AUSSCHREIBUNG DER WAHL IN DEN SENAT DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT WIEN (TU WIEN)

Für die Funktionsperiode 1. Oktober 2022 bis 30. September 2025 sind in den Senat der TU Wien zu wählen:

  • 13 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder der Universitätsprofessor_innen und der Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG)
  • 6 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder der Universitätsdozent_innen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG)
  • 1 Vertreter_in und dessen_deren Ersatzmitglieder des allgemeinen Universitätspersonals (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG)

Hinweis: 6 Vertreter_innen der Studierenden und deren Ersatzmitglieder (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 4 UG) sind gem § 32 Abs. 1 HSG 2014 iVm § 25 Abs. 4 Z 4 UG und der Satzung der HTU zu entsenden.

A. TAG, ZEITRAUM UND ORT DER WAHL

Wahltag: Mittwoch, 18. Mai 2022

Zeit: von 09.00 bis 15.00

Ort der Wahl:

  • für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG (Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)

Ort: Festsaal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock

  • für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG (Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)

Ort: Boeckl-Saal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock

  • für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG (Allgemeines Universitätspersonal)

Ort: Festsaal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock

Hinweis: Die Stimmabgabe kann nur für zugelassene Wahlvorschläge gültig abgegeben werden. Die_der Wahlberechtigte hat dem_der Wahlleiter_in zu Beginn der Wahlhandlung ihre_seine Identität erforderlichenfalls nachzuweisen.

B. STICHTAG FÜR DIE AKTIVE UND PASSIVE WAHLBERECHTIGUNG

Als Stichtag gilt der 9. März 2022.

Das aktive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der jeweiligen Personengruppe Z 1 bis Z 3 angehören und die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind die Mitglieder des Rektorats.

Das passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der jeweiligen Personengruppe Z 1 bis Z 3 angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind die Mitglieder des Rektorats.

Hinweis: Gemäß Punkt 2.2. Abs. 3 der Wahlordnung Senat und Fakultätsräte ruht während der Ausübung einer Funktion als Dekan_in oder Studiendekan_in die (Ersatz)Mitgliedschaft im Senat.

C. EINSICHTNAHME IN DIE VERZEICHNISSE DER WAHLBERECHTIGTEN

FRIST: 14. bis 18. März 2022

Ort und Zeitraum:

Für sämtliche Personengruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1 bis Z 3 UG:

Einsichtnahme: Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Operngasse 11, 2. Stock, Raum E 902-01

  • Montag          14. März 2022 von 09:00 bis 13:00
  • Dienstag        15. März 2022 von 13:00 bis 16:00
  • Mittwoch        16. März 2022 von 09:00 bis 13:00
  • Donnerstag   17. März 2022 von 14:00 bis 17:00
  • Freitag           18. März 2022 von 10:00 bis 14:00

Hinweis: Die jeweiligen Verzeichnisse der Wahlberechtigten enthalten die Personalnummer, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Titel, Beschäftigungsausmaß, organisatorische Einheit und Personengruppe. Um die Einsichtnahme vorzunehmen, ist ein gültiger Ausweis oder die TU Card vorzuweisen.

D. EINSPRUCH IM HINBLICK AUF DIE RICHTIGKEIT DER VERZEICHNISSE DER WAHLBERECHTIGTEN

FRIST: 14. März bis 28. März 2022

Ab Auflage des jeweiligen Verzeichnisses (ab 14. März 2022) kann jede_r Wahlberechtigte bei allfälligen Fehlern binnen 10 Arbeitstagen (bis 28. März 2022) schriftlich Einspruch erheben. Die zuständige Wahlkommission hat über den Einspruch spätestens 2 Arbeitstage nach Ablauf der Einspruchsfrist zu entscheiden (bis 30. März 2022).

Ort und Zeitraum:

Einsprüche für sämtliche Personengruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1 bis Z 3 UG können mit dem Betreff "Einspruch" versehen z.H. des Vorsitzenden der jeweiligen Wahlkommission (Z 1: Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Helmut RECHBERGER; Z 2: Senior Scientist Dipl.-Ing. Dr.techn. Ulrich PONT; Z 3: Amtsdir. Günter Bernhard STEININGER)

    a. per E-Mail an wahlkommissionen@tuwien.ac.at oder

    b. per Hauspost an das Büro des Senats der TU WIEN oder

    c. postalisch an folgendes Postfach gesendet werden:

        Postfach 10, 1040 Wien

Einsprüche müssen bis 28. März 2022 (wie unter Punkt D. a., b. oder c. beschrieben) eingelangt sein. 

E. EINBRINGUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN

FRIST: ab Kundmachung bis 30. März 2022

Jede_r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.

