Im Projekt „MeHealth: Mental eHealth & Telepsychiatry“ befassten sich Dragana Damjanovic, Arzu Sedef und Atis Comanita mit den rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eines MeHealth-Tools, das Patient:innen ua die Möglichkeit bieten soll, ihre medizinischen Unterlagen (zB Befunde, Medikamentenverschreibungen) in einer digitalen Dokumentenmappe auf einer Plattform abzuspeichern und Arzttermine per Video durchzuführen (sog Videokonsultation). Im Detail hat der FOB Recht untersucht, welche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Krankenhäuser die Patientendokumente elektronisch an den Patienten übermitteln dürfen, und ob die Durchführung von Videokonsultationen über das MeHealth-Tool datenschutzrechtlich zulässig ist.

Sofern Krankenhäuser weitreichende rechtliche und technische Anforderungen wie etwa die Zulässigkeit der Übermittlung von Gesundheitsdaten nach Art 6 und Art 9 Datenschutzgrundverordnung und die verschlüsselte Übertragung von Gesundheitsdaten gem Gesundheitstelematikgesetz erfüllen, sind sowohl die digitale Dokumentenmappe als auch die ärztliche Videokonsultation rechtlich möglich. Soll die MeHealth-Plattform von Krankenhäusern und Patient:innen tatsächlich genutzt werden, wird der Betreiber die MeHealth-Plattform so ausgestalten müssen, dass die oben genannten Anforderungen zur Gänze erfüllbar sind.

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Laufzeit 11/2021 – 10/2022

 

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