room TUlearn

Переклад українською можна знайти тут (Hier geht es zur Ukrainischen Übersetztung)
Grundvoraussetzung sind zunächst Deutschkenntnisse auf Niveau A2 GERS. Der Antrag auf Zulassung zum Studium kann nur unter Vorlage eines entsprechenden Deutschnachweises gestellt werden. Es werden alle Arten von Nachweisen angenommen. Um das Zulassungsverfahren abschließen zu können, brauchen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 (Nachweise, öffnet in einem neuen Fenster). Wenn Sie bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens keine Deutschkenntnisse auf Niveau C1 haben, werden Sie zum Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zugelassen. Dort besuchen Sie die entsprechenden Deutschkurse und absolvieren die Ergänzungsprüfung Deutsch. Danach können Sie mit dem Studium beginnen.
Neben dem Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse benötigen wir Ihr Reifezeugnis/Ihren Studienabschluss bzw. Nachweise über die bisher im Studium in der Ukraine absolvierten Prüfungen mit einer Übersetzung auf Deutsch/Englisch durch eine_n gerichtlich beeidete_n Übersetzer_in. Eine Liste der Übersetzer_innen finden Sie auf der Seite des österreichischen Justizministeriums, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Eine Beglaubigung der Dokumente (Apostille) ist nicht erforderlich.
Zur Identitätsprüfung benötigen wir zusätzlich ein offizielles Ausweisdokument von Ihnen, wie bspw. den Reisepass.
Bitte denken Sie daran, dass aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen die Bearbeitungszeit mehrere Wochen dauern kann! Stellen sie daher den Antrag sobald es Ihnen möglich ist, um keine Fristen zu verpassen! Informieren Sie sich bitte über die Zulassungsfristen.
Informationen über den Ablauf des Zulassungsverfahrens finden Sie unter Zulassung mit internationaler Vorbildung.
Vor der Zulassung zu einem Bachelorstudiengang der Informatik, Architektur, sowie Raumplanung und Raumordnung ist ein Aufnahmeverfahren zu absolvieren, da nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Registrierungsfristen für diese Studiengänge! Den Antrag auf Zulassung können Sie parallel stellen.
Für die Zulassung zu den weiteren an der TU Wien angebotenen Bachelorstudien ist eine Studien-Vorbereitungs- und Reflexionsphase (VoR-Phase) zur Selbstorientierung zu absolvieren. Informationen zu der VoR-Phase finden Sie bei der Beschreibung des Studienangebots.
Sie haben die Möglichkeit, einzelne (zB. englischsprachige) Lehrveranstaltungen (Kurse) an der TU Wien zu besuchen, ohne für ein Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudium eingeschrieben zu sein. Dafür benötigen Sie eine Zulassung zum außerordentlichen Studium (zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern). Eine gesonderte Antragstellung ist dafür nicht erforderlich. Sie müssen dazu lediglich die Online-Studienbewerbung durchführen. Zusätzlich benötigen wir einen behördlichen Identitätsnachweis, wie bspw. Ihren Reisepass.
Die im Rahmen des außerordentlichen Studiums absolvierten Lehrveranstaltungen können infolge gesetzlicher Vorgaben in Österreich nicht für ein Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudium anerkannt werden.
Falls Sie noch nicht alle Voraussetzungen, um ein Studium an der TU Wien antreten zu können, erfüllt haben, empfehlen wir Ihnen sich an die OeAD zu wenden. Dort finden Sie regelmäßig aktualisierte Informationen, die Ihnen bei einem Studienstart helfen werden. Unter anderem auch Deutschkurse für Studierende mit ukrainischer Staatsangehörigkeit.
All Jene, vom Krieg betroffene Studierende der TU Wien werden von Zahlung der Studiengebühren erlassen!
Die TU Wien stellt ihre Räumlichkeiten und Infrastruktur für Studierende aus der Ukraine als Lernort zur Verfügung.
Ein freier Zugang zum Internet (eduroam) ist möglich.
Mit dem Sonderstipendienprogramm Ernst Mach-Ukraine werden ukrainische Studierende bei der Fortsetzung ihres Studiums in Österreich unterstützt. Das Stipendium richtet sich dabei sowohl an ukrainische Studierende, die bereits regulär an einer österreichischen Hochschule studieren als auch an Studierende, Wissenschaftler/innen und Forschende aus der Ukraine, die ihr Studium bzw. ihr Vorhaben hier fortsetzen möchten. oead.at/de/der-oead/unsere-programme-von-a-bis-z, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Bereits bestehende Stipendien können, bei entsprechenden Studienleistungen, bis 30. September 2023 für das Wintersemester 2023/24 (1.09.2023 – 29.02.2024) verlängert werden können. Das Programm läuft von 01.09.2023 - 29.02.2024. Ausführliche Informationen können diesem Link, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster entnommen werden.
Im Jänner 2023 fand eine online-Sprechstunde zum Ernst Mach-Stipendium - UKRAINE statt.
Diese Veranstaltung bot Gelegenheit, Fragen jeder Art zum Ernst Mach-Stipendium – Ukraine zu klären. Die online-Sprechstunde wurde auf Ukrainisch gehalten. Die Teilnehmer_innen wurden gebeten, sich im Vorfeld zu informieren, ob ihre Fragen bereits in den FAQ zum Stipendium, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster beantwortet sind. Weiterführende Informationen zu Beantragung und Stipendienvoraussetzungen sind in der Videoaufzeichnung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster des Webinars zu finden.
Wir planen unser bewährtes Mentoring-Programm ab dem Wintersemester 2022/23 speziell für ukrainische Studierende zu erweitern, um ihnen eine schnelle Eingewöhnung an der TU und um sie im Studienalltag bestmöglich zu unterstützen. Wir suchen ab sofort Studierende, welche als Mentor_inne ukrainische Studierende unterstützen möchten. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an mentoring@tuwien.ac.at, öffnet in einem neuen Fenster bis 17.July 2022.
Spende jetzt unter www.raisearoof.at , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
In der Ukraine flüchten tausende Studierende in den Westen des Landes. Mit jedem Tag verschlechtern sich die Chancen auf leistbaren Wohnraum. Hilf uns, Wohnungen für diese Studierenden zu finanzieren! Sei auch Du ein Teil davon – denn jeder Euro zählt! Wir wollen versuchen, 100 Studierenden für einen Monat ein Dach über dem Kopf zu finanzieren. Hilf uns dabei, 15.000€ zu sammeln - gemeinsam schaffen wir das!
Die bundesweiten Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST-Anlaufstellen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) beraten alle, die eine Qualifikation aus dem Ausland mitbringen. Fixe Beratungsorte sind unter https://www.anlaufstelle-anerkennung.at/anlaufstellen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster verzeichnet, es werden aber je nach Bundesland zusätzliche Beratungsorte angeboten. Für alle UkrainerInnen, die die berufliche Anerkennung besprechen möchten, ist das Beratungsangebot nach wie vor möglich. Eine AST-Förderung der Übersetzungskosten ist jedoch erst nach Erhalt des Vertriebenen-Ausweises möglich.
Da sich die AST-Anlaufstellen mit der beruflichen Anerkennung auseinandersetzen, ist die Klärung der universitären Anerkennung (Anerkennung von Matura zwecks Studiums, Anerkennung einer Studienleistung zwecks Weiterstudium) direkt an den Hochschulen zu klären.
Im Kontext der Anerkennung und Flucht (Thema: fehlende Unterlagen) sind insbesondere zu beachten:
Alle aktuellen Aufenthaltsarten sind unter https://www.bmi.gv.at/312/files/Muster_der_Aufenthaltstitel_und_Dokumentationen/NAG_Dokumente_20210301.pdf, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster abrufbar.
Die oead-Datenbank Einreise und Aufenthalt gibt Auskunft über mögliche Aufenthaltstitel: https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Das Buddy-Programm , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterunterstützt junge Vertriebene dabei, in Österreich anzukommen. Dafür wollen wir engagierte Menschen aus Österreich mit jungen Vertriebenen in einer Buddy-Partnerschaft zusammenbringen.