In most cases, we have written exams which contain questions on theory and problems. Calculators, laptops, lecture notes or books are not allowed.

Exams for special lectures can be oral or written and oral. This information you can find at TISS.

Registration and deregistration is possible via TISS. At first you have to register in TISS and then you can subscribe the lecture. The registration starts 2-3 weeks before the exam and ends 2 days before the exam.

Selected older written exams you can find here as pdf-files:

Students will be informed automatically about certificates via TISS.

Important informations about retaking exams at the TU Wien you can find in German at Studienrechtliche Bestimmungen from June 29th, 2023:

Wiederholung von Prüfungen
§ 21. (1) Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen insgesamt viermal zu wiederholen. Die dritte und vierte Wiederholung sind jedenfalls kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs (§ 12 Abs. 3) durchgeführt wird.

(2) Abweichend von Abs. 1 sind die Studierenden berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen, die im Curriculum der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet sind, gemäß § 66 Abs. 1 und § 77 Abs. 2 UG dreimal zu wiederholen. Die dritte und letzte Wiederholung ist kommissionell durchzuführen, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges (§ 12 Abs. 3) durchgeführt wird.

(3) Die Zulassung erlischt, wenn die zulässigen Wiederholungen einer Prüfung gemäß Abs. 1 und 2 negativ beurteilt wurden. Dies gilt nicht bei negativer Beurteilung der letzten zulässigen Wiederholung der letzten Prüfung des Studiums. In diesem Fall sind die Studierenden berechtigt, diese ein weiteres Mal zu wiederholen (§ 77 Abs. 2 UG).

(4) Wenn es das Thema der Lehrveranstaltung erlaubt sollen bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter Möglichkeiten für eine Wiederholung und/oder Ersatzleistung innerhalb der laufenden Lehrveranstaltung bzw. im laufenden Semester angeboten werden. Wiederholungen und Ersatzleistungen sind keine Prüfungsantritte iSd. § 77 Abs. 2 UG

(5) Prüfungen der bis 30.9.2017 für Bachelorstudien gültigen Studienpläne, die mit Inkrafttreten der Studienplanänderungen mit 1.10.2017 in die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) aufgenommen wurden, dürfen von Studierenden, die vor dem WS 2017 zu einem Bachelorstudium zugelassen worden sind und die die StEOP im Rahmen der Übergangsfrist (MBl. 4. Stück Nr. 35/2017) nicht nach dem für sie vor dem 1.10.2017 gültigen Studienplan abgeschlossen haben, insgesamt viermal wiederholt werden.

(6) Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist vollständig zu wiederholen. Eine kommissionelle Wiederholung (Abs. 1) ist unzulässig. Die Übertragung von positiven Teilleistungen ist nur dann möglich, wenn das von der Lehrveranstaltungsleitung vor Beginn des Semesters in den Regeln zur Wiederholung der Lehrveranstaltung so festgelegt worden ist.