Anerkennungen von anderen Universitäten/ Studien

Für die Anerkennung von Lehrveranstaltungen (LVA), die an anderen Universitäten bzw. postsekundären Bildungseinrichtungen absolviert wurden, müssen Sie eine Anerkennungsanfrage, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster über das Anerkennungsportal, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster stellen.
Bitte laden Sie in Ihrer Anerkennungsanfrage unbedingt die Zeugnisse und die Lehrveranstaltungsbeschreibungen der absolvierten Lehrveranstaltungen als Beilage hoch.
Die Anerkennung erfolgt laut Anerkennungsverordnung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der TU Wien.

ACHTUNG! 
Für Dokumente, die nicht in Österreich ausgestellt wurden, bestehen Beglaubigungsvorschriften. Darüber hinaus müssen alle Unterlagen, die nicht im Original in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, amtlich übersetzt werden und mit dem Originaldokument untrennbar verbunden sein! Lassen Sie Übersetzungen immer erst nach einer etwaigen (diplomatischen) Beglaubigung durchführen. Denn auch die innerstaatlichen Beglaubigungsvermerke (Stempel, Plaketten etc.) müssen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch sind - übersetzt werden. 

Für die erfolgreiche Anerkennung dürfen die absolvierten LVA  keine wesentlichen Unterschiede zu den LVA des Studiums an der TU Wien aufweisen (LVA des Bauingenieur-/oder Umweltingenieurwesens und deren Inhalte finden Sie im jeweiligen Studienplan und in TISS).

Gibt es zu den absolvierten LVA keine entsprechende LVA an der TU Wien, können Sie diese als freies Wahlfach nutzen. Hierfür tragen Sie als anzuerkennende LVA "Freies Wahlfach" ein.

Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen der Anfrage haben, können Sie gerne die Hilfestellung mit Kurzvideos, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster nutzen oder uns kontaktieren.

Anerkennung von Lehrveranstaltungen im Rahmen einer Mitbelegung

Positiv beurteilte Studienleistungen, die während einer aufrechten Zulassung zum Studium der TU Wien im Rahmen einer Mitbelegung an einer anderen Universität gemäß § 6 Abs. 1 UG absolviert worden sind, sind ausschließlich als freie Wahlfächer und Transferable Skills anerkennbar, sofern keine Genehmigung des_der zuständigen Studiendekan_in gemäß § 63 Abs. 9 Z 2 UG vorliegt.
Die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Einreichung zum Studienabschluss am Dekanat. Eine Anerkennungsanfrage über das Anerkennungsportal ist nicht zu stellen.

Anrechnungen von Schulen

Fächer, die an einer HTL oder anderen Schule absolviert wurden, werden nicht anerkannt.