Taschenrechner

Um Studierenden bei schriftlichen Prüfungen die Verwendung ihrer gewohnten Geräte zu ermöglichen, wird eine Whitelist für Taschenrechner geführt. Für die auf dieser Liste angeführten Gerätetypen ist die Nutzung im Rahmen der Prüfung garantiert. Die Verwendung nicht zugelassener Taschenrechner während der Prüfung wird als Einsatz unerlaubter Hilfsmittel gewertet.

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Liste der zugelassene Taschenrechner für Prüfungen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Bei mündlichen Prüfungen bekommen Sie einen einfachen Taschenrechner für überschlägige Berechnungen zur Verfügung gestellt - es sind keinerlei Hilfsmittel außer Ihren „grauen Zellen“ erlaubt.