Barrierefreiheit in der Lehre

Allgemeine Informationen

Die TU Wien bekennt sich zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung und/oder chronischer Erkrankung und hat es sich zum Ziel gesetzt, Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen am gesamten Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsbetrieb zu schaffen (siehe Richtlinie der TU Wien verlautbart im Mittelungsblatt Nr. 15/2014). 

Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen - mit und ohne Beeinträchtigung - die uneingeschränkte Nutzung von Dienstleistungen, Einrichtungen und Gegenständen im täglichen Leben. Diese Thematik betrifft daher nicht nur die Infrastruktur und die Präsenzlehre an der TU Wien, sondern auch durch die Digitalisierung der Lehre entstandene Szenarien. 

Informationen dazu, wie die Lehre so gestaltet werden kann, dass auch Menschen mit Behinderung davon profitieren, finden sich auf den Seiten von TUW barrierefrei, öffnet in einem neuen Fenster.

Einen weiteren wichtigen Service in Bezug auf Barrierefreiheit gestaltet die GESTU. Diese ist eine Kompetenz- und Servicestelle, die gehörlose und schwerhörige Studierende im Studium mit den unterschiedlichsten Services unterstützt, um ihnen einen gleichberechtigten Studienzugang zu ermöglichen. Ebenso Lehrende können sich hier bei Fragen oder Anliegen Unterstützung holen.

Es werden regelmäßig Seminare zum Thema barrierefrei lehren abgehalten. Das aktuelle Angebot finden Sie in der Liste der internen Veranstaltungen in TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Neu seit dem Wintersemester 2021 ist, dass Lehrende den TUWEL Kursinhalte auf Barrierefreiheit prüfen lassen können. Eine Anleitung dazu finden Sie hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Gute Praxis zur Erstellung barrierefreier Lehrvideos

Auch beim Erstellen von digitalen Lehrinhalten muss darauf geachtet werden, dass diese barrierefrei sind. Barrierefrei ist eine Lehrveranstaltung dann, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist. Die Zugänglichkeit ist zudem gesetzlich in Form des Gleichberechtigungsgrundsatzes im Bundesverfassungsgesetz Art. 7 Abs. 1 verankert. Die TU Wien bekennt sich zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung und/oder chronischer Erkrankung und hat es sich zum Ziel gesetzt, Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen am gesamten Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsbetrieb zu schaffen (siehe Richtlinie der TU Wien verlautbart im Mittelungsblatt Nr. 15/2014).

Um Bewusstsein für die Wichtigkeit der Thematik Barrierefreiheit zu schaffen, sind in diesem Unterpunkt die einzelnen Formen der Beeinträchtigungen aufgelistet, die im Rahmen des Universitätsbetriebes von Relevanz sein können: Behinderung in der Mobilität, feinmotorische Schwierigkeiten, Sehbehinderung, Hörbeeinträchtigungen, kognitive Beeinträchtigungen bzw. Leseschwäche und Konzentrationsstörungen, psychische Beeinträchtigungen, internationale Studierende mit eingeschränkten Sprachkenntnissen und/oder Fluchtgeschichte, Studierende mit Betreuungsaufgaben.

Dieser Abschnitt soll Lehrenden einen Überblick über den Prozess der Erstellung barrierefreier Lehrvideos – von der Planung über die Aufnahme bis hin zur Nachbearbeitung und Untertitelung- bieten, um Lehrvideos durch korrekte Untertitelung barrierefrei und inklusiv zu gestalten und somit allen Studierenden ein digitales Lehrangebot zu machen, das sie potentiell wahrnehmen können und dadurch der angestrebten Teilhabekultur gerecht zu werden und die gesetzlich verankerte Chancengleichheit zu erfüllen.

Gleich an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der derzeit technisch möglichen Ausstattung an der TU Wien der Barrierefreiheit bei der Erstellung von Lehrvideos Grenzen gesetzt sind und sich dieser Ausschnitt mit Lehrvideos beschäftigt, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung mit dem Zielort eines TUWEL Kurses entstehen. Es wird die Erstellung von barrierefreien Lehrvideos mit den derzeit technischen Gegebenheiten aufgezeigt. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um die Erstellung einer Untertitelung der Lehrveranstaltungsaufzeichnung, welche via Adobe Premiere untertitelt und in einem TUWEL Kurs zur Verfügung gestellt wird. Durch die Untertitelung werden nicht nur Studierende mit Hörbeeinträchtigungen erreicht, sondern auch andere Studierende, die Bedarf an Untertitelung haben könnten, wie z.B. fremdsprachige Nutzer_innen und mobile Nutzern_innen.

Bedenken Sie: Teil der Barrierefreiheit einer Lehrveranstaltung ist es auch, dass Präsentationen und Lehrinhalte bereits vor Beginn der Lehrveranstaltung im TUWEL Kurs in barrierefreier Form zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen dazu, wie die Lehre so gestaltet werden kann, dass auch Menschen mit Behinderung davon profitieren, finden sich auf den Seiten von TUW barrierefrei, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Es werden regelmäßig Seminare zum Thema barrierefrei lehren abgehalten. Das aktuelle Angebot finden Sie in der Liste der internen Veranstaltungen in TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Neu seit dem Wintersemester 2021 ist, dass Lehrende den TUWEL Kursinhalte auf Barrierefreiheit prüfen lassen können. Eine Anleitung dazu finden hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Die Überprüfung einer Homepage auf Barrierefreiheit ist kostenlos auf der Servicepage Siteimprove, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster möglich.

Um die geplante Videoproduktion barrierefrei zu gestalten, empfehlen wir bereits bei der Konzeption einer Lehrveranstaltungsaufzeichnung Barrierefreiheit mitzudenken, indem folgende Punkte beachtet werden:

  • Erstellung eines Skripts /Storyboards
  • besonderen Augenmerk auf die Beschreibung von visuellen Inhalten wie Diagramme und Bilder im Vortrag legen
  • darauf achten, dass die gezeigten Lerninhalte groß genug im Bild und lesbar sind
  • für optimale Lichtverhältnisse sorgen, damit das Tafelbild, die Präsentation sowie das Gesicht des/der Vortragenden beim Sprechen gut sichtbar sind.
  • auf Raumakustik achten: ruhige Umgebungen ohne Hintergrundgeräusche wählen, Schallreflexionen reduzieren
  • potenzielle Geräuschquellen beseitigen: z.B. Handy auf lautlos schalten, Browser-/OS- Benachrichtigungen, Pop-up Notifikationen ausschalten
  • darauf achten, dass der/die Vortragende bzw. das Tafelbild/die Präsentation/der Lerninhalt mittig im Bild zu sehen ist
  • darauf achten, dass die Untertitel keine wichtigen Lerninhalte überdecken
  • neutralen, klaren Hintergrund wählen
  • ausreichend Kontrast bei Bildern und Grafiken einstellen - besonders zwischen Vorder-, und Hintergrund
  • bei der Farbauswahl Rot-, und Grüntöne vermeiden
  • externes Mikrofon - Hörsaal-Mikrofon oder Headset – verwenden
  • die Recording Lautstärke einstellen bzw. überprüfen
  • Stimme vor der Aufnahme aufwärmen
  • den Lerninhalt, wenn möglich in mehrere, kürzere Videos aufteilen. Dies ist Nutzer_innen freundlich und erhöht die Aufmerksamkeit

 

Zur Verwendung von LectureTube im Hörsaal:

Voraussetzung für die Aufzeichnung von Videos via LectureTube im Hörsaal ist eine bestätigte Hörsaalbuchung für den jeweiligen LectureTube Hörsaal sowie die Planung der Aufzeichnung via TISS. Geplante Aufzeichnungen starten und stoppen automatisch. Eine detaillierte Anleitung zur Planung von Aufzeichnungen sowie der Inbetriebnahme und Bedienung der Hörsaalausstattung finden Sie in den TUWEL Tutorials, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Folgende Maßnahmen und Empfehlungen sollen nach Möglichkeit während der Aufnahme im Fokus des/der Vortragenden stehen, um die Barrierefreiheit des Lehrvideos zu gewährleisten:

  • deutlich und in mäßigem Tempo sprechen – erhöht die Verständlichkeit, ermöglicht das Lippenlesen, gewährleistet die Effizienz des Transkriptionstools
  • Pausen einlegen beim Sprechen, vor allem zwischen verschiedenen Themenblöcken
  • auf Wortwahl achten: Metaphern, Sprichwörter, Dialekt vermeiden
  • Einsatz von Mimik und Gestik
  • Erläuterung von Abkürzungen und Fachausdrücken
  • visuelle Inhalte so erklären, dass automatische Untertitelung Sinn macht und funktionieren kann
  • nie mit dem Rücken zur Kamera sprechen
  • keine Bildinhalte, die im Zeitraum von einer Sekunde häufiger als dreimal aufblitzen (kann Stress hervorrufen)
  • wichtige Inhalte während und am Ende des Vortrages nochmals zusammenfassen
  • Fragen aus dem Auditorium wiederholen, bevor diese beantwortet werden

Anweisungen für Übungen und Aktivitäten laut vorlesen

Das im Hörsaal aufgezeichnete oder selbst auf andere Weise produzierte Video wird ggf. weiterbearbeitet (schneiden, abmischen, etc.) und im Anschluss untertitelt.

Die wohl renommiertesten Anwendungen zum Editieren von Videomaterial sind Adobe Premiere (in der Adobe Creative Suite enthalten) sowie Final Cut Pro (nur für macOS). Beide Applikationen sind als „Campus Software“ der TU Wien verfügbar. Sollten Sie Bedarf an einer Lizenz haben, können Sie diese über die tu.it beantragen. Dies gilt auch für Cam-tasia, von TechSmith, welches aufgrund der einfacheren Bedienbarkeit empfohlen wird.

Für die Untertitelung wird aktuell Adobe Premiere empfohlen, da es über eine sehr gute Spracherkennung verfügt und datenschutzrechtlich abgeklärt wurde. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie im Anhang des Leitfands sowie umfas-sende Video-Anleitungen zur einfachen Untertitelung von Lehrvideos in Adobe Premiere finden Sie hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Es gelten generell folgende EU-Standards für die Untertitelung:

  • Einblendung zeitgleich mit dem Ton und möglichst lippensynchron
  • Zeilen nach Sinneinheiten aufteilen
  • Position mittig unten
  • Kontrastreiche, gut lesbare Schrift auf Hintergrund
  • Serifenlose Schrift
  • Mindeststandzeit: 2 Sekunden
  • Lesezeit: 13 – 15 Zeichen pro Sekunde
  • Zeilenzahl: 2-zeilig
  • Neue deutsche Rechtschreibung
  • Zahl als Zahl darstellen, hohe Zahl mit Punkt nach der Tausenderstelle
  • Screenreader lesbar

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind grundsätzlich verboten und nur in den Fällen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO zulässig. Zulässig ist eine Verarbeitung, wenn

  • eine Einwilligung vorliegt
  • der Zweck der Vertragserfüllung oder der Erfüllung vorvertraglicher Maßnahmen besteht
  • eine rechtliche Verpflichtung vorliegt
  • die Daten zum Zweck des Schutzes lebenswichtiger Interessen verarbeitet werden
  • es sich um die Wahrnehmung öffentlicher Interessen/Ausübung öffentlicher Gewalt handelt
  • sie zur Wahrung berechtigter Interessen des_der Verantwortlichen erfolgt.

 

Grundsätzlich gilt:

  • Eine Aufnahme im Zuge einer Lehrveranstaltung über TUWEL ist auch ohne Einwilligung erlaubt
    • Eine Datenschutz-Information ist aber bereitzustellen.
  • Soll eine Aufzeichnung oder ein Streaming an einem anderen Ort als TUWEL geladen oder längere Zeit als die konkrete Lehrveranstaltung dauert verwendet werden, gilt folgendes: Ist eine andere Person als der/die Lehrveranstaltungsleiter_in in einer Aufzeichnung zu sehen oder deutlich zu hören, so muss zu der Datenschutzinformation auch eine Einwilligung eingeholt werden
    • Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden!
  • Liegt keine Einwilligung vor oder wurde diese ablehnt, so muss dieser Teil aus der Aufzeichnung gelöscht werden.
  • Die Aufnahme von Hinterköpfen oder von undeutlichen, nicht identifizierbaren Stimmen (wie es häufig bei Fragen und Anmerkungen ohne Mikrofon der Fall ist) bedarf keiner Einwilligung.
    • Eine von einem/r Studierenden gestellten Frage darf, ohne Nennung der Person, über das Mikrofon wiederholt werden.

 

Details und „Best Practice“ Beispiele finden Sie im Handbuch zu Datenschutz und Urheberrecht in der Lehre.

Grundsätzlich gilt: Mit dem Urheberrecht wird das geistige Eigentum vor der Verwendung durch Dritte geschützt. Das geistige Eigentum umfasst Werke wie Texte, Musik, Fotos, Videos etc. Solange es keine Erlaubnis gibt, hat nur der Urheber/die Urheberin das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung usw..

Wann man fremde Werke verwenden darf:

  • Wenn eine Genehmigung vorliegt: Das ist meist der einfachste und sicherste Weg
  • Verwendung in wissenschaftlichen Arbeiten und für Vorträge belehrender Art (§ 42f UrhG)
    • Fremde Werke dürfen auch ohne Erlaubnis in eigene wissenschaftliche Arbeiten oder Vorträge eingebunden werden und damit auch vervielfältigt, verbreitet und zur Verfügung (also online) gestellt werden, jedoch müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
      • Das eigene Werk muss wissenschaftlich sein
      • Das fremde Werk muss veröffentlicht worden sein
        • Keine vertraulichen Dokumente
        • Im Internet verfügbar genügt
      • Der Umfang für die Verwendung des fremden Werkes muss für das Verständnis notwendig sein
      • Sie korrekt zitiert werden (Quellenangabe)
      • Das Online-Stellen ist nur erlaubt, wenn keine Werke aus Unterrichtsmaterialien (Lehrbücher, Skripten usw.) enthalten sind (dafür muss eine Genehmigung eingeholt werden)
  • Verwendung für Unterricht oder Lehre an Schulen und Universitäten:
    • Die genutzten Werke müssen im Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung stehen
    • Frei ist die Vervielfältigung in genau dem Umfang, der für die Teilnehmer dieser Lehrveranstaltung notwendig ist
    • Der Zugriff auf Lernplattformen muss auf die jeweiligen Teilnehmer beschränkt sein

Was bei Gastvortragende zu beachten ist:

  • Bei Beiträgen eines Teiles, welches sich von als Ganzes trennen lassen, oder der ganzen LVA erwirbt der Gastvortragende das Urheberrecht für seinen Teil
    • Dieser muss einer Aufzeichnung bzw. einem Streaming zustimmen
  • Lassen sich die Teile nicht trennen, werden der LVA-Leiter und der Gastvortragende zu Miturhebern an dem Gesamtwerk

Details und „Best Practice“ Beispiele finden Sie im Handbuch zu Datenschutz und Urheberrecht in der Lehre.