Zulassung zum konsekutiven Masterstudium

Die Einschreibung für das konsekutive (fachgleiche) Masterstudium kann direkt nach dem Abschluss des Bachelorstudiums auch außerhalb der Zulassungsfrist formlos per TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (Kachel "KONSEKUTIVE MASTERSTUDIEN (MIT BACHELORABSCHLUSS DER TU WIEN)") durchgeführt werden, sofern Sie für das Semester schon fortgemeldet waren. Eine vorherige Antragstellung oder das persönliche Erscheinen in der Studienabteilung ist nicht erforderlich! "Fachgleich" bedeutet, dass Sie zum Beispiel das Bachelorstudium Architektur an der TU Wien abgeschlossen haben und nun das Masterstudium Architektur beginnen möchten.

Wenn Sie sich außerhalb der Zulassungsfrist einschreiben (Sommersemester 1. April bis 30. Juni und Wintersemester 1. November bis 31. Dezember) zählt das laufende Semester als erstes Semester des Masterstudiums. Wenn Sie sich beispielsweise am 25. Mai einschreiben, gilt das Sommersemester also gesamt als erstes Semester des Masterstudiums!

ACHTUNG!
Anerkennung von Prüfungen: Alle Lehrveranstaltungen des Masterstudiums, die bereits während des Bachelorstudiums absolviert wurden und nicht für den Abschluss des Bachelorstudiums (zB. als Wahlfächer) verwendet wurden, werden automatisch für den Abschluss des Masterstudiums herangezogen. Eine gesonderte Anerkennung wird nicht durchgeführt! 

Zulassung zu einem fachfremden Masterstudium

Die Zulassung zum Masterstudium in einem Fachbereich, der nicht dem des Bachelorabschlusses entspricht, setzt einen schriftlichen Antrag voraus. In diesem Fall ist das entsprechende Formular, öffnet in einem neuen Fenster auszufüllen und gemeinsam mit Scan der TUcard via Jira, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu übermitteln. Informationen über das abgeschlossene TU Wien Studium sind im TISS gespeichert und müssen daher nicht zusätzlich beigefügt werden. 

Außerdem bei ausgewählten Masterstudien:

  • Masterstudium Architektur: Portfolio
    • eine Auswahl von Arbeiten, die nicht nur die verschiedenen Aspekte der Architekturausbildung, sondern auch Ihre gestalterischen sowie konstruktiven Fähigkeiten widerspiegeln.
      • architektonische Skizzen, Zeichnungen, Modelle, Fotografien von Projekten, digitale Bildsynthesen oder andere relevante Arbeiten
      • unterschiedlicher Maßstabstiefe (städtebauliche Entwürfe, Projekte mit detaillierter, konstruktiver Ausarbeitung etc.)
      • Wichtig ist, dass möglichst viele Teilgebiete der Architektur abgebildet sind, um Ihre Fähigkeit zur klaren Kommunikation komplexer Ideen zu demonstrieren.
    • Umfang: max. 15 Seiten in DIN A3 Format, gefaltet
    • ACHTUNG: Dieses Portfolio wird nicht retourniert!
  • Masterstudium Biomedical Engineering: zusätzlich Angabe des gewünschten Schwerpunktes innerhalb des Masterstudiums Biomedical Engineering (siehe Studienplan).

Bis wann soll der Antrag eingereicht werden?

Die Einschreibung in ein fachfremdes Masterstudium ist nur innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist möglich. Reichen Sie Ihre Unterlagen bitte rechtzeitig ein, da die Bearbeitung aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen 10 bis 12 Wochen dauern kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit seitens der Studienabteilung keine Auskunft (weder telefonisch noch per Email) über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages gegeben werden kann.

Um die Zulassung für das beantragte Semester zu erhalten, sollte der Antrag innerhalb folgender Zeiträume

  • Wintersemester: Anfang Februar bis Ende Juli
  • Sommersemester: Anfang August bis Ende Jänner

vollständig (mit allen erforderlichen Dokumenten) an die Studienabteilung übermittelt werden. Für unvollständige Anträge oder Anträge, die nach diesem Zeitpunkt in der Studienabteilung einlangen, kann eine Zulassung für das beantragte Semester nicht gewährleistet werden. In diesem Fall ist eine Zulassung erst für das Folgesemester möglich.