Bestellung und Beendigung
Bestellung und Beendigung von Funktionsträger_innen
Bestellung von Funktionsträger_innen
Bei der Bestellung von Funktionsträger_innen wird unterschieden zwischen:
1) Bestellung von Dekan_innen vom Rektorat auf begründeten Vorschlag der Universitätsprofessor_innen der Fakultät und nach begründeter Stellungnahme des Fakultätsrats
2) Bestellung von Institutsleiter_innen von Dekan_innen auf begründeten Vorschlag der Universitätsprofessor_innen des Instituts und nach begründeter Stellungnahme des Fakultätsrats
3) Bestellung von Forschungsbereichsleiter_innen von Dekan_innen auf begründeten Vorschlag des_der Institutsleiter_in und nach Information des Fakultätsrats
4) Bestellung von Forschungsgruppenleiter_innen von Dekan_innen auf begründeten Vorschlag des_der Forschungsbereichsleiter_in und nach Information des Fakultätsrats
5) Dekan_innen sind zugleich Abteilungsleiter_innen der im Fakultätsbereich eingerichteten Abteilungen mit Serviceaufgaben
6) Bestellung von Fachbereichsleiter_innen und Fachgruppenleiter_innen, die direkt den Instituten unterstellt sind, von Dekan_innen auf begründeten Vorschlag des_der Institutsleiter_in und nach Information des Fakultätsrats
7) Bestellung von Fachbereichsleiter_innen und Fachgruppenleiter_innen, die direkt der Abteilung Services Fakultät unterstellt sind, von Dekan_innen
1) Bestellung von Abteilungsleiter_innen durch das Rektorat auf begründeten Vorschlag des gem. Geschäftsordnung des Rektorats zuständigen Rektoratsmitglieds
2) Bestellung von Fachbereichsleiter_innen und Fachgruppenleiter_innen durch das gem. Geschäftsordnung des Rektorats zuständige Rektoratsmitglied auf begründeten Vorschlag des_der Abteilungsleiter_in
Beendigung der Funktion
Die Funktionsphase eines_einer Funktionsträger_in endet durch:
Abbestellung aufgrund
- Beendigung des Dienstverhältnisses zum Bund oder des Arbeitsverhältnisses zur TU Wien
- Tod
- Abwesenheit (bspw. Sabbatical, Karenz), die länger als 3 Monate dauert
Die Abbestellung erfolgt durch den_die Funktionsträger_in, welche_r die Bestellung vorgenommen hat.
Ein wichtiger Grund liegt u.a. vor bei:
- begründetem Vertrauensverlust
- mangelnder gesundheitlicher Eignung
- schwerer Pflichtverletzung (z.B. Verletzung des Arbeitsvertrages)
- strafgerichtlicher Verurteilung
Die Abwicklung der Abberufung von einer Funktion erfolgt durch den_die zur Bestellung berechtigte_n Funktionsträger_in. Ausgenommen davon ist die Abberufung von Dekan_innen und Institutsleiter_innen, diese werden durch Bescheid vom Rektorat abberufen.
Jede_r Funktionsträger_in - sowohl im Fakultätsbereich als auch Zentralen Bereich - ist berechtigt, von der Funktion ohne Begründung zurückzutreten (z.B. Wechsel der Funktion), sofern der_die zur Bestellung berechtigte Funktionsträger_in im Vorhinein nachweislich und schriftlich informiert wurde.
Es erfolgt der Widerruf der Vollmachten durch den_die Rektor_in. Ausgenommen davon, ist der Widerruf von Bevollmächtigungen der Studiendekan_innen und Vizestudiendekan_innen durch das gem. Geschäftsordnung des Rektorats zuständige Rektoratsmitglied für Lehre.
Erläuternde Bemerkungen zur Bestellung von Funktionsträger_innen
Informationen an den Fakultätsrat und Stellungnahmen des Fakultätsrates bzw. der verantwortlichen Institutsleiter_innen sind zwingend vor Bestellung der jeweiligen Funktionsträger_innen schriftlich zu erbringen. Die entsprechenden Vorschläge des_der zur Bestellung berechtigten Funktionsträger_in sind schriftlich zu erstatten, wobei E-Mail Korrespondenz das Schriftlichkeitsgebot erfüllt. Sofern der Vorschlag mehrere geeignete Personen enthält (Dreiernennung), obliegt dem_der zur Bestellung berechtigten Funktionsträger_in die Letztentscheidung.
Nach der Bestellung zur Funktion erfolgt die Erteilung der entsprechenden Vollmachten durch den_die Rektor_in. Diese Vollmachten werden erst ab Erteilung durch den_die Rektor_in wirksam und nicht automatisch mit dem Bestellungsakt. Ausgenommen davon sind die Bevollmächtigungen an die Studiendekan_innen und Vizestudiendekan_innen, die durch das gem. Geschäftsordnung des Rektorats zuständige Rektoratsmitglied für Lehre erteilt werden.
Bestellung und Beendigung von Funktionsträger_innen
Bei der Bestellung von Funktionsträger_innen wird unterschieden zwischen:
- Bestellung von Funktionsträger_innen im Fakultätsbereich
- Bestellung von Funktionsträger_innen im Zentralen Bereich
Weiters wird unterschieden bei:
- Abbestellung von Funktionsträger_innen
- Rücktritt von Funktionsträger_innen
- Abberufung von Funktionsträger_innen aus wichtigem Grund
Die Prozesse der jeweiligen Bereiche werden in der Richtlinie Struktur und Governance näher beschrieben.