Person im schwarzen Mantel hält weiße Schriftrolle

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Das Doktoratsstudium an der TU Wien umfasst im Kern die eigene wissenschaftliche Forschungsleistung. Mit dem erarbeiteten neuen Wissen wird ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der Wissenschaft geleistet. Die Dissertation am Ende des Doktorats stellt die Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Forschungsarbeit dar.

Das Doktoratsstudium umfasst 6 Semester (Regelstudienzeit). Es besteht aus der Anfertigung der Dissertation und der Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 18 ECTS.

Die selbstständige Forschung für die Anfertigung der Dissertation muss von einer Person mit Lehrbefugnis (habilitiert oder berufen) betreut werden.

Genauere Informationen über die Auswahl der Lehrveranstaltungen finden Sie im Studienplan, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (pdf) bzw. erhalten Sie am Dekanat.

Den Abschluss des Doktoratsstudiums bildet das Rigorosum, eine kommissionelle Gesamtprüfung mit der Verteidigung der Dissertation.

Die Zulassung zu einem Doktoratsstudiums an der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwesen erfolgt durch dem Abschluss eines hierfür qualifizierenden Master- oder Diplomstudiums.

Die Zulassung erfolgt mit den hierfür notwendigen Unterlagen während der Zulassungsfrist, öffnet in einem neuen Fenster in der Studienabteilung, öffnet in einem neuen Fenster.

Weiters muss für die Zulassung die Zusage eines_einer Betreuer_in der Dissertation vorhanden sein. Alle Professor_innen der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwesen können als Betreuer_in tätig werden.

Da jedoch keine Verpflichtung zur Betreuung von Dissertationen besteht, klären Sie bitte im Vorfeld der Inskription das Thema und die Betreuung ab!

Zulassung mit einem Fachhochschul-Abschluss

Der Abschluss eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges gemäß § 3 FHStG qualifiziert ebenfalls zur Zulassung zu einem, bis um um zwei Semester verlängerten, Doktoratsstudium.

Wie in den Verordnungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung angeführt, müssen Fachhochschulabsolvent_innen im Rahmen des um zwei Semester verlängerten Doktoratsstudiums vorgeschriebene Grundlagenfächer im Ausmaß von 24 Semesterstunden, fachspezifische Ergänzungsfächer und Vertiefungsfächer im Ausmaß von jeweils 10 Semesterstunden absolvieren.

Nach der Absolvierung dieser Lehrveranstaltungen im ersten Jahr sind Fachhochschulabsolvent_innen den Absolventen von Universitäten im Doktoratsstudium gleichgestellt.

Die Auswahl der Lehrveranstaltungen erfolgt in Absprache mit dem Studierenden, Betreuer_in der Dissertation und dem Studiendekan.

Formular für die Zulassung:
Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium (pdf), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Studienabteilung

Karlsplatz 13, Stiege 1/EG
1040 Wien
Telefon: +43 1 58801 41188
E-Mail: studienabteilung@tuwien.ac.at

Fachschaft Doktorat

Information, Vernetzung und Interessenvertretung für Doktoratsstudierende und NachwuchsforscherInnen

Getreidemarkt 9
1060 Wien
Geniegebäude, Erdgeschoß, neben der Fachschaft Chemie
E-Mail: fsdr@fsdr.at
Web: www.fsdr.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Das Doktoratsstudium ist auf eine Regelstudienzeit von 3 Jahren ausgelegt.

Im Rahmen des Doktoratsstudiums müssen, neben der Erstellung der Dissertation, Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS absolviert werden.
Die Lehrveranstaltungen werden in Absprache zwischen dem/der Betreuer/-in und Doktoratsstudierenden festgelegt. Vor dem Absolvieren der Lehrveranstaltungen müssen diese mit der Dissertationsvereinbarung dem Studiendekan zur Genehmigung gemeldet werden. 

Die Lehrveranstaltungen dienen der wissenschaftlichen Vertiefung des Fachbereichs der Dissertation.

Studienplan (pdf), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster für die Doktoratsstudien an der TU Wien

Dissertationsvereinbarung

Nach der Zulassung zum Doktoratsstudium müssen Sie die Dissertationsvereinbarung mit einem einseitigen Abstract über den Inhalt der geplanten Arbeit im Dekanat abgeben.

Jährlich ist ein Bericht über den Fortgang der Dissertation abzugeben.

Dissertationsvereinbarung (pdf), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster
Meldung des Fortgangs (pdf), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Sollten Sie eine_n Gutachter_in bzw Prüfer_in einer anderen Fakultät der TU Wien oder einer anderen Universität wählen, ist dies am Dekanat zu melden. Der Studiendekan entscheidet aufgrund der Angaben, ob die gewählte Person als Gutachter_in bzw. Prüfer_in tätig werden kann.

Bitte stellen Sie den Antrag entsprechend frühzeitig!

Kumulative Dissertation

Im Regelfall ist eine Dissertation als Monographie zu verfassen. In Absprache mit dem Betreuer_der Betreuerin und dem Studiendekan kann auch eine kumulative Form gewählt werden.
Dabei sind die Richtlinien über die Verfassung von kumulativen Dissertationen des Vizerektors für Lehre und der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwesen zu beachten:

Richtlinien des Vizerektors für Lehre (pdf), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster
Richtlinien der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwesen (pdf), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Zu Beginn muss die kumulative Dissertation am Dekanat mit dem Formular "Dissertationsvereinbarung" (s.o.) gemeldet werden.

  • Tipps zum wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie in einer Kurzinformation (pdf) der Arbeiterkammer.
  • Weiterführende Informationen können Sie der entsprechenden Fachliteratur in der TU Bibliothek entnehmen.
  • Informieren Sie sich auch im Code of Conduct über die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens an der TU Wien.
  • Vorlage für die Dissertation

Für die Anmeldung zum Promotionsverfahren sind die Kontaktdaten der vorgesehenen Gutachter_innen gemäß § 23 (6) sowie die Dissertation als pdf-Datei am Dekanat einzureichen.
Die Dissertation wird gemäß § 23 der Studienrechtlichen Bestimmungen vom Studienrechtlichen Organ an die Gutachter zur Beurteilung geschickt. Sobald die Gutachten am Dekanat eingelangt sind, kann der Rigorosentermin koordiniert werden.
Die Unterlagen für das Rigorosum (Rigorosenakt) sind spätenstens zwei Wochen vor dem Rigorosum am Dekanat der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwesen abzugeben.

Das Rigorosum ist als Gesamtprüfung in Form einer öffentlich zugänglichen kommissionellen Prüfung vor einem Prüfungssenat abzulegen. Die Dissertationsverteidigung umfasst einen wissenschaftlichen Vortrag (max. 30 Minuten) der Kandidatin bzw. des Kandidaten über Inhalte und Ergebnisse der Dissertation sowie eine Diskussion und Befragung über Inhalte und Ergebnisse der Dissertation und des damit thematisch zusammenhängenden wissenschaftlichen Umfeldes (max. 45 Minuten)

Merkblatt Rigorosum (pdf), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Alle notwendigen Formulare finden Sie unter "Weitere Unterlagen".

Statistik Austria

Aufgrund der Verordnung über statistische Erhebungen bei Studierenden an Universitäten muss der elektronische Fragebogen UHStat2, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster ausgefüllt werden.

Mit den Unterlagen zum Rigorosum geben Sie die UHStat2-Bestätigung am Dekanat ab.

Promotion

Nach erfolgreicher Absolvierung des Rigorosums können Sie sich zur Promotionsfeier anmelden. Die Anmeldung erfolgt in der Abteilung Datenschutz und Datenmanagement, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Doktoratskollegs

Überblick aller laufenden und abgeschlossenen Doktoratskollegs der TU Wien, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster