Anleitung zur Durchführung der Briefwahl

  1. Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert (C6) legen.
  2. Wahlkuvert verschließen, aber nicht durch Verwendung von Hilfsmitteln irgendwelcher Art zukleben. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses darf das Wahlkuvert keinerlei Aufschrift tragen und NUR den Stimmzettel enthalten.
  3. Die eidesstattliche Erklärung unterschreiben.
  4. Verschlossenes Wahlkuvert und das Beiblatt mit der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung einmal gefaltet in die Wahlkarte (Kuvert C5) geben und die Wahlkarte (das Wahlkartenkuvert) danach zukleben.
  5. Die zugeklebte Wahlkarte in das vorfrankierte und an die Wahlkommissionen des Senats adressierte Retourkuvert (C4) legen und dieses zukleben.
  6. Zugeklebtes Retourkuvert (C4) so zeitgerecht per Post zurücksenden, dass es gemäß Ausschreibung der Wahl in den Senat bis spätestens 18. Mai 2022 um 15:00 Uhr (Ende der Wahlzeit) bei der Wahlkommission eingelangt ist.

Sollte das Retourkuvert nicht in der oben beschriebenen Weise im Postwege verschickt werden, so ist jedenfalls dafür Sorge zu tragen, dass die Wahlkarte

  • spätestens am Wahltag, 18. Mai 2022, bis 15:00, im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Operngasse 11, 2. Stock, Raum E 902-01, einlangt oder
  • zu den unter Punkt H. der Ausschreibung genannten Öffnungszeiten bzw. spätestens am Wahltag, 9:00 bis 15:00, im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Operngasse 11, 2. Stock, Raum E 902-01, persönlich oder durch eine_n Überbringer_in abgegeben wird.