Schritt 1: Antrag

In diesem Fall ist immer ein schriftlicher Antrag, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster auf Zulassung zu stellen. Voraussetzung für die Zulassung zu einem Masterstudium mit internationaler Vorbildung ist das Vorliegen eines gleichwertigen Bachelor- oder Diplomstudiums. Die absolvierte Ausbildung wird daher vor der Zulassung vom_von der zuständigen Studiendekan_in auf ihre Gleichwertigkeit mit der entsprechenden Ausbildung an der TU Wien überprüft.

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung per Post zu übermitteln:

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
  • Angabe einer gültigen Email-Adresse am Antragsformular
  • Nachweis über das abgeschlossene Studium (Diplom, Bachelorurkunde) im Original oder in beglaubigter (und übersetzter) Kopie
  • Nachweis über die abgelegten Prüfungen im absolvierten Studium (bspw. Sammelzeugnis, Transcript, Erfolgsnachweise) und deren Inhalte im Original oder in beglaubigter (und übersetzter) Kopie
  • Nachweis der Deutschkenntnisse A2 bzw. C1 GERS im Original oder in beglaubigter Kopie
  • Nachweis der Englischkenntnisse B2 GERS im Original oder in beglaubigter Kopie für die Masterstudien, dessen Unterrichtssprache Englisch ist.
  • Masterstudium Architektur: zusätzlich ist eine Dokumentation der letzten 3 Entwurfsprojekte (Portfolio) des Bachelor- bzw. Diplomstudiums beizulegen (3 bis 5 Seiten ausschließlich in DIN A4 je Projekt). Portfolios anderen Formats können nicht postalisch retourniert werden.
  • Masterstudien Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau: bei Abschluss des Bachelor- oder Diplomstudiums ist zusätzlich eine offizielle Beschreibung der absolvierten Lehrveranstaltungen (Syllabus) sowie eine Erklärung zum Notensystem vorzulegen.
  • Masterstudium Biomedical Engineering: zusätzlich Angabe des gewünschten Schwerpunktes innerhalb des Masterstudiums Biomedical Engineering (siehe Studienplan).
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

ACHTUNG! Für Dokumente, die nicht in Österreich ausgestellt wurden, bestehen Beglaubigungsvorschriften. Darüber hinaus müssen alle Unterlagen, die nicht im Original in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, amtlich übersetzt werden und mit dem Originaldokument untrennbar verbunden sein! Lassen Sie Übersetzungen immer erst nach einer etwaigen Beglaubigung durchführen. Denn auch die innerstaatlichen Beglaubigungsvermerke (Stempel, Plaketten etc.) müssen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch sind - übersetzt werden.

EU-Bürger_innen

Um die Zulassung für das beantragte Semester zu erhalten, wird empfohlen, den Antrag so bald wie möglich, mit allen erforderlichen Dokumenten zu übermitteln. Für Anträge, die nicht bis Ende Juli (Wintersemester) bzw. Ende Jänner (Sommersemester) samt allen notwendigen Dokumenten in der Studienabteilung eingetroffen sind, oder wenn Dokumente fehlen, kann eine Zulassung für das beantragte Semester nicht mehr gewährleistet werden. In diesem Fall wird der Antrag für eine Zulassung für das Folgesemester gewertet.

Senden Sie daher die Unterlagen rechtzeitig ab! Die Bearbeitung kann in Folge der enorm hohen Anzahl von Anträgen 10-12 Wochen in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit seitens der Studienabteilung keine Auskunft (weder telefonisch noch per Email) über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages gegeben werden kann.

Drittstaatsangehörige

Sie unterliegen der besonderen Zulassungsfrist. Ihre Anträge müssen ausnahmslos vollständig

  • für das Wintersemester bis 15. Juli
  • für das Sommersemester bis 15. Jänner

in der Studienabteilung eingelangt sein. Sollten fehlende Unterlagen oder Beglaubigungen erst nach diesem Zeitraum nachgereicht werden, kann dieser Antrag erst für das nächstfolgende Semester gewertet werden.

Senden Sie daher die Unterlagen rechtzeitig ab! Die Bearbeitung kann 10-12 Wochen in Anspruch nehmen, da die Anträge zur Prüfung der Gleichwertigkeit mit einem fachlich in Frage kommenden Bachelorstudium an den zuständigen Studiendekan der TU Wien übermittelt werden müssen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit seitens der Studienabteilung keine Auskunft (weder telefonisch noch per Email) über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages gegeben werden kann.