Energie und Umwelt - News

Lions Förderpreis 2021

Der Lions Club Wien St. Stephan vergibt auch 2021 wieder einen Förderpreis in Höhe von 4.000,- Euro an eine_n Doktorand_in der TU Wien. Einreichfrist ist der 26. März 2021.

Grafik diverser Energieerzeuger wie Windräder aus der Vogelperspektive. Oben rechts das TU Wien Signet, unten rechts das des Lions Club.

Die Förderung des Lions Club Wien St. Stephan dient der Unterstützung für notwendige Ausgaben im Rahmen des Doktoratsstudiums – insbesondere für Studienaufenthalte im Ausland, für die Teilnahme an fachspezifischen Kongressen im In- und Ausland und für wissenschaftliche Publikationen.
Die Auszahlung an die Preisträger_in erfolgt gegen Nachweis der entsprechenden, ausschreibungskonformen Aufwendungen durch das TU-Forschungszentrum Energie und Umwelt.

Voraussetzungen

  • Inskription des Doktoratsstudiums an der TU Wien
  • hervorragende Leistungen während der Studienlaufbahn (Bachelor, Master)
  • Erarbeitung einer Dissertation im TUW-Forschungsschwerpunkt Energie und Umwelt – Details zu den Forschungsfeldern und Themen sind unter http://energiewelten.tuwien.ac.at ersichtlich.

Vergabe des Förderpreises

Eine Jury, bestehend aus Vertreter_innen bzw. der TU Wien und des Lions Club Wien St. Stephan, entscheidet über die Auswahl der Preisträger_in. Die Bekanntgabe erfolgt im Mai 2021.

Bewerbung und Kontakt

Anträge können direkt unter https://www.tuwien.at/forschung/tuw-interne-foerdermoeglichkeiten/preise/lions-foerderpreis/einreichungen übermittelt werden.

Einreichung

Der Einreichung beizulegen sind:

  • Motivationsschreiben (insbesondere Bedarf und Verwendung der Fördermittel, sowie Zielsetzung, Dissertationsthema, Betreuer und Institut)
  • Eine aussagekräftige Kurzfassung von maximal 2 Seiten über die bisherige wissenschaftliche Arbeit an der Dissertation (Arbeitstitel, Darlegung des persönlichen methodischen Beitrags und der neuen Aspekte in der Forschungsarbeit).
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse
  • Eine detaillierte Publikationsliste (SCI/non SCI)

Einreichfrist ist der 26. März 2021.