AUSSCHREIBUNG DER WAHL IN DIE FAKULTÄTSRÄTE DER ACHT FAKULTÄTEN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT WIEN (TU WIEN)

Für die Funktionsperiode 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2027 sind in die Fakultätsräte der acht Fakultäten der TU Wien jeweils zu wählen:

  • 8 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder der Universitätsprofessor_innen und der Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG)
  • 4 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder der Universitätsdozent_innen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG)
  • 2 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder des allgemeinen Universitätspersonals (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG)

Hinweis: 4 Vertreter_innen der Studierenden und deren Ersatzmitglieder (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 4 UG) sind gem. § 32 Abs. 1 HSG 2014 iVm § 25 Abs. 4 Z 4 UG und der Satzung der HTU zu entsenden.

A. TAG, ZEITRAUM UND ORT DER WAHL

Wahltag: Donnerstag, 1. Feber 2024

Zeit: von 09:00 bis 15:00 Uhr

Ort der Wahl:

  • für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG (Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)
    Ort: Festsaal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock
  • für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG (Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)
    Ort: Boeckl-Saal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock
  • für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG (Allgemeines Universitätspersonal)
    Ort: Festsaal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock

Hinweis: Die Stimmabgabe kann nur für zugelassene Wahlvorschläge gültig abgegeben werden. Die_der Wahlberechtigte hat ihre_seine Identität dem_der Wahlleiter_in zu Beginn der Wahlhandlung erforderlichenfalls nachzuweisen.

B. STICHTAG FÜR DIE AKTIVE UND PASSIVE WAHLBERECHTIGUNG

Als Stichtag gilt der 23. November 2023.

Das aktive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der jeweiligen Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 bis Z 3 angehören und die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind die Mitglieder des Rektorats.

Das passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der jeweiligen Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 bis Z 3 angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind die Mitglieder des Rektorats.

Hinweis: Gemäß Punkt 3.2. Abs. 3 der Wahlordnung Senat und Fakultätsräte ruht während der Ausübung einer Funktion als Dekan_in oder Studiendekan_in die (Ersatz)Mitgliedschaft im Fakultätsrat.

C. EINSICHTNAHME IN DIE VERZEICHNISSE DER WAHLBERECHTIGTEN

Ort und Zeitraum:

Einsichtnahme für sämtliche Personengruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1 bis Z 3 UG im Büro des Senats im Hauptgebäude der TU WIEN, 1040 Wien, Karlsplatz 13, 1. Stock, E 902:

  • Mittwoch 29. November 2023 von 10:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 30. November 2023 von 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Freitag 1. Dezember 2023 von 10:00 bis 12:00 Uhr
  • Montag 4. Dezember 2023 von 10:00 bis 12:00 Uhr
  • Diensta 5. Dezember 2023 von 13:00 bis 15:00 Uhr

Hinweis: Die jeweiligen Verzeichnisse der Wahlberechtigten enthalten die Personalnummer, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Titel, Beschäftigungsausmaß, organisatorische Einheit und Personengruppe. Um die Einsichtnahme vorzunehmen, ist ein gültiger Ausweis oder die TU Card vorzuweisen.

D. EINSPRUCH IM HINBLICK AUF DIE RICHTIGKEIT DER VERZEICHNISSE DER WAHLBERECHTIGTEN

FRIST: 29. November bis 14. Dezember 2023

Ab Auflage des jeweiligen Verzeichnisses (ab 29. November 2023) kann jede_r Wahlberechtigte bei allfälligen Fehlern binnen 10 Arbeitstagen (bis 14. Dezember 2023) schriftlich Einspruch erheben. Die zuständige Wahlkommission hat über den Einspruch spätestens 2 Arbeitstage nach Ablauf der Einspruchsfrist zu entscheiden (bis 18. Dezember 2023).

Ort und Zeitraum:

Einsprüche für sämtliche Personengruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1 bis Z 3 UG können mit dem Betreff „Einspruch“ versehen z.H. des Vorsitzenden der jeweiligen Wahlkommission (Z 1: Peter BAUER; Z 2: Ulrich PONT; Z 3: Günter Bernhard STEININGER)

  1. per E-Mail an wahlkommissionen@tuwien.ac.at oder
  2. postalisch an die Adresse

TU Wien
Senat, E 902,
z.H. Wahlkommissionsvorsitzender
Karlsplatz 13
1040 Wien

gesendet werden.

Einsprüche müssen bis 14. Dezember 2023 (wie unter Punkt D. a. oder b. beschrieben) eingelangt sein.

E. EINBRINGUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN

FRIST: ab Wahlkundmachung bis 15. Dezember 2023

Jede_r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.

Ort und Zeitraum:

Die Einbringung der Wahlvorschläge für sämtliche Personengruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1, Z 2 und Z 3 UG können mit dem Betreff „Wahlvorschlag“ versehen z.H. des Vorsitzenden der jeweiligen Wahlkommission (Z 1: Peter BAUER; Z 2: Ulrich PONT; Z 3: Günter Bernhard STEININGER)

  1. per E-Mail an die Adresse wahlkommissionen@tuwien.ac.at mit dem Betreff „Wahlvorschlag“ geschickt werden, wobei Scans des Originals des ordnungsgemäß ausgefüllten und unterfertigten Wahlvorschlages und der Zustimmungserklärungen der darauf angeführten Kandidat_innen sowie allfälliger weiterer Unterlagen beizufügen sind, oder
  2. postalisch an die Adresse

TU Wien
Senat, E 902,
z.H. Wahlkommissionsvorsitzender
Karlsplatz 13
1040 Wien

gesendet werden.

Die Wahlvorschläge müssen schriftlich bis 15. Dezember 2023 beim jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission (wie oben unter Punkt E. a. und b. beschrieben) eingelangt sein. Andernfalls wird der entsprechende Wahlvorschlag als verspätet zurückgewiesen.

Jeder Wahlvorschlag muss eine_n Zustellungsbevollmächtigte_n benennen. Die Korrespondenz erfolgt ausschließlich über die Zustellungsbevollmächtigten. Jeder Wahlvorschlag muss die schriftlichen Zustimmungserklärungen aller darauf angeführten Kandidat_innen enthalten. Sofern Zustimmungserklärungen fehlen, ist dies zu begründen. Jedenfalls müssen fehlende Zustimmungserklärungen bis spätestens Ende der Einbringungsfrist beigebracht werden. Fehlen diese auch nach Ablauf der Einbringungsfrist, ist der Wahlvorschlag zur Verbesserung zurückzustellen.

Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

Alle Formulare betreffend die Einbringung von Wahlvorschlägen sind auf der internen Seite der TU Wien abrufbar:

www.tuwien.at/intern/fakultaetsratswahlