Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zu den einzelnen Modulen erfolgt auf Basis vorgelegter Qualifikationen. Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

  • Abgeschlossenes facheinschlägiges Studium (z. B. Architektur, Bauingenieurwesen, Umwelttechnik, Raumplanung oder verwandte Fachrichtungen).
  • Abschluss einer höheren technischen Lehranstalt oder einer allgemeinbildenden höheren Schule (Matura) sowie mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung.
  • Abgeschlossene Meisterprüfung in einem baurelevanten Handwerk (z. B. Maurer-, Zimmerer-, Installations- und Gebäudetechnikgewerbe)
  • Abgeschlossene Bauträgerprüfung oder gleichwertige Berufsbefähigungsprüfungen (z. B. technisches Büro/Ingenieurbüro) 

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch die wissenschaftlichen Lehrgangsleiter auf Basis der vorgelegten Qualifikationen. 

In Einzelfällen können auch Personen zugelassen werden, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit, Erfahrungen und Leistungen über eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Für den MEng muss jedenfalls ein abgeschlossenes Bachelorstudium nachgewiesen werden.

Wenn Sie sich für unseren Masterstudiengang bewerben möchten, folgen Sie bitte diesen fünf Schritten

  1. Um für die Zulassung zu diesem MEng-Programm oder Universitätslehrganges in Frage zu kommen, weisen Sie bitte alle Zulassungsvoraussetzungen nach.
  2. Beginnen Sie den Bewerbungsprozess vor Ablauf der Bewerbungsfrist.
  3. Achten Sie auf die Formalitäten (z.B. Transkription ausländischer Dokumente oder Visa).
  4. Schicken Sie uns Ihre vollständige Bewerbung.
  5. Halten Sie sich für Ihr persönliches Gespräch verfügbar

Aufnahmegespräche

Wir organisieren individuelle Aufnahmegespräche (persönlich oder online).

Die Bewerber_innen werden auf der Grundlage ihrer Berufserfahrung und ihrer akademischen Leistungen sorgfältig geprüft. Um mehr über Zulassungen zu erfahren, nehmen Sie an einer Informationsveranstaltung teil oder kontaktieren Sie uns.

Bewerbungsdeadline

Nachhaltiges Bauen: Nachhaltigkeitsstrategien im Bauwesen: 02. September 2025