Strategische Universitätspartnerschaften (PAR+): Zuschüsse für ausländische Gäste an der TU Wien
Die TU Wien hat mit ausgewählten, langjährigen Partneruniversitäten verschiedener Länder strategische Universitätspartnerschaften zur Zusammenarbeit in Forschung und Lehre abgeschlossen. Aktuell wurden folgende strategische Partneruniversitäten vom Rektorat festgelegt:
- Imperial College London,
- University of Tokyo.
Bei Besuchen von ausländischen Gästen an der TU Wien im Rahmen der strategischen Universitätspartnerschaften kann die TU Wien die entsprechenden Aufenthalts und Reisekostenzuschüsse für diese Gäste gewähren (s. Richtlinien).
RICHTLINIEN zur Gewährung eines Aufenthalts- und Reisekostenzuschusses aus „Mitteln für strategische Universitätspartnerschaften (PAR+)“ für ausländische Gäste an der TU Wien
1. Anspruchsberechtigte
Die TU Wien hat mit ausgewählten, langjährigen Partneruniversitäten verschiedener Länder strategische Universitätspartnerschaften zur Zusammenarbeit in Forschung und Lehre abgeschlossen. Bei Besuchen von ausländischen Gästen an der TU Wien im Rahmen der strategischen Universitätspartnerschaften kann die TU Wien die entsprechenden Aufenthalts- und Reisekostenzuschüsse für diese Gäste gewähren.
2. Förderbare Gastaufenthalte
Gefördert werden Kosten für die Anbahnung, Fortsetzung bzw. Durchführung von Forschungs- und Bildungskooperationen mit strategischen Partneruniversitäten der TU Wien, welche zur Entwicklung der TU Wien im Rahmen der gesamtuniversitären strategischen Ziele positiv beitragen, dies kann beispielweise umfassen: Anbahnung von fachlicher Zusammenarbeit nach Abschluss des Partnerschaftsabkommens, Aufbau von gemeinsamen Studien- und Forschungsprogrammen, Kooperation von Forschungsgruppen, etc.
3. Antragstellung
Der Aufenthalts- und Reisekostenzuschuss für einen Gastaufenthalt eines ausländischen Gastes an der TU Wien aus "Mitteln für strategische Universitätspartnerschaften (PAR+)" kann nur von Mitarbeitenden der TU Wien mit aktivem Dienstverhältnis einschließlich Projektassistent_innen (außer Lektor_innen) beantragt werden.
Der ausgefüllte Antrag auf Förderung (Punkt 1. bis Punkt 6.) ist im Zeitraum von 6 Monaten bis 3 Wochen vor Ankunft des Gastes per E-Mail an Frau Mag. Diana Tsenova diana.tsenova@tuwien.ac.at einzureichen. Es ist dabei das entsprechende Formular zu verwenden. Unter Zweck des Gastbesuchs ist folgende Information anzugeben: Thema und Fachbereich, Kontaktperson Vor- und Nachname sowie Funktion.
Anträge können jeweils nur für das laufende Budgetjahr eingereicht werden (Ausnahme: eine Einreichung im Dezember für Jänner des darauffolgenden Jahres ist möglich).
Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Mittel.
4. Aufenthalts- und Reisekostenzuschuss
Aufenthaltskostenzuschuss
Bei einer Aufenthaltsdauer des ausländischen Gastes bis zu 10 Tagen ist ein einheitlicher Förderungsbetrag von €110,-/Tag vorgesehen. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Tagen ist ab dem 11. Tag ein Tagessatz von €25,- vorgesehen.
Es kann ein Stipendium für maximal einen Monat (30 Tage) beantragt werden. Das volle Monatsstipendium beträgt €1500,-.
Reisekostenzuschuss
Es werden folgende Reisekosten der Gäste für ihre Hin- und Rückreise übernommen:
√ bis 400 km Entfernung: Ersatz der Bahnfahrt 2. Klasse;
√ mehr als 400 km Entfernung: Ersatz der Bahnfahrt 1. Klasse, erforderlichenfalls Schlafwagen (Double);
√ über 800 km Entfernung: Ersatz der Flugkosten (günstigster Tarif);
√ Fahrtkosten vom und zum Flughafen (nur bei Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln);
! Bei Benützung des eigenen PKW wird ein Beförderungszuschuss gewährt!
¤ KEIN Kilometergeld, KEINE Parkgebühren!
¤ KEINE Taxifahrten, KEIN Mietwagen!
¤ KEINE Kosten für Visum!
¤ KEINE Reise-und Stornoversicherungen!
5. Auszahlung
Die Zahlungen an ausländische Gäste können nur mittels Banküberweisung durchgeführt werden.
Barauszahlungen können nur in begründeten Einzelfällen (z.B. Länder mit hohem Bankenrisiko) erfolgen und bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die Quästur.
Grundlage für die Auszahlung ist der ergänzte, signierte Antrag:
- ausgefüllte Punkte 8. und 9.,
- Scan des unterschriebenen Antrags als pdf oder pdf-Datei mit qualifizierten elektronischen Signaturen,
der per E-Mail an Frau Mag. Diana Tsenova, diana.tsenova@tuwien.ac.at, zu übermitteln ist.
Der unterschriebene Ausdruck wird an Ihrem Institut / in Ihrer Abteilung aufbewahrt. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten haftet die antragstellende Person.
6. Kurzbericht
Mit der Gewährung des Zuschusses verpflichtet sich die antragstellende Person, über den Verlauf des Besuches einen schriftlichen Kurzbericht abzufassen und diesen binnen 14 Tagen nach Abreise des Gastes direkt dem Fachbereich Student and Staff Exchange Services zu übermitteln. Das Berichtsformular finden Sie hier >>, öffnet in einem neuen Fenster.
7. Zusätzliche Finanzierungsansuchen
Im Falle weiterer Finanzierungszusagen seitens anderer Stellen (Dekanate, FWF, etc.) ist der Fachbereich Student and Staff Exchange Services zu informieren und gegebenenfalls eine Rückzahlung zu leisten. Ferner ist jede Änderung der vom Antragsteller/von der Antragstellerin gemachten Angaben, insbesondere eine Änderung des Zeitraumes oder ein Nichtzustandekommen des Gastaufenthaltes umgehend dem Fachbereich Student and Staff Exchange Services mitzuteilen.
8. Stornierung von Reisen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder Stornogebühren für nicht angetretene Reisen noch Stornoversicherungen aus diesem Budget finanziert werden können!