Mit Ihrem positiven Zulassungsbescheid können Sie, wenn nötig, bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) Ihres Heimatlandes ein Visum beantragen.

Die Studienabteilung kann weder Auskünfte in Visaangelegenheiten erteilen, noch in Visaangelegenheiten behilflich sein! Dafür ist ausschließlich die österreichische Vertretungsbehörde in Ihrem Herkunftsstaat bzw. die Magistratsabteilung 35 der Stadt Wien zuständig.

Nach Ihrer Einreise in Österreich und bevor Sie persönlich in die Studienabteilung kommen, um die Zulassung abzuschließen, müssen Sie noch die Online Studienbewerbung durchführen. Die Online Studienbewerbung ist  vor der persönlichen Einschreibung an der Universität durchzuführen. Am Ende der Online-Studienbewerbung ist ein Termin für die Erstzulassung in der Studienabteilung zu vereinbaren.

Wenn Sie die Online-Studienbewerbung durchgeführt haben, kommen Sie persönlich zum vereinbarten Termin in die Studienabteilung und bringen folgende Unterlagen mit:

  • den Zulassungsbescheid
  • ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis)
  • Aufenthaltstitel (nur Drittstaatsangehörige!) falls bereits vorhanden

Mit einem Zulassungsbescheid für das Wintersemester können Sie bis 31.10., mit einem Zulassungsbescheid für das Sommersemester bis 31.3. die persönliche Einschreibung in der Studienabteilung durchführen. 

ACHTUNG! Wurden Ihnen Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben, ist die Anmeldung für den Vorstudienlehrgang bis 5.9. (Wintersemester) bzw. 5.2. (Sommersemester) erforderlich. Andernfalls ist der Besuch des Vorstudienlehrganges nicht möglich.