Bettina Enzenhofer und Marjo Rauhala mit Laptop und Festnetztelefon

© Carolina Frank

News

Neuer Fachbereich "Responsible Research Practices"

[1. April 2022] Kein Aprilscherz: Mit 1. April 2022 wird aus der Koordinationsstelle für Forschungsethik ein eigener Fachbereich mit dem Namen „Responsible Research Practices“. Als Strukturelement E619-03 sind wir nun direkt im Vizerektorat Forschung und Innovation angesiedelt. Die Neueinrichtung dieses Fachbereichs wurde am 21. Dezember 2021 vom Rektorat beschlossen. Wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit mit der TU Wien Community unter diesen neuen Rahmenbedingungen.

 

ÖAWI: Hinweisgebersystem für Verdachtsfälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten

[Juni 2021] Die TU Wien ist Mitglied von ÖAWI, der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität. ÖAWI fördert das Bewusstsein für die Standards Guter Wissenschaftlicher Praxis.

Seit März 2021 bietet ÖAWI ein neues Service an: Ein vertrauliches, bei Bedarf anonymes Hinweisgebersystem für Verdachtsfälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Hinweisgebende können sich von ÖAWI zu Fragen der wissenschaftlichen Integrität beraten lassen oder eine Sachverhaltsdarstellung und Dokumente für eine Überprüfung seitens der Kommission für wissenschaftliche Integrität einreichen. Genutzt wird dafür das BKMS-Hinweisgebersystem.

Weitere Informationen und Whistleblowing-Software: https://oeawi.at/kontakt/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster bzw. https://www.bkms-system.com/oeawi, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

 

Horizon Europe: Ethik-Self-Assessment

[April 2021] Im neuen Rahmenprogramm Horizon Europe gibt es einige Änderungen in der Ethikbewertung. Es wird erwartet, dass Ihr Forschungsantrag ein Ethik-Self-Assessment enthält, in dem Sie alle relevanten ethischen Fragen Ihres Antrags identifizieren und auf diese eingehen. Wenn Sie einen Antrag auf europäische Fördermittel stellen, sollten Sie die neueste Version des „How to Complete Your Ethics Self-Assessment“ beachten. Die erste Version wurde am 5. März 2021 veröffentlicht., öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster Die Europäische Kommission wird das Dokument in regelmäßigen Abständen aktualisieren.

Als Forscher_innen müssen Sie im Antragsverfahren nun auch angeben, ob Sie in Ihrem Forschungsvorhaben Künstliche Intelligenz nutzen/entwickeln. Darüber hinaus geht adressiert das „How to …“-Dokument auch die Sorge um den Missbrauch von Forschungsergebnissen als Querschnittsthema – alle hierfür relevanten Aspekte finden Sie im verlinkten Dokument.