Hier finden Sie Informationen über den Ablauf des Habilitationsverfahrens an der Fakultät für Mathematik und Geoinformation.

Habilitationswerber_innen wird empfohlen vor der offiziellen Einreichung das Einverständnis mit dem jeweiligen Dekan herzustellen.

Vor der Antragsstellung ist vom_von der Habilitationswerber_in das Habilitationsvorhaben im Rahmen einer Präsentation vor Vertreter_innen der Fakultät vorzustellen.

Das Habilitationsverfahren ist im § 103 des UG 2002, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und im Satzungsteil "Richtlinien für das Habilitationsverfahren (PDF)", öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster  der TU Wien geregelt, weitere Informationen findet man im "Leitfaden für Habilitanden der Fakultät für Mathematik (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster" und Geoinformation.

Die Einreichung erfolgt am Dekanat nach Terminvereinbarung, mitzubringen sind:

    Antrag um Verleihung der Lehrbefugnis - Der Antrag auf Erteilung der Lehrbefugnis ist an das Rektorat zu richten und im zuständigen Dekanat einzureichen. Er muss

  • die Bezeichnung des Faches (auf deutsch und englisch), für welches die Lehrbefugnis angestrebt wird, und
  • die Bezeichnung der Fakultät, der das Habilitationsverfahren zuzuordnen ist, enthalten.

Gemeinsam mit dem Antrag sind die folgenden Beilagen einzureichen:

    a) Habilitationsschrift
    Diese muss
    1. methodisch einwandfrei durchgeführt sein,
    2. neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten und
    3. die wissenschaftliche Beherrschung des Habilitationsfaches und die Fähigkeit zu seiner Förderung beweisen.
    Als Habilitationsschrift gelten auch mehrere im thematischen Zusammenhang stehende wissenschaftliche Publikationen. In diesem Fall hat der_die Antragsteller_in im Antrag genau zu bestimmen, welche der wissenschaftlichen Arbeiten die Habilitationsschrift und welche die sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten darstellen. Der thematische Zusammenhang ist schriftlich zu begründen. Weisen wissenschaftliche Arbeiten neben dem_der Antragsteller_in noch weitere Autor_innen auf, so ist dem Antrag von dem_der Antragsteller_in eine Erklärung über die Art seines_ihres Beitrages zu diesen Veröffentlichungen beizufügen.
    Die Habilitationsschrift selbst bzw. die zur Habilitationsschrift zusammengefassten wissenschaftlichen Publikationen müssen bereits bei einem wissenschaftlichen Verlag erschienen oder zur Veröffentlichung angenommen sein.
    Die Habilitationsschrift ist in fünffacher Ausfertigung einzureichen (3 hartgebundene Exemplare und 2 Arbeitskopien).
    b) Sonstige wissenschaftliche Arbeiten, diese von der Antragstellerin oder vom Antragsteller eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten sind ebenfalls in fünffacher Ausfertigung vorzulegen.
    c) Lebenslauf
    d) Nachweis über den Abschluss eines Doktoratsstudiums oder einer gleichzuhaltenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation
    e) Publikationsliste
    f) Darstellung der bisher ausgeübten wissenschaftlichen/künstlerischen Tätigkeit und Tätigkeit in der Lehre
    g) Vorschlag für drei Themen für die Probevorlesung aus den Grundlagen des Fachgebiets, für das die Lehrbefugnis angestrebt wird