Ort und Zeitraum:

Die Einbringung der Wahlvorschläge für sämtliche Personengruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1, Z 2 und Z 3 UG können mit dem Betreff "Wahlvorschlag" versehen z.H. des Vorsitzenden der jeweiligen Wahlkommission (Z 1: Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Helmut RECHBERGER; Z 2: Senior Scientist Dipl.-Ing. Dr.techn. Ulrich PONT; Z 3: Amtsdir. Günter Bernhard STEININGER)

    a. per E-Mail an die Adresse wahlkommissionen@tuwien.ac.at mit dem Betreff "Wahlvorschlag" geschickt werden, wobei Scans des Originals des ordnungsgemäß ausgefüllten und unterfertigten Wahlvorschlages und der Zustimmngserklärungen der darauf angeführten Kandidat_innen sowie allfälliger weiterer Unterlagen beizufügen sind, oder

    b. per Hauspost an das Büro des Senats der TU WIEN oder

    c. postalisch an folgendes Postfach gesendet werden:

        Postfach 10, 1040 Wien

Die Wahlvorschläge müssen schriftlich bis 30. März 2022 beim jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission (wie unter Punkt E. a., b. und c. beschrieben) eingelangt sein. Andernfalls ist der entsprechende Wahlvorschlag als verspätet zurückzuweisen.

Jeder Wahlvorschlag muss eine_n Zustellungsbevollmächtigte_n benennen. Die Korrespondenz erfolgt ausschließlich über die Zustellungsbevollmächtigten. Jeder Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidat_innen enthalten. Sofern Zustimmungserklärungen fehlen, ist dies zu begründen. Jedenfalls müssen fehlende Zustimmungserklärungen bis spätestens Ende der Einbringungsfrist beigebracht werden. Fehlen diese auch nach Ablauf der Einbringungsfrist, ist der Wahlvorschlag zur Verbesserung zurückzustellen. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

Alle Formulare betreffend die Einbringung von Wahlvorschlägen sind auf der Homepage des Senats abrufbar:

https://www.tuwien.at/tu-wien/organisation/universitaetsleitung/senat/senatswahlen-2022

Hinweis: im Übrigen sind die Bestimmungen der Wahlordnung, insbesondere unter Punkt 2.6, zu berücksichtigen, abrufbar unter:

https://www.tuwien.at/index.php?eID=dms&s=4&path=Satzung/Wahlordnung.pdf, opens an external URL in a new window

Hinweis: Die Erstellung der Liste der Kandidat_innen als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreter_innen der oben angeführten Personengruppen Z 1 bis Z 3 erfolgt nach dem Reißverschlusssystem, das heißt, es sind abwechselnd eine Frau und ein Mann aufzulisten, wobei der Frauenanteil mindestens 50 % betragen muss. Dies gilt für die gesamte Liste. Eine Abweichung davon ist nur bei einer sachlich gerechtfertigten Begründung möglich. Jedem Wahlvorschlag ist im Zuge der Einreichung eine Erklärung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen beizulegen, in der die Richtigkeit der Zusammensetzung bestätigt wird.

Die Wahlkommission hat die fristgerecht eingebrachten Wahlvorschläge zu prüfen und allfällige Bedenken bzw. Einwände unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Ablauf der Einbringungsfrist (30. März 2022) dem_der Zustellungsbevollmächtigten mit dem Auftrag zur Verbesserung zurückzustellen (bis 1. April 2022). Wird einem Verbesserungsauftrag nicht fristgerecht nachgekommen (Einlangen der verbesserten Wahlvorschläge bis 6. April 2022), wird der entsprechende Wahlvorschlag nicht berücksichtigt.

F. EINSICHTNAHME IN DIE ZUGELASSENEN WAHLVORSCHLÄGE

FRIST: bis spätestens 17. Mai 2022

Für sämtliche Personengruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1 bis Z 3 UG:

Ort und Zeitraum:

Einsichtnahme: Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Operngasse 11, 2. Stock, Raum E 902-01, zu folgenden Zeiten:

  • Freitag           13. Mai 2022 von 09:00 bis 12:00
  • Montag          16. Mai 2022 von 13:00 bis 17:00
  • Dienstag        17. Mai 2022 von 10:00 bis 14:00

Alle Wahlvorschläge sind außerdem ab Freitag, 13. Mai 2022, 9 Uhr auf der Homepage des Senats abrufbar:

https://www.tuwien.at/tu-wien/organisation/universitaetsleitung/senat/senatswahlen-2022

G. BEANTRAGUNG EINER WAHLKARTE (BRIEFWAHL)

Alternativ zur Stimmabgabe im Weg der herkömmlichen Präsenzwahl vor der jeweiligen Wahlkommission können Wahlberechtigte ihr Wahlrecht im Wege der Stimmabgabe mittels Wahlkarte (Briefwahl) ausüben.

