Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten, an einer Universität zugelassen zu werden. Entweder zu ordentlichen Studien (Bachelor-, Master-, Doktoratsstudium), oder zu außerordentlichen Studien (Besuch einzelner Lehrveranstaltungen, Universitätslehrgänge etc.).

FAQ

Außerordentliche Studierende sind entweder

  • zu einem Universitätslehrgang,
  • zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern,
  • zur Absolvierung von Ergänzungsprüfungen,
  • zur Ablegung der Studienberechtigungsprüfung oder
  • zur Nostrifikation ihres im Ausland absolvierten Studiums

zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium, sondern besuchen entweder einzelne Lehrveranstaltungen oder absolvieren eine Weiterbildung in Form eines Universitätslehrganges.

Wenn Sie sich für einen Universitätslehrgang interessieren, wenden Sie sich bitte an die TU Wien Academy.

Wenn Sie nur bestimmte Lehrveranstaltungen/Kurse an der TU Wien besuchen möchten, ohne ein Studium zu absolvieren, besteht die Möglichkeit, diese Lehrveranstaltungen als außerordentliche/r Studierende/r zu besuchen. Der Abschluss eines gesamten Studiums oder die Ablegung von Rigorosen oder (Teil-)Diplomprüfungen ist jedoch nicht möglich! Positiv absolvierte Prüfungen sind auch nur dann auf ein ordentliches Studium anerkennbar, wenn diese vor Ablegung der Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung absolviert wurden (vgl. § 78 Abs. 7 UG).

Studierende, welche nicht die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen können, werden als außerordentliche Studierende zum Vorstudienlehrgang zugelassen, um die Ergänzungsprüfung aus Deutsch abzulegen. Erst nach positiver Absolvierung der Ergänzungsprüfung ist eine Zulassung zum ordentlichen Studium möglich.

Wenn Sie sich für die Studienberechtigungsprüfung interessieren, finden Sie alle erforderlichen Informationen hier. Da auch in diesem Fall kein ordentliches Studium betrieben wird, erfolgt die Zulassung an der Universität als außerordentliche/r Studierende/r.

Unter Nostrifikation versteht man die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als Abschluss eines inländischen Studienabschlusses. Zur Herstellung der Gleichwertigkeit sind zumeist Ergänzungsprüfungen abzulegen, sodass die Zulassung als außerordentliche/r Studierende/r erfolgt. 

Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die Sie als ao. Studierende/r positiv absolvieren, sind auf ein ordentliches Studium (Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudium) NICHT anrechenbar. Ausgenommen sind nur Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen, die als ao. Studierende/r vor der vollständigen Ablegung der Reifeprüfung oder der Studienberechtigungsprüfung absolviert wurden.

Es ist während eines außerordentlichen Studiums nicht möglich, (Teil-)Diplomprüfungen oder Rigorosen zu absolvieren! Es kann auch kein Studium abgeschlossen werden. 

Die Beantragung der Zulassung zu einem außerordentlichen Studium ist genauso vorzunehmen, wie die Beantragung der Zulassung zu einem ordentlichen Studium.

Führen Sie innerhalb der Zulassungsfrist die Online Studienbewerbung durch und kommen anschließend während den Öffnungszeiten in die Studienabteilung zur Durchführung der Zulassung.

Mit zu bringen sind:

  1. gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)
  2. NUR für Studierende des IST (Institute of Science and Technology - Austria): Zulassungsbestätigung für das aktuelle Semester

Ja, sie müssen den ÖH-Beitrag und Studienbeitrag, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zahlen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.