Am 1. September 2025 trat das Informationsfreiheitsgesetz - IFG, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster in Kraft. Dies bedeutet Transparenz auf zwei Säulen:

  • Proaktive Informationspflicht (§ 4 IFG) - Informationen von allgemeinem Interesse sind zu veröffentlichen. Dies erfolgt im Mitteilungsblatt der TU: Mitteilungsblätter - Übersicht | TU Wien
  • Grundrecht auf Zugang zu Information (§ 7 IFG) - Informationen, die auf Antrag begehrt werden. Dafür ist die Studienabteilung (Mag. Gruber und Mag.a Dr.in Titscher) die zentrale Anlaufstelle der TU Wien: informationsfreiheit@tuwien.ac.at

Grundrecht auf Zugang zu Information

Es besteht nunmehr ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Grundrecht auf Zugang zu Informationen auf Antrag gegenüber der TU Wien und dem der Rechnungshofprüfung unterliegenden Stiftungen der TU Wien.

Ausnahmen von der proaktiven Informationspflicht und dem Grundrecht auf Zugang zu Information sollen ausschließlich zur erforderlichen Wahrung bestimmter gewichtiger öffentlicher und berechtigter überwiegender privater Interessen gelten. Ausgenommen von der Informationspflicht sind durch den Verweis auf Art. 22a Abs. 2 B-VG jene Informationen, deren Geheimhaltung aus den untenstehenden taxativen Gründen erforderlich und gesetzlich nichts anderes bestimmt ist: 

  • aus zwingenden integrations- oder außenpolitischen Gründen,
  • im Interesse der nationalen Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit,
  • zur unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung,
  • zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens oder
  • zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen (Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten, Wahrung von Berufs-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, Wahrung des Bankgeheimnisses, Wahrung des Redaktionsgeheimnisses, Wahrung der Rechte am geistigen Eigentum betroffener Personen).

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Datenschutzbehörde: Informationsfreiheitsgesetz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster