Gründungsschritte - TU Holding Gruppe
- Die Gründung einer GmbH in Österreich erfolgt in mehreren klar geregelten Schritten.
- Sie kann sowohl durch natürliche als auch juristische Personen erfolgen.
- Das Stammkapital beträgt mindestens € 10.000, wobei nur € 5.000 bei Gründung bar einbezahlt werden müssen.
Jede Beteiligung der TU Wien muss durch Beschluss des Universitätsrats genehmigt werden
Entscheidung über die Eckdaten
- Firmenname (muss unterscheidungskräftig und firmenbuchtauglich sein - Abklärung mit Notar)
- Sitz und Geschäftszweig der Gesellschaft
- Höhe des Stammkapitals und Beteiligung der Gesellschafter
- Geschäftsführer festlegen
TU-interner Genehmigungsprozess
- Abstimmung mit der TU-Finanzabteilung
- Jede Neugründung ist rektorats- und universitätsratsbeschlusspflichtig
Gesellschafterbeschluss der TU Wien mit der Weisung an den Geschäftsführer der TU Wien Holding eine neue Gesellschaft zu gründen
Errichtung des Gesellschaftsvertrags
- Schriftliche Form, notariell zu beurkunden
- Der Gesellschaftsvertrag muss folgende Punkte enthalten:
- Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand
- Höhe und Aufteilung des Stammkapitals
- Stammeinlagen der Gesellschafter
- Rechte und Pflichten der Gesellschafter
- ggf. besondere Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung
- für die TU Wien am wichtigsten sind
- die Mehrheitserfordernisse bei den Beschlüssen der Generalversammlung (zB einfache Mehrheit oder Einstimmigkeit)
- die zustimmungspflichtigen Geschäfte (zB Anschaffung von PKWs)
Einzahlung des Stammkapitals
- Einzahlung auf ein Gründungskonto bei einer Bank
- Mindestbarzahlung: € 5.000
- Für die Eröffnung des Gründungskontos ist der Notariatsakt der Gründung nötig
Beglaubigte Bestellung der Geschäftsführer
- Notariell beurkundete Erklärung
- Geschäftsführer müssen ihre Unterschrift beglaubigen lassen und eine Erklärung zur Bestellung abgeben (§ 9 GmbHG)
Anmeldung zum Firmenbuch
- Anmeldung durch Notar oder Anwalt
- Erfolgt nach Übermittlung der physischen (!) Bankbestätigung der Einzahlung auf dem Gründungskonto
- Beizulegen sind:
- Gesellschaftsvertrag (notariell)
- Geschäftsführerbestellung
- Unterschriftsproben der Geschäftsführer
- Bankbestätigung über die Kapitalleistung
- Musterzeichnung
- EV des Geschäftsführers (§ 10 GmbHG – keine Ausschlussgründe)
- ggf. Gründungsprivileg-Erklärung
Eintragung im Firmenbuch
- Erfolgt durch das zuständige Landesgericht (Firmenbuchgericht)
- Mit Eintragung ist die GmbH rechtsfähig
Steuerliche Erfassung
- Macht der Steuerberater
- Meldung beim Finanzamt:
- Steuernummer beantragen
- UID-Nummer beantragen (für Umsatzsteuer)
- Erklärung zur Betriebseröffnung
- Anmeldung zur Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer
Sozialversicherung, Mitarbeitervorsorgekasse und GKK-Meldung
- Macht der Lohnverrechner
- Anmeldung der GmbH und des Geschäftsführers bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
- GSVG-Versicherung bei gewerblicher Tätigkeit des Geschäftsführers (bei >25 % Beteiligung)
- Anmeldung bei Mitarbeitervorsorgekasse
Gewerbeanmeldung (falls erforderlich)
- Anmeldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder dem Gewerbeamt
- Zu beachten: reglementierte Gewerbe erfordern Befähigungsnachweis
Geschäftsordnung
- Durch den Gesellschafter wird eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung beschlossen
Eröffnung der Geschäftstätigkeit
- Nach erfolgreicher Eintragung, steuerlicher Erfassung und etwaiger Gewerbeanmeldung kann der operative Geschäftsbetrieb aufgenommen werden