Es wird VOR der Zulassung ein Aufnahmeverfahren durchgeführt

Für das englischsprachige Masterstudium Building Science and Environment werden im kommenden Studienjahr 35 Plätze vergeben. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt im Rahmen eines vierstufigen Aufnahmeverfahrens, das alle registrierten Studienwerber_innen durchlaufen müssen, die die allgemeinen Zulassungsbedingungen aufgrund ihrer Vorbildung erfüllen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist die Online-Registrierung in der TU-eigenen Campus Software TISS. Die Online-Registrierung wird einmal pro Jahr jeweils vor Beginn des Wintersemesters durchgeführt und gilt für das Studienjahr. Es wird ein Studienstart im Wintersemester empfohlen.

Fristen beim Aufnahmeverfahren 2024

  • Online-Registrierung 15. Dezember 2023 12:00 Uhr bis 16. Februar 2024 23:59
  • Nachweis der Vorbildung bis 16. Februar 2024 23:59
  • Motivationsschreiben hochladen bis 16. Februar 2024 23:59
  • Lebenslauf hochladen bis 16. Februar 2024 23:59
  • Arbeitsproben hochladen bis 16. Februar 2024 23:59
  • Reihung und Ergebnis des Aufnahmeverfahren bis März 2024
  • Studienbeginn 1. Oktober 2024

Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren

Die erste Stufe des Aufnahmeverfahren besteht aus dem Upload von Dokumneten zum Nachweis der Vorbildung im Rahmen der Online-Registrierung.

Mit den Dokumenten, die im Rahmen der Registrierung hochgeldaen werden müssen, ist der Nachweis über den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (Diplom) zu erbringen. 

Fachlich in Frage kommend sind jedenfalls die Bachelorstudien Architektur, Bauingenieurwesen, Maschinenbau und die Bachelorstudien der Informatik an der Technischen Universität Wien. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können alternative oder zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden.

Liegt ein Nachweis über zumindest 135 absolvierte ECTS-Anrechnungspunkte eines Studiums, sowie eine Bestätigung der Bildungseinrichtung über den voraussichtlichen Studienabschluss vor, gelten die fachlich in Frage kommenden Voraussetzungen als vorläufig erfüllt, sofern sie aufgrund des Curriculums für das betriebene Studium für dessen Abschluss die fehlenden fachlichen Voraussetzungen (plus 30 ECTS Ausgleichsmöglichkeit, wie vorher beschrieben) noch verpflichtend absolviert werden müssen.

Die zweite Stufe des Aufnahmeverfahren besteht aus dem Upload eines Motivationsschreibens im Rahmen der Online-Registrierung.

Im Motivationsschreiben sollen die Studienwerber_innen darlegen und begründen, warum sie das Masterstudium „Building Science and Environment“ absolvieren möchten. Das Motivationsschreiben ist in englischer Sprache abzufassen, soll maximal zwei A4-Seiten umfassen. 

Mit dem Motivationsschreiben soll überprüft werden, wie sehr sich der_die Studienwerber_in mit den besonderen Inhalten des Masterstudiums „Building Science and Environment“ auseinander gesetzt hat, wie gut er_sie die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse damit in Beziehung setzen kann und welche Erwartungen und Ziele damit verfolgt werden.

Motivationsschreiben, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, führen zum Ausschluss vom Aufnahmeverfahren und eine Zulassung zum Studium ist nicht möglich.

Die dritte Stufe des Aufnahmeverfahren besteht aus dem Upload von Arbeitsproben im Rahmen der Online-Registrierung.

Die Arbeitsproben sollen Arbeiten aus der bisherigen Laufbahn mit Bezug zum Masterstudium „Building Science and Environment“ beinhalten. Jedenfalls haben die Arbeitsproben einen Text, der die jeweilige Probe beschreibt zu beinhalten. Zusätzlich müssen grafische Elemente (zB Zeichnung, Diagramm, Foto, etc.) in die Arbeitsproben einfließen. Die Arbeitsproben dürfen maximal 5 A4-Seiten umfassen, wobei auf einer Seite nicht mehr als eine Abeitsprobe enthalten sein soll.

Arbeitsproben, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, führen zum Ausschluss vom Aufnahmeverfahren und eine Zulassung zum Studium ist nicht möglich.

Die vierte Stufe des Aufnahmeverfahren besteht aus dem Upload eines Lebenslaufs im Rahmen der Online-Registrierung.

Zur weiteren Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung wird ein Lebenslauf von jedem_jeder Studienwerber_in verlangt. Der Lebenslauf ist in englischer Sprache abzufassen, soll maximal drei A4-Seiten umfassen und ist im Rahmen der Online- Registrierung von den Studienwerber_innen hochzuladen. Der Lebenslauf soll neben den relevanten bisher erbrachten Studienleistungen eine Darstellung einschlägiger, fachrelevanter Arbeitserfahrungen beinhalten. 

Lebensläufe, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, führen zum Ausschluss vom Aufnahmeverfahren und eine Zulassung zum Studium ist nicht möglich.

Die Reihung der Studienwerber_innen erfolgt durch das Auswahlkomitee auf Basis der im Aufnahmeverfahren erreichten Punkteanzahl und führt zu einer Rangfolge. Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an die Studienwerber_innen mit der jeweils höchsten Punktezahl vergeben. Bei Punktegleichheit entscheidet das Auswahlkomitee unter Heranziehung zur Verfügung stehenden Dokumente.

Die Art der Punktevergabe und das Bewertungsschema wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Jene Studienwerbern_innen, die einen Studienplatz erhalten haben, sind berechtigt die Zulassung für das Masterstudium Building Science and Environment an der Technischen Universität Wien bis zum Ende der Nachfrist für das, dem absolvierten Aufnahmeverfahren unmittelbar nachfolgenden Winter- und Sommersemester unter Vorlage der erforderlichen Nachweise und Erfüllung der sonstigen Zulassungsvoraussetzungen durchzuführen. Die Zulassung zu einem späteren Semester ist ausgeschlossen. Es wird ein Studienstart im Wintersemester empfohlen.

Die Zulassung erfolgt in der Studienabteilung, öffnet in einem neuen Fenster der TU Wien.

Studierende, die in einem Studienjahr keinen Studienplatz erhalten haben, können sich am Aufnahmeverfahren in den folgenden Studienjahren neuerlich beteiligen.

Bei wiederholter Teilnahme am Aufnahmeverfahren, ist dieses jedes Mal zur Gänze zu absolvieren.