Personengruppe Z1

(„Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind“)

Personengruppe Z2

(„Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb“)

Personengruppe Z3

(„Allgemeines Universitätspersonal“)