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Rechnungen - Das ist wichtig!
Rechnungen an die TU Wien - Korrekte Bezeichnung
Bitte beachten Sie, dass Rechnungen an die TU Wien an die „Technische Universität Wien“ oder „TU Wien“ adressiert sein müssen. Rechnungen mit einer anderen Bezeichnung werden von der Quästur nicht akzeptiert.
Hinweis:
- Auch Rechnungen in englischer oder einer anderen Sprache dürfen ausschließlich die Bezeichnung "TU Wien" oder "Technische Universität Wien" führen.
- Rechnungen mit fremdsprachigen Bezeichnungen für die TU Wien werden von der Finanzabteilung nicht akzeptiert und müssen vom Lieferanten neu ausgestellt werden.
- Bitte beachten Sie diese Vorgaben bereits bei der Bestellung und geben Sie dem Lieferanten die korrekte Bezeichnung für die Rechnung bekannt.
Eine korrekt ausgestellte Rechnung muss nachfolgende Informationen enthalten und sieht aus wie folgt:
TU Wien
E164 - Institut CTA
Name des Empfängers
Getreidemarkt 9
1060 Wien
Rechnungsmerkmale
Rechnungen müssen gemäß § 11 UStG folgende Merkmale verpflichtend enthalten:
- Name und Anschrift des liefernden bzw. leistenden Unternehmens
- Name und Anschrift Empfänger_in
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung bzw. Art und Umfang der Leistung
- Tag bzw. Zeitraum der Leistung (bei Lieferungen oder Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden, genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes, soweit dieser ein Kalendermonat nicht übersteigt.)
- Nettobetrag (Entgelt) für die Lieferung oder Leistung
- Umsatzsteuerbetrag (Add Info: Wird die Rechnung in einer anderen Währung als Euro ausgestellt, ist auch der Umsatzsteuerbetrag in Euro mit Umrechnungsmethode gemäß § 20 Abs 6 UStG anzuführen.)
- anzuwendender Steuersatz bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung
- Ausstellungsdatum
- fortlaufende Nummerierung, welche zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird
Besonders zu beachten sind diese verpflichtenden Merkmale:
- UID-Nummer des leistenden Unternehmens
- UID-Nummer des zahlenden/empfangenden Unternehmens (der TU Wien) bei Rechnungen über EUR 10.000,00 Gesamtbetrag. - Gilt für Rechnungen von Unternehmen mit Sitz in Österreich.
- bei Rechnungen aus dem EU-Raum muss die UID-Nummer immer angeführt werden
Golden Rule No 1
Bitte beachten Sie diese Vorgaben. Mit einer korrekt ausgestellten Rechnungen ersparen Sie sich Urgenzen bei den Lieferanten und Zeit bis Bearbeitung der Rechnung.