Gastprofessuren an der TUW im WS 2025

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Die TU Wien fördert und finanziert Lehr- und Vortragstätigkeiten internationaler Professoren_innen, Vortragender und Lehrender mit dem Ziel der internationalen Vernetzung und der Steigerung der Qualität in Lehre und Forschung. Internationale Gastprofessoren_innen und Gastvortragende bereichern und erweitern das bestehende qualitativ hochwertige Lehrveranstaltungsangebot mit ihrer Fachexpertise mit der Abhaltung von Gastlehrveranstaltungen.
Die Einladung an Gastprofessoren_innen, Gast oder Gastvortragende gehen direkt von einem Institut oder einer Professorin oder eines Professors der TU Wien aus. Über die Bestellung als Gastprofessorin, Gastprofessor oder Gastvortragende, Gastvortragender werden Sie direkt von der TU Wien schriftlich informiert.
Die Tätigkeit als Gastprofessorin, Gastprofessor erfolgt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitsvertrag wird für mindestens vier Wochen und maximal ein Jahr abgeschlossen.
Zur Gastprofessorin, zum Gastprofessor kann nur bestellt werden, wer bereits über eine entsprechende Lehrbefugnis verfügt. Ein gegebenenfalls vorher bestehendes Beamtenverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis zu einer anderen Hochschule kann in dieser Zeit aufrecht bleiben.
Es können maximal 8 Semesterstunden Lehre vorgesehen werden. Das bedeutet bei einer Bestelldauer von:
Als Gastprofessorin/Gastprofessor unterliegen Sie den österreichischen Rechtsvorschriften und daher ist Ihr Einkommen als Gastprofessorin/Gastprofessor in Österreich steuerpflichtig (mögliche Ausnahmen wegen Doppelbesteuerungsabkommen).
Gastprofessorinnen und Gastprofessoren werden bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) pflichtversichert und unterliegen somit dem für Beamte in Österreich geltenden Sondersystem.
Gastvortragende werden zur Abhaltung einzelner Vorträge oder von Vortragsreihen bestellt. Gastvorträge werden zur Ergänzung und Vertiefung der Studieninhalte, des Lehrangebotes und der Forschungsschwerpunkte genutzt.
Gastvortragende erhalten eine Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten.
Staatsangehörige aus Nicht-EU/EWR-Staaten benötigen einen gültigen Einreise- und Aufenthaltstitel.
Je nach Dauer des Aufenthalts benötigen Sie entweder
oder
Das Visum muss vor der Einreise nach Österreich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) persönlich beantragt werden.
Achtung - Bitte beachten Sie
Ein Visum (Reisevisum C oder Aufenthaltsvisum D) kann in Österreich nicht verlängert werden! Das Visum muss die Dauer des Aufenthaltes an der TU Wien abdecken. Bitte daher den genauen Zeitraum des Arbeitsverhältnisses angeben.
Wenn Ihr Aufenthalt als Gastprofessorin/Gastprofessor oder Gastvortragende/r 6 Monate übersteigt, müssen Sie eine Niederlassungsbewilligung für „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ beantragen.
Achtung - Bitte beachten Sie
Staatsangehörige aus bestimmten Staaten (z.B. USA, Japan) dürfen visumsfrei nach Österreich einreisen und sich hier für eine bestimmte Dauer aufhalten. Die Arbeitsaufnahme ist jedoch NICHT gestattet. Sie können jedoch die "Aufenthaltsbewilligung - Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit" auch während Ihres visumfreien Aufenthalts in Österreich beantragen.
Nähere Informationen zu Einreise und Aufenthalt finden Sie auf der Homepage des Vizerektorates für Personal und Gender
Für die Wohnungssuche in Wien gibt es Informationen auf den nachfolgenden Seiten:
Studio Apartments für kürzere Aufenthalte (günstige Preise):
Serviced Apartments für kürzere Aufenthalte (gehobene Preisklasse):
Apartments für läntere Aufenthalte (mindestens 2 Monate)