Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien

Anträge von nichtgleichgestellte Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EWR-Bürger_innen) haben innerhalb dieser Frist den schriftlichen Antrag auf Zulassung vollständig (mit allen Dokumenten und Beglaubigung) in der Studienabteilung einzulangen. Andernfalls ist eine Zulassung für das beantragte Semester nicht möglich und der Antrag wird für das Folgesemester gewertet.

Wintersemester 2024/25

16. Jänner 2024 bis 15. Juli 2024

Sommersemester 2025

16. Juli 2024 bis 15. Jänner 2025

WICHTIG!

Mit einem Zulassungsbescheid für das Wintersemester können Sie bis 31.10., mit einem Zulassungsbescheid für das Sommersemester bis 31.3. die persönliche Einschreibung in der Studienabteilung durchführen. Wurden Ihnen Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben, die am Vorstudienlehrgang (VWU) zu absolvieren sind, ist die Anmeldung für den Vorstudienlehrgang bis 5.9. (Wintersemester) bzw. 5.2. (Sommersemester) erforderlich. Andernfalls ist der Besuch des Vorstudienlehrganges im aktuellen Semester nicht möglich.