Frist: 21. März bis 27. April 2022

Ort und Zeitraum:

    a. mittels E-Mail der_des Wahlberechtigten an die Adresse wahlkommissionen@tuwien.ac.at unter Beilage der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) oder

    b. mittels eingeschriebenen (und spätestens am 27. April 2022 einlangenden) Briefes unter Anschluss einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) der_des Wahlberechtigten an das Büro des Senats der TU WIEN oder an folgendes Postfach:

Postfach 10, 1040 Wien

    c. oder persönlich durch die_den Wahlberechtigten im Senatsbüro unter Vorweis eines Ausweises (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) oder durch eine bevollmächtigte Person unter Anschluss einer schriftlichen (von beiden Personen unterschriebenen) Vollmacht und einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) der_des Wahlberechtigten im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Operngasse 11, 2. Stock, Raum E 902-01:

  • Montag          25. April 2022 von 09:00 bis 12:00
  • Dienstag        26. April 2022 von 13:00 bis 17:00
  • Mittwoch        27. April 2022 von 10:00 bis 14:00

Hinweis: Die_der Wahlberechtigte bzw. die von ihr_ihm bevollmächtigte Person hat im Zuge der Antragstellung bekanntzugeben, ob die_der Wahlberechtigte die persönliche Abholung der Wahlkarte  (allenfalls  durch  eine  bevollmächtigte  Person)  oder  die  postalische  Zusendung  der  Wahlkarte an die von der_dem Wahlberechtigten anzugebende Zustelladresse wünscht.

H. ORT UND ZEITRAUM FÜR DIE PERSÖNLICHE ABHOLUNG EINER WAHLKARTE (BRIEFWAHL)

FRIST: bis spätestens 17. Mai 2022

Ort und Zeitraum:

Die Wahlbehelfe werden im Falle des Wunsches persönlicher Entgegennahme oder durch einen Bevollmächtigten im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Operngasse 11, 2. Stock, Raum E 902-01, zu folgenden Zeiten bereitgehalten:

  • Montag          09. Mai 2022 von 09:00 bis 12:00
  • Dienstag        10. Mai 2022 von 13:00 bis 16:00
  • Mittwoch        11. Mai 2022 von 09:00 bis 12:00
  • Donnerstag   12. Mai 2022 von 10:00 bis 13:00
  • Freitag           13. Mai 2022 von 09:00 bis 12:00
  • Montag          16. Mai 2022 von 13:00 bis 17:00
  • Dienstag        17. Mai 2022 von 10:00 bis 14:00

Hinweis: Duplikate für verloren gegangene Wahlkarten dürfen nicht ausgefolgt werden. Unbrauchbare Wahlkarten, die noch nicht zugeklebt wurden, können unter Einhaltung der oben genannten Fristen zur Beantragung einer Wahlkarte (siehe Punkt G. dieser Kundmachung) retourniert und neu ausgestellt werden.

I. STIMMANGABE MITTELS WAHLKARTE (BRIEFWAHL)

1. Mittels Briefwahl vom Inland oder vom Ausland aus, ab Erhalt der Wahlkarte:

a) Füllen Sie den Stimmzettel aus.

b) Legen Sie den Stimmzettel in das Wahlkuvert und verschließen Sie dieses.

c) Unterfertigen sie die eidesstattliche Erklärung durch ihre eigenhändige Unterschrift.

d) Geben Sie das verschlossene Wahlkuvert und die eidesstaatliche Erklärung in die Wahlkarte.

e) Kleben Sie die Wahlkarte zu.

f) Geben Sie die Wahlkarte in das Überkuvert für die postalische Versendung.

g) Sorgen Sie dafür, dass die Wahlkarte

     i. spätestens am Wahltag, 18. Mai 2022, bis 15:00, im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Operngasse 11, 2. Stock, Raum E 902-01, einlangt oder

    ii. spätestens am Wahltag, 18. Mai 2022, bis 15:00, in folgendem Postfach einlangt:

Postfach 10, 1040 Wien

    iii. oder zu den unter Punkt H. dieser Kundmachung genannten Öffnungszeiten bzw. spätestens am Wahltag, 9:00 bis 15:00, im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Operngasse 11, 2. Stock, Raum E 902-01, persönlich oder durch eine_n Überbringer_in abgegeben wird.

Hinweis: Eine Handlungsanleitung für die korrekte Durchführung der Briefwahl ist zudem auf der Homepage für die Senatswahlen 2022 zu finden:

https://www.tuwien.at/tu-wien/organisation/universitaetsleitung/senat/senatswahlen-2022

2. Vor einer zuständigen Wahlkommission am Wahltag:

Auch bei Beantragung einer Wahlkarte ist eine persönliche Stimmabgabe vor der zuständigen Wahlkommission (siehe Punkt A. der Wahlkundmachung) zulässig, wenn die_der  Wahlberechtigte ihre_seine Stimme nicht bereits im Wege der Briefwahl abgegeben hat und die Wahlkarte sowie den unausgefüllten Stimmzettel zur Übergabe an die Wahlkommission mitbringt.

Hinweis: Nach  Überreichung  dieser  Unterlagen  an  die  Wahlkommission  hat  die_der  Wahlberechtigte die Stimme nach den Bestimmungen der Präsenzwahl abzugeben (siehe Punkt 2.8. der Wahlordnung). Folgen Sie den Anweisungen der Wahlkommission und füllen Sie den Stimmzettel erst in der vorgesehenen Wahlkabine aus.

I. WEITERE INFORMATIONEN

Auf der Homepage für die Senatswahlen

https://www.tuwien.at/tu-wien/organisation/universitaetsleitung/senat/senatswahlen-2022

finden Sie weiterführende Informationen und alle Musterformulare zum Herunterladen.

 

Der Vorsitzende des Senates:

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Norbert Pfeifer