Wahlen in die Fakultätsräte
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Für die Funktionsperiode 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023 sind in die Fakultätsräte der acht Fakultäten der TU Wien jeweils zu wählen:
8 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder der Universitätsprofessor_innen und der Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG)
4 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder der Universitätsdozent_innen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG)
2 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder des allgemeinen Universitätspersonals (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG)
Hinweis: 4 Vertreter_innen der Studierenden (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 4 UG) sind gem § 32 Abs. 1 HSG 2014 iVm § 25 Abs. 4 Z 4 UG und der Satzung der HTU zu entsenden.
Wahltag: Donnerstag, 21. November 2019
Zeit: von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Ort der Wahl:
für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG (Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)
Ort: Festsaal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock
für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG (Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)
Ort: Boeckl-Saal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock
für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG (Allgemeines Universitätspersonal)
Ort: Festsaal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock
Stichtag für die aktive und passive Wahlberechtigung: 11. September 2019
Das aktive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der jeweiligen Personengruppe Z 1 bis Z 3 angehören und die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind die Mitglieder des Rektorats.
Das passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der jeweiligen Personengruppe Z 1 bis Z 3 angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind Mitglieder des Rektorats und die_der Dekan_in sowie die Studien- und Vizestudiendekan_innen der jeweiligen Fakultät.
Einsichtnahme in die Verzeichnisse der Wahlberechtigten:
(Hinweis: Um die Einsichtnahme vorzunehmen, ist ein gültiger Ausweis oder die TU Card vorzuweisen.)
Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG (Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)
Ort: Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Technischen Universität Wien, E 913, 1040 Wien, Gußhausstraße 27-29, 5. Stock
Zeit:
Montag 16. September 2019 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 17. September 2019 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch 18. September 2019 von14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 19. September 2019 von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 20. September 2019 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag 23. September 2019 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG (Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)
Ort: Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Technischen Universität Wien, E 913, 1040 Wien, Gußhausstraße 27-29, 5. Stock
Zeit:
Montag 16. September 2019 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 17. September 2019 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch 18. September 2019 von14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 19. September 2019 von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 20. September 2019 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag 23. September 2019 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG (Allgemeines Universitätspersonal)
Ort: Büro des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 7
Montag 16. September 2019 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 17. September 2019 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch 18. September 2019 von14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 19. September 2019 von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 20. September 2019 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Montag 23. September 2019 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Einspruch gegen die Richtigkeit der Verzeichnisse der Wahlberechtigten:
Ab Auflage des jeweiligen Verzeichnisses (16. September 2019) kann jede_r Wahlberechtigte bei allfälligen Fehlern binnen 2 Wochen (30. September 2019) beim_bei der jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission schriftlich Einspruch erheben. Die zuständige Wahlkommission hat über den Einspruch spätestens 2 Arbeitstage nach Ablauf der Einspruchsfrist zu entscheiden (2. Oktober 2019).
Einsprüche betreffend Zugehörigkeit Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG (Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)
Per E-Mail an rudolf.giffinger@tuwien.ac.at (Univ.Prof. Mag.rer.nat. Dr.techn. Rudolf GIFFINGER, E 280-02, 1090 Wien, Augasse 2-6, 2. Stock).
Einsprüche betreffend Zugehörigkeit Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG (Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)
Per E-Mail an rudolf.freund@tuwien.ac.at oder per (Haus-)Post an Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Mag.rer.nat. Dr.techn. Rudolf FREUND, Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Technischen Universität Wien, E 913, 1040 Wien, Gußhausstraße 27-29, 5. Stock.
Einsprüche betreffend Zugehörigkeit Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG (Allgemeines Universitätspersonal)
Per E-Mail an guenter.bernhard.steininger@tuwien.ac.at oder per (Haus-)Post an Amtsdir. Günter Bernhard STEININGER, E376, 1040 Wien, Gußhausstraße 27-29.
Einsprüche müssen bis 30. September 2019 schriftlich bei dem_der jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission eingelangt sein.
Einbringung von Wahlvorschlägen:
Jede_r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.
Frist: 2. Oktober 2019
Die Wahlvorschläge müssen schriftlich bei dem_der jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission eingelangt sein. Jeder Wahlvorschlag muss eine_n Zustellungsbevollmächtigte_n benennen und die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidat_innen enthalten. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.
Hinweise zur Erstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster
Formulare
Einreichformulare
Zustimmungserklärungen
Formular AKG, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster
(Hinweis: Es reicht ein Verweis auf die beiliegende Liste, eine neuerliche Auflistung aller Kandidat_innen ist nicht erforderlich!)
Zugelassene Wahlvorschläge:
1. Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG (Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)
2. Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG (Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)
3. Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG (Allgemeines Universitätspersonal)
Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge:
Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG (Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)
Ort: Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Technischen Universität Wien, E 913, 1040 Wien, Gußhausstraße 27-29, 5. Stock
Zeit:
Montag 18. November 2019 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 19. November 2019 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch 20. November 2019 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG (Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)
Ort: Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Technischen Universität Wien, E 913, 1040 Wien, Gußhausstraße 27-29, 5. Stock
Zeit:
Montag 18. November 2019 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 19. November 2019 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch 20. November 2019 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG (Allgemeines Universitätspersonal)
Ort: Büro des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 7
Zeit:
Montag 18. November 2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 19. November 2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 20. November 2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr