• Die Gründung einer GmbH in Österreich erfolgt in mehreren klar geregelten Schritten.
  • Sie kann sowohl durch natürliche als auch juristische Personen erfolgen.
  • Das Stammkapital beträgt mindestens € 10.000, wobei nur € 5.000 bei Gründung bar einbezahlt werden müssen.
  • Jede Beteiligung der TU Wien muss durch Beschluss des Universitätsrats genehmigt werden

     

Entscheidung über die Eckdaten

  • Firmenname (muss unterscheidungskräftig und firmenbuchtauglich sein - Abklärung mit Notar)
  • Sitz und Geschäftszweig der Gesellschaft
  • Höhe des Stammkapitals und Beteiligung der Gesellschafter
  • Geschäftsführer festlegen

 

TU-interner Genehmigungsprozess

  • Abstimmung mit der TU-Finanzabteilung
  • Jede Neugründung ist rektorats- und universitätsratsbeschlusspflichtig
  • Gesellschafterbeschluss der TU Wien mit der Weisung an den Geschäftsführer der TU Wien Holding eine neue Gesellschaft zu gründen

     

Errichtung des Gesellschaftsvertrags

  • Schriftliche Form, notariell zu beurkunden
  • Der Gesellschaftsvertrag muss folgende Punkte enthalten:
    • Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand
    • Höhe und Aufteilung des Stammkapitals
    • Stammeinlagen der Gesellschafter
    • Rechte und Pflichten der Gesellschafter
    • ggf. besondere Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung
    • für die TU Wien am wichtigsten sind
      • die Mehrheitserfordernisse bei den Beschlüssen der Generalversammlung (zB einfache Mehrheit oder Einstimmigkeit)
      • die zustimmungspflichtigen Geschäfte (zB Anschaffung von PKWs)

 

Einzahlung des Stammkapitals

  • Einzahlung auf ein Gründungskonto bei einer Bank
  • Mindestbarzahlung: € 5.000
  • Für die Eröffnung des Gründungskontos ist der Notariatsakt der Gründung nötig

 

Beglaubigte Bestellung der Geschäftsführer

  • Notariell beurkundete Erklärung
  • Geschäftsführer müssen ihre Unterschrift beglaubigen lassen und eine Erklärung zur Bestellung abgeben (§ 9 GmbHG)

 

Anmeldung zum Firmenbuch

  • Anmeldung durch Notar oder Anwalt
  • Erfolgt nach Übermittlung der physischen (!) Bankbestätigung der Einzahlung auf dem Gründungskonto
  • Beizulegen sind:
    • Gesellschaftsvertrag (notariell)
    • Geschäftsführerbestellung
    • Unterschriftsproben der Geschäftsführer
    • Bankbestätigung über die Kapitalleistung
    • Musterzeichnung
    • EV des Geschäftsführers (§ 10 GmbHG – keine Ausschlussgründe)
    • ggf. Gründungsprivileg-Erklärung

 

Eintragung im Firmenbuch

  • Erfolgt durch das zuständige Landesgericht (Firmenbuchgericht)
  • Mit Eintragung ist die GmbH rechtsfähig

 

Steuerliche Erfassung

  • Macht der Steuerberater
  • Meldung beim Finanzamt:
    • Steuernummer beantragen
    • UID-Nummer beantragen (für Umsatzsteuer)
    • Erklärung zur Betriebseröffnung
    • Anmeldung zur Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer

 

Sozialversicherung, Mitarbeitervorsorgekasse und GKK-Meldung

  • Macht der Lohnverrechner
  • Anmeldung der GmbH und des Geschäftsführers bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
  • GSVG-Versicherung bei gewerblicher Tätigkeit des Geschäftsführers (bei >25 % Beteiligung)
  • Anmeldung bei Mitarbeitervorsorgekasse

 

Gewerbeanmeldung (falls erforderlich)

  • Anmeldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder dem Gewerbeamt
  • Zu beachten: reglementierte Gewerbe erfordern Befähigungsnachweis

 

Geschäftsordnung

  • Durch den Gesellschafter wird eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung beschlossen

 

Eröffnung der Geschäftstätigkeit

  • Nach erfolgreicher Eintragung, steuerlicher Erfassung und etwaiger Gewerbeanmeldung kann der operative Geschäftsbetrieb aufgenommen werden