Infos & Services
Übersicht
- Berufungsverfahren von Univ.-Prof.
- Nachbesetzungsverfahren von Assistent_innenstellen
- Aufnahmeverfahren
- Auskünfte betreffend Dienst- und Besoldungsrecht
- Auskünfte betreffend Arbeitsrecht
- Bedarfsberechnung und Budgetierung
- EDV- und Formularwesen im Zusammenhang mit Dienst- bzw. Ausbildungsverhältnissen
- Bescheidausfertigung bei wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen
- Erstellen der Arbeitsverträge bei Assistenten_innen
- Beratung der Bediensteten über Fragen zum Dienst-, Besoldungs- und Arbeitsrecht
- Erledigung sozialversicherungsrechtlicher Maßnahmen
- Bearbeitung der Anträge auf Zuerkennung einer Strahlengefährdungs- u. Infektionszulage
- Beratung und Veranlassung aller notwendiger Maßnahmen nach dem Mutterschutz- bzw. Väterkarenzgesetz
- Feststellung des Anspruches auf Abfertigung und/oder Urlaubsersatzleistung sowie allfällige Anweisung
- Befassung des Bundespensionsamtes bei Anträgen auf Versetzung in den Ruhestand
- Ausstellen von Dienstzeitbestätigungen
Die Stellen für Assistenten_innen werden jeden Donnerstag im Monat im Mitteilungsblatt, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der TU-Wien ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist beträgt mindestens 10 Tage (Ausnahme: Universitätsprofessor_innen) ab Veröffentlichung. Nur innerhalb dieser Frist eingelangte Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Die Bewerbung der Zukunft ist eindeutig digital, daher finden Sie alle aktuellen Stellenangebote der TU Wien unter diesem Link, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Detaillierte Auskünfte über eventuell erforderliche Beilagen zur Bewerbung erfragen Sie bitte am betreffenden Institut!
Weitere Informationen finden Sie beim Fachbereich Bewerbungsmanagement.
Die Technische Universität Wien unterscheidet grundsätzlich zwischen:
- Stellen für Assistent_innen mit abgeschlossenem Doktoratsstudium (Postdoc)
- Stellen für Assistent_innen mit abgeschlossenem Master-, Magister- oder Diplomstudium (Prädoc)
Nach dem Auswahlverfahren: Assistent_innen werden von dem Rektor_der Rektorin bestellt und können mit jedem Tag im Monat (ausgenommen Samstag, Sonn- und Feiertagen) ihr Arbeitsverhältnis begründen.
Das monatliche Bruttoentgelt für Assistenten_innen mit Doktorat beträgt bei Vollbeschäftigung € 4.932,90 (2025).
Assistenten_innen mit abgeschlossenem Master-, Magister- oder Diplomstudium werden überwiegend mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden und einem monatlichen Bruttoentgelt in der Höhe von € 2.786,10 (2025) aufgenommen.
Ab dem 4. Beschäftigungsjahr gebührt bei einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden ein monatliches Bruttoentgelt in der Höhe von € 3.302,90 (2025).
Reise- und Aufenthaltskosten:
Wir bitten Bewerber_innen um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht abgegolten werden können.
Der Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal hat mit dem Rektorat folgende Betriebsvereinbarungen abgeschlossen:
- Arbeitsfreie Tage
- Arbeitskleidung
- Bezugsumwandlung
- Bibliotheksmanagementsystem ALMA
- Dienstreisen
- Dienstzeitregelung für Allerseelentag
- Einarbeiten von Fenstertagen
- Elektronischer Personalakt (EPA)
- Jubiläumszuwendung
- Partnerschaftliches Verhalten und Antidiskriminierung am Arbeitsplatz
- Pensionskasse
- Personenbezogene Evaluierung
- Pflegefreistellung (erweitert)
- Sonderurlaub - Liste
- Telefonie/Privatgespräche
- Videoüberwachung
- Weiterentwicklung berufsbezogen
- Zutrittssystem mit Chipkarten
Leitfäden
- Anrechnung von Vordienstzeiten
- Anstellungsmöglichkeiten nach Kollektivvertrag (siehe KV-Leitfaden von Reinhard LAA)
- Freistellungen (Formulare siehe Abwesenheiten)
- Überblick Pensionsmöglichkeiten (Formulare siehe Pension Altersteilzeit)
Richtlinien
- Richtlinien und Formblätter des AKG
- Richtlinie Laufbahnstellen und Qualifizierungsvereinbarung (abgeschlossen NACH dem 27.06.2025) → Erläuterungen und FAQ's zur RL nach dem 27.06.2025)
- Richtlinie Laufbahnstellen und Qualifizierungsvereinbarung (abgeschlossen zwischen dem 28.09.2023 und 26.06.2025)
- Richtlinie Laufbahnstellen und Qualifizierungsvereinbarung (abgeschlossen VOR dem 27.09.2023)
- Wiedereinstieg Projektassistent_innen
- Richtlinie Telearbeit → FAQ's Fragen rund um die Telearbeit
- Richtlinie Senior Professorship
- Richtlinie zum Kostenersatz bei Forschungsprojekten gemäß § 26 und § 27 UG
- Richtlinie zu Antikorruption und Transparenz
- Policy für Forschungsdatenmanagement (FDM) an der TU Wien - (englische Übersetzung hier klicken)
Bitte validieren Sie sich mit Ihrem Namen und Ihrem TU-Passwort! Die Dokumente sind erst nach dem Login für Mitarbeiter_innen sichtbar.