüfungstermin.

Ausgewählte Angaben von schriftlichen Prüfungen früherer Temine können hier als pdf-Datei abgerufen werden:

Studierende werden über jede Zeugnisausstellung automatisch via TISS benachrichtigt.

Wichtige Informationen zu Prüfungsantritten an der TU Wien finden Sie in den Studienrechtlichen Bestimmungen. Hier ist ein Ausschnitt zu den Prüfungswiederholungen mit Stand vom 29.6.2023:

Wiederholung von Prüfungen
§ 21. (1) Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen insgesamt viermal zu wiederholen. Die dritte und vierte Wiederholung sind jedenfalls kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs (§ 12 Abs. 3) durchgeführt wird.

(2) Abweichend von Abs. 1 sind die Studierenden berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen, die im Curriculum der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet sind, gemäß § 66 Abs. 1 und § 77 Abs. 2 UG dreimal zu wiederholen. Die dritte und letzte Wiederholung ist kommissionell durchzuführen, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges (§ 12 Abs. 3) durchgeführt wird.


(3) Die Zulassung erlischt, wenn die zulässigen Wiederholungen einer Prüfung gemäß Abs. 1 und 2 negativ beurteilt wurden. Dies gilt nicht bei negativer Beurteilung der letzten zulässigen Wiederholung der letzten Prüfung des Studiums. In diesem Fall sind die Studierenden berechtigt, diese ein weiteres Mal zu wiederholen (§ 77 Abs. 2 UG).


(4) Wenn es das Thema der Lehrveranstaltung erlaubt sollen bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter Möglichkeiten für eine Wiederholung und/oder Ersatzleistung innerhalb der laufenden Lehrveranstaltung bzw. im laufenden Semester angeboten werden. Wiederholungen und Ersatzleistungen sind keine Prüfungsantritte iSd. § 77 Abs. 2 UG


(5) Prüfungen der bis 30.9.2017 für Bachelorstudien gültigen Studienpläne, die mit Inkrafttreten der Studienplanänderungen mit 1.10.2017 in die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) aufgenommen wurden, dürfen von Studierenden, die vor dem WS 2017 zu einem Bachelorstudium zugelassen worden sind und die die StEOP im Rahmen der Übergangsfrist (MBl. 4. Stück Nr. 35/2017) nicht nach dem für sie vor dem 1.10.2017 gültigen Studienplan abgeschlossen haben, insgesamt viermal wiederholt werden.


(6) Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist vollständig zu wiederholen. Eine kommissionelle Wiederholung (Abs. 1) ist unzulässig. Die Übertragung von positiven Teilleistungen ist nur dann möglich, wenn das von der Lehrveranstaltungsleitung vor Beginn des Semesters in den Regeln zur Wiederholung der Lehrveranstaltung so festgelegt worden ist.