Zulassung zum Masterstudium
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Der neue englischsprachige Masterstudiengang Aeronautical Engineering wird erstmals im Wintersemester 2026 angeboten. Weitere Informationen werden demnächst auch im Studienangebot der TU Wien erscheinen. Der Zulassungsprozess erfolgt ausschließlich über die Studienabteilung.
| Studienkennzahl | UE 066 526 |
|---|---|
| Studiendauer | 4 Semester |
| Umfang | 120 ECTS |
| Abschluss | Diplom-Ingenieur_in (Dipl.-Ing.) International vergleichbar mit Master of Science (MSc) |
| Sprache | Englisch |
Die zivile Luftfahrt ermöglicht den schnellen, preiswerten und sicheren Transport von Gütern und Personen, hat aber einen Anteil von etwa 4 % an der vom Menschen verursachten Klimaerwärmung. Es ist das erklärte Ziel, die luftfahrtbedingten Emissionen zu verringern, um die Klimaerwärmungswirkung bis 2050 auf null zu reduzieren. Weil Luftfahrzeuge leicht sein müssen und sich die Betriebsbedingungen in Abhängigkeit der Flughöhe ändern, sind im Vergleich zu bodengebundenen Fahrzeugen teilweise andere technische Lösungen erforderlich. Neben dem Ersatz von fossilem Kerosin durch sogenannte Drop-In Sustainable Aviation Fuels (SAF) stehen weitergehende Möglichkeiten zur Senkung des Energieverbrauchs von Luftfahrzeugen zur Debatte. Beispiele sind die Elektrifizierung, der Einsatz alternativer Kraftstoffe wie Wasserstoff, die Verbesserung der Aerodynamik, beispielsweise durch Advanced Flow Control, und die effizientere Nutzung von Leichtbaupotenzialen.
Um die Herausforderungen zu meistern, bedarf es neben substanziellen Investitionen in die Transformation der Energiewirtschaft hin zu regenerativ erzeugter Primärenergie auch der klügsten Köpfe, um o.g. ingenieurstechnische Herausforderungen zu meistern, ohne Kompromisse bei den erreichten Standards im Bereich der Flugsicherheit einzugehen. Die Luftfahrt der Zukunft wird durch eine größere Vielfalt an Konfigurationen gekennzeichnet sein. Neue Entwicklungen mithilfe innovativer Methoden, Arbeitsweisen, Tools und KI zu realisieren, sind gegenwärtige und zukünftige Aufgaben von Ingenieuren in Industrie und Forschung. Dazu braucht es Mut, neue Wege zu beschreiten. Die beruflichen Perspektiven für begeisterungsfähige junge Menschen, die sich nicht scheuen, Neuland zu betreten und die Zukunft der Luftfahrt aktiv mitzugestalten, sind auf jeden Fall vielversprechend!
Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie unter anderem im Bereich Zulassung zum Masterstudium. Der Zulassungsprozess erfolgt ausschließlich über die Studienabteilung. Bewerbungen für den Masterstudiengang, die direkt bei der Forschungsgruppe Luftfahrzeugsysteme eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau) an der TU Wien oder der TU Graz erfüllen Sie die qualitativen Zulassungsbedingungen, indem Sie die Pflichtlehrveranstaltungen absolvieren. AbsolventInnen aller anderen Bachelorstudiengänge müssen bei der Bewerbung einen Nachweis der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen erbringen.
Der Nachweis der qualitativen Zulassungsbedingungen muss zum Zeitpunkt der Bewerbung, spätestens jedoch zu Beginn des Masterstudiums, erbracht werden. Eine Zulassung unter Auflagen ist somit nicht möglich.
Für Nicht-EU/EWR-Bürger können gesonderte Auflagen gelten und zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Studienabteilung der TU Wien.
Die Unterrichtssprache im Masterstudiengang Aeronautical Engineering ist Englisch. Es können jedoch auch Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache gewählt werden, sofern die Sprachkenntnisvoraussetzungen erfüllt sind. Somit stehen Studierenden mit ausreichenden Deutsch- und Englischkenntnissen größere Wahlmöglichkeiten zur Verfügung. Die Absolvierung des Studiums ausschließlich in englischer Sprache ist jedoch jedenfalls möglich.
Die Unterrichtssprache ist Englisch. StudienwerberInnen haben die erforderlichen Sprachkenntnisse (Niveau B2 GERS) nachzuweisen. Die Form des Nachweises ist in einer Verordnung des Rektorats festgelegt.