Die TU Wien hat mit ausgewählten, langjährigen Partneruniversitäten verschiedener Länder strategische Universitätspartnerschaften zur Zusammenarbeit in Forschung und Lehre abgeschlossen. Aktuell wurden folgende strategische Partneruniversitäten vom Rektorat festgelegt:

  • Imperial College London,
  • University of Tokyo.

Bei Auslandsreisen der TU Mitarbeitenden im Rahmen der strategischen Universitätspartnerschaften übernimmt die TU Wien die entsprechenden Aufenthalts- und Reisekosten (s. Richtlinien).

RICHTLINIEN zur Gewährung eines Aufenthalts- und Reisekostenzuschusses aus „Mitteln für strategische Universitätspartnerschaften (PAR+)“

1. Anspruchsberechtigte

Der Aufenthalts- und Reisekostenzuschuss für einen Auslandsaufenthalt aus "Mitteln für strategische Universitätspartnerschaften (PAR+)" kann nur von Mitarbeitenden der TU Wien mit aktivem Dienstverhältnis einschließlich Projektassistent_innen (außer Lektor_innen) beantragt werden. Bei Projektassistent_innen wird ein Eigenfinanzierungsanteil von 30% aus Projektmitteln vorausgesetzt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Mittel!

2. Förderbare Aktivitäten

Gefördert werden Kosten für die Anbahnung, Fortsetzung bzw. Durchführung von Forschungs- und Bildungskooperationen mit strategischen Partneruniversitäten der TU Wien, welche zur Entwicklung der TU Wien im Rahmen der gesamtuniversitären strategischen Ziele positiv beitragen, dies kann beispielweise umfassen: Anbahnung von fachlicher Zusammenarbeit nach Abschluss des Partnerschaftsabkommens, Aufbau von gemeinsamen Studien- und Forschungsprogrammen, Kooperation von Forschungsgruppen, etc.

3. Antragstellung

Anträge können jeweils nur für das laufende Budgetjahr eingereicht werden (Ausnahme: eine Einreichung im Dezember für Jänner des darauffolgenden Jahres ist möglich). Reiseanträge können im Zeitraum von 6 Monaten bis 3 Wochen vor Reiseantritt in SAP Services, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster gestellt werden. Die Kostenschätzung und Grund der Reise muss nachvollziehbar dargestellt werden unter Angabe folgender Informationen: Strategische Partneruniversität/Institut, Fachbereich/Thema, Kontaktperson Vor- und Nachname/Funktion, Zweck des Auslandsaufenthalts.
In das Feld Kostenzuordnung ist der Innenauftrag GEV063010STP einzugeben.
Der von Ihnen zur Genehmigung abgeschickte Reiseantrag wird anschließend vom Fachbereich Student and Staff Exchange Services als budgetverantwortlicher Stelle weiterbearbeitet.

4. Kostenübernahme

Reisekostenzuschuss:

Der Ersatz der Reisekosten erfolgt für den günstigsten Tarif für die Hin- und Rückreise.

√ bis 400 km Entfernung: Ersatz der Bahnfahrt 2. Klasse;
√ mehr als 400 km Entfernung: Ersatz der Bahnfahrt 1. Klasse, erforderlichenfalls Schlafwagen (Double);
√ über 800 km Entfernung: Ersatz der Flugkosten (günstigster Tarif);
√ Fahrtkosten vom und zum Flughafen (nur bei Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln);
! Bei Benützung des eigenen PKW wird ein Beförderungszuschuss gewährt!
¤ KEIN Kilometergeld, KEINE Parkgebühren!
¤ KEINE Taxifahrten, KEIN Mietwagen!
¤ KEINE Kosten für Visum!
¤ KEINE Reise-und Stornoversicherungen!

Aufenthaltskostenzuschuss:

!  Bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 10 Tagen kann ein Zuschuss für die Hotelkosten bis zu einer Höhe von max. € 110,- pro Übernachtung beantragt werden. Die Abrechnung erfolgt nach Belegen.
! Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Tagen kann nicht mehr nach Belegen abgerechnet werden. Stattdessen werden länderspezifische Nächtigungspauschalen laut der Reiserichtlinie der TU Wien für die gesamte Reiseperiode ausbezahlt.
¤ KEINE Tagespauschale, KEINE Restaurantkosten!
¤ KEINE Telefonkosten!
¤ KEINE Konferenzgebühren!

Pro Antragsteller_in können maximal € 2500,- pro Budgetjahr für Reisen zu strategischen Partneruniversitäten beantragt werden!

5. Genehmigung durch den Fachbereich Student and Staff Exchange Services

Die Genehmigung der Reisekosten auf Basis Ihrer Kostenschätzung erfolgt elektronisch in SAP Services, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster durch den Fachbereich Student and Staff Exchange Services als budgetverantwortlicher Stelle. Bis zur Genehmigung können Sie Ihren Antrag jederzeit bearbeiten und fehlende Angaben ergänzen.
Abschließend muss die Dienstfreistellung durch die Leitung der jeweiligen Organisationseinheit genehmigt werden.

6. Abrechnung

Die Reiseabrechnung in SAP Services, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster muss innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Dienstreise erfolgen. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Quästur/Reisemanagement.

7. Auszahlung

Die Auszahlung des Reisekostenzuschuss erfolgt jeweils zum 15. und 30. des Monats, für Beamte jeden 2. und 4. Montag des Monats. Um den jeweiligen Auszahlungstermin zu erreichen, muss die Reisekostenabrechnung mindestens 5 Arbeitstage davor durch den Budgetverantwortlichen freigegeben worden sein.

8. Kurzbericht

Mit der Gewährung des Reisekostenzuschusses verpflichtet sich die antragstellende Person, über die eigene Reise einen schriftlichen Kurzbericht abzufassen und diesen binnen 14 Tagen nach Ende des Auslandaufenthalts direkt dem Fachbereich Student and Staff Exchange Services zu übermitteln.  Das Berichtsformular finden Sie hier >>, öffnet in einem neuen Fenster.

9. Zusätzliche Finanzierungsansuchen

Im Falle weiterer Finanzierungszusagen seitens anderer Stellen (Dekanate, FWF, etc.) ist der Fachbereich Student and Staff Exchange Services zu informieren und gegebenenfalls eine Rückzahlung zu leisten. Ferner ist jede Änderung der vom Antragsteller/von der Antragstellerin gemachten Angaben, insbesondere eine Änderung des Aufenthaltszeitraumes oder ein Nichtzustandekommen des Auslandsaufenthaltes, umgehend dem Fachbereich Student and Staff Exchange Services mitzuteilen.

10. Stornierung von Auslandsreisen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder Stornogebühren für nicht angetretene Reisen noch Stornoversicherungen aus diesem Budget finanziert werden können!