Mit 1. September 2025 ist das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Dies bedeutet Transparenz auf zwei Säulen:

  • Proaktive Informationspflicht (§ 4 IFG) - Informationen von allgemeinem Interesse sind zu veröffentlichen. Dafür ist das Mitteilungsblatt der TU vorgesehen: Mitteilungsblätter - Übersicht | TU Wien
  • Grundrecht auf Zugang zu Information (§ 7 IFG) - Informationen, die auf Antrag begehrt werden. Dafür ist die Studienabteilung (Mag. Gruber und Mag.a Dr.in Titscher) die zentrale Anlaufstelle der TU Wien: informationsfreiheit@tuwien.ac.at

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Datenschutzbehörde: Informationsfreiheitsgesetz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster