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Learning Agreement – sinnvoll für dich?

  • Du erfüllst die 150+ Kriterien (150 ECTS, Studiendauer)
  • Du hast bei deinem Dekanat prüfen lassen, was dir wirklich zum Abschluss des Bachelorstudiums fehlt
  • Du planst, dein Bachelorstudium innerhalb des nächsten Studienjahres abzuschließen
  • Du bist bereit, verbindlich fehlende LVAs zu absolvieren
  • Du bist bereit drei Fortschrittsgespräche zu führen
  • Du möchtest dir bei fristgerechtem Abschluss die Studiengebühren für zwei Semester rückerstatten lassen

Wer kann die Studienabschlussvereinbarung (Learning Agreement) abschließen?

Studierende, die in Ihrem Bachelorstudium bereits positive Zeugnisse mit 150 ECTS Anrechnungspunkten haben und deren Studienzeit schon der doppelten Mindeststudienzeit - oder der Medianstudienzeit (aufgerundet) + zwei Semestern - entspricht und noch kein Bachelor- oder höhenwertiger Abschluss vorliegt.

Was ist der Inhalt des Learning Agreements?

Die TU Wien bietet Unterstützungsangebote im Rahmen der "Studierwerkstatt Bachelor" an.

Studierende verpflichten sich die Lehrveranstaltungen, die Ihnen fehlen (Beratung Dekanat), bis zum Ende des Studienjahres zu absolvieren. Ausserdem verpflichten sich Studierende drei Fortschrittsgespräche mit dem Team „Studienwerkstatt Bachelor“ bis zum 1. Dezember, 1. März und 1. Juni zu führen, außer der Bachelorabschluss ist vorher erfolgt. Buchungen für Fortschrittsgespräche werden im TUWEL Kurs möglich sein.

Wenn der Bachelorabschluss innerhalb des vereinbarten Studienjahres erfolgt, wird der Studienbeitrag auf Antrag für die vereinbarten zwei Semester erstattet.

Welche Schritte führen zum Learning Agreement?

Wir benötigen zuerst eine vom zuständigen Dekanat freigegeben Liste von Lehrveranstaltungen, die zu einem Studienabschluss führen. Dazu müssen Sie eine Beratung am Dekanat in Anspruch nehmen. 

Sobald wir diese Daten eingespielt haben finden Sie weiter unten die Möglichkeit einen Termin für die Unterzeichnung zu buchen.

Die erste Trage für die Unterzeichnung wird am 16. September 2026 sein. Ein Learning Agreement für das Studienjahr muss bis spätestens 14. Oktober 2026 unterzeichnet werden.

Was ist sonst noch zu beachten?

Studienabschluss

Der Studienabschluss ist von Gesetzes wegen der Tag der letzen Prüfung im Bachelorstudium. Schau also, dass sobald das letzte Zeugnis da ist der Abschluss am Dekanat rasch gemacht wird. DU musst das neuerlich anstossen!

Mit Ende des Studiums können keine weiteren Studienleistung erbracht werden!

Fallbeispiel 1:

Du machst am 10. Mai deine letzte Prüfung für das Bachelorstudium. Weiters legst du eine Prüfung - schon für das Masterstudium - am 20. Mai ab. Am 30. Mai informierst du das Dekanat, dass du deinen Bachelorabschluss willst. Da das Abschlussdatum aber der Tag der letzten Prüfung ist, wird dein Bachelorstudium nachträglich bereits mit 10. Mai geschlossen. Das Zeugnis vom 20. Mai ist nachträglich unmöglich (da kein Studium offen ist) und verfällt!

Beachte die Möglichkeit der ganzjährigen (Wintersemester bis vor Weihnachten, Sommersemester bis Ende Juni) Zulassung zu konsekutiven Masterstudien in TISS.

Erstattung des Studienbeitrags

Grundsätzlich können nur Beiträge erstattet werden, die auch tatsächlich bezahlt wurden. Der Erstattungsgrund ist ein interner der TU Wien. Das heisst: Studierst du ein weiters Studium an der TU Wien wird der Beitrag erstattet, auch wenn du in dem zweiten Studium beitragspflichtig bist. Studierst du an einer anderen Bildungseinrichtung und bist dort beitragspflichtig hast aber an der TU Wien bezahlt, kann keine Erstattung erfolgen, da die Erstattung sofort zur Beitragspflicht an der anderen Bildungseinrichtung führt.

Erstattungsfähig sind nur Beiträge für die Semester des Studienjahres das im Learning Agreement vereinbart wurden. Und erst nachdem der Abschluss in TISS eingetragen ist.

Fallbeispiel 2:

Du unterzeichnest ein Learning Agreement am 17. September 2025. Am 15. Oktober 2025 machst du deine letzte Prüfung. Der Bachelorabschluss wird also mit 15. Oktober eingetragen. Die Prüfungsleistung im Oktober zählt aber zum Sommersemester 2025. Hast du bereits bezahlt wird dir der Studienbeitrag für das Wintersemester 2025 automatisch erstattet. Eine Erstattung aus dem Learning Agreement für das Studienjahr 2025/26 ist nicht möglich.

Fallbeispiel 3:

Du unterzeichnest ein Learning Agreement am 17. September 2025. Am 15. November 2025 machst du deine letzte Prüfung. Der Bachelorabschluss wird also mit 15. November 2025 eingetragen. Du warst dann also im Wintersemester 2025 (beitragspflichtige) Student_in. Der Studienbeitrag für das Wintersemester 2025 wird erstattet.

Fallbeispiel 4:

Du unterzeichnest ein Learning Agreement am 17. September 2025. Am 15. März 2026 machst du deine letzte Prüfung. Der Bachelorabschluss wird also mit 15. März 2026 eingetragen. Die Prüfungsleistung im März zählt aber zum Wintersemester 2025. Eine entrichtete Studiengebühr für das Sommersemester wird automatisch erstattet. Mit dem Learning Agreemnet wird die Studiengebühr für das Wintersemester 2025 erstattet.

Fallbeispiel 5:

Du unterzeichnest ein Learning Agreement am 17. September 2025. Nach dem 31. März 2026 aber spätestens am 31. Oktober 2026 macht du deine letzte Prüfung und der Bachelorabschluss wird eingetragen. Du bekommst mit dem Learning Agreement die Studiengebühren für das Wintersemester 2025 und das Sommersemester 2026 erstattet.