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Studienstartförderung der TU Wien
Das erweiterte Stipendium für Chancengerechtigkeit
Förderung für einen erfolgreichen Studienstart
Die Studienstartförderung unterstützt leistungsstarke Schüler_innen aus sozioökonomisch herausfordernden Familienverhältnissen beim Einstieg ins Bachelorstudium an der TU Wien.
Mit einer monatlichen Förderung von 400 Euro über zwei Semester (zusätzlich zur Studienbeihilfe) ermöglicht das Stipendium eine finanzielle Entlastung, damit sich die Studierenden voll auf ihr Studium konzentrieren können.
Darüber hinaus bietet das Programm ein umfassendes Angebot an zusätzlicher Unterstützung, um den Übergang von der Schule in die Universität und später in die Berufswelt bestmöglich zu fördern.
- monatliche Förderung von 400 Euro über zwei Semester (bei entsprechendem Leistungsnachweis), zusätzlich zur Studienbeihilfe
- Individuelles Mentoring im ersten Studienjahr mit regelmäßigen Treffen
- Kick-Off-Event mit der Vizerektorin für Lehre zum Studienstart
- Coffee Hours zum Austausch und Netzwerken mit internationalen und lokalen Studierenden
- Unterstützung durch das TU Career Center mit Coachings, Workshops und Trainings für den Berufseinstieg
- Vernetzung mit Fachschaften und der Hochschüler_innenschaft (HTU) der TU Wien
- Beratung zu internationalen Förderprogrammen für einen Auslandsaufenthalt während dem Studium durch TUW International Relations and Global Affairs
Folgende Kriterien müsst ihr erfüllen:
- Studienanfänger_innen zu Beginn des ersten Semesters eines Bachelorstudiums an der TU Wien
- Sehr gute oder gute schulische Leistungen
- Bezieher_innen der Studienbeihilfe
Gemeinsam möchten wir
- Schüler_innen frühzeitig über Studienmöglichkeiten und das Stipendium informieren,
- Besonders geeigneten Schüler_innen den Zugang zur Förderung erleichtern,
- Praxisnahe Einblicke in Studium und Forschungswelt der TU Wien ermöglichen,
- Lehrpersonen und Bildungsberater_innen in der Studien- und Berufsorientierung unterstützen,
- Einen engen Austausch mit einer Kontaktperson an der Schule als direkte Schnittstelle zur TU Wien pflegen und
- Insbesondere junge Frauen ermutigen, ein MINT-Studium aufzunehmen.
Interessierte Schüler_innen können ihre Lehrkräfte oder Schulleitung gerne auf die Möglichkeit einer Kooperation aufmerksam machen.
Bei Interesse freuen wir uns über ein persönliches Gespräch mit Lehrkräften oder Schulleitung zur möglichen Zusammenarbeit.
- Das Einreichen des positiven Studienbeihilfebescheids ist Voraussetzung für die erste Auszahlung (prüfen sie hier ob Sie die Voraussetzungen für die Studienbeihilfe erfüllen)
- Monatliche Auszahlung von September bis Juni
- Förderung für maximal zwei aufeinanderfolgende Semester
- Nachweis von mindestens 16 ECTS-Punkten nach dem ersten Semester für eine Fortzahlung im zweiten Semester
- Schüler_innen deren Elternteile keinen Hochschulabschluss besitzen werden bei der Stipendienplatzvergabe vorgereiht
- Im Studienjahr 2026/27 können max. 50 Stipendienplätze vergeben werden
Das TU Career Center begleitet die Stipendiat_innen mit individuellen Coachings, Soft-Skill-Workshops und exklusiven Netzwerkevents. So wird der Übergang von der Hochschule in die Berufswelt aktiv unterstützt.
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Noch bis zum 10. August 2026 sind Bewerbungen für die Studienstartförderung möglich.
Bitte klicken Sie dafür auf den Link. Nach der online Registirerung im Portal füllen Sie bitte das Formular auf der TU Career Center Website aus um die Bewerbung abzuschließen.
FAQ zur Studienstartförderung
Hier finden Sie die Antworten zu allen wichtigen Fragen rund um die Studienstartförderung im Überblick.
Die Bewerbungsfrist läuft von 2. März bis 10. August 2026. Die Bewerbung erfolgt online. Eine frühe Bewerbung wird empfohlen.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss die Matura noch nicht abgeschlossen sein. Wichtig ist lediglich, dass Sie planen, im Herbst 2026 Ihr Studium an der TU Wien zu beginnen.
Ein positiver Bescheid zur Studienstartförderung ist bei der Bewerbung noch nicht erforderlich. Dieser muss jedoch bis Herbst 2026 nachgereicht werden.
Wir melden uns ab Mitte September bei allen Bewerber_innen.
Gute bzw. sehr gute schulische Leistungen liegen vor, wenn die Oberstufe in allen Jahreszeugnissen mit „gutem Erfolg“ oder „ausgezeichnetem Erfolg“ abgeschlossen wurde. Maßgeblich dafür sind die Definitionen gemäß § 22 Abs. 7 und 8 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG).
Nein, die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden, die Auszahlung für das zweite Semester wird aber gestoppt, wenn Sie die erforderlichen 16 ECTS innerhalb des ersten Semesters nicht erreichen.
Die Entscheidung erfolgt über die Studienbeihilfebehörde durch die Ausstellung eines positiven Bescheids.
Um aber bereits im Vorfeld eine grobe Einschätzung zu erhalten, empfehlen wir den Stipendienrechner von der AK: https://www.stipendienrechner.at/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Hier kann geprüft werden, ob man die Voraussetzungen für die Studienbeihilfe grundsätzlich erfüllt.
Studienbeihilfe kann ab 20. September 2025 direkt online unter stipendium.at beantragt werden. Hier gibt es alle weiteren Infos: www.stipendium.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Ja sie können sich zwischen 2.März und 10.August 2026 bewerben. Danach beantragen Sie ab 20. Sept Studienbeihilfe bei der Studienbeihilfebehörde. Sobald Sie ihren positiven Bescheid erhalten, reichen Sie diesen bei uns nach.
Die Auszahlung beginnt im Oktober 2026, sobald ein positiver Bescheid über die Studienbeihilfe vorliegt. Verzögert sich der Erhalt dieses Bescheids, verschiebt sich auch die Auszahlung der Förderung. In diesem Fall wird die Förderung ab dem Zeitpunkt des Nachweises rückwirkend ausbezahlt.
Ja, allerdings müssen Sie bis zum Start des Wintersemesters 2026 (Okt 26) die Matura positiv abgeschlossen haben und sich für ein Studium an der TU Wien zugelassen haben.
Im Bewerbungsformular können Sie Ihren voraussichtlichen Studienbeginn angeben. Bitte wählen Sie dabei das entsprechende Semester aus.
Sollte Ihr Studienstart nach dem Wintersemester 2026 liegen, werden wir Sie als Interessentin vormerken und im Rahmen der nächsten Ausschreibung erneut kontaktieren.
Für die aktuelle Ausschreibung der Studienstartförderung können ausschließlich Bewerber_innen berücksichtigt werden, die ihr Studium im Wintersemester 2026 aufnehmen.
Für Studierende, die erstmals ein Bachelorstudium anfangen und sich an der TU Wien zugelassen haben.
Bewerben können sich alle Schüler_innen die in Österreich maturieren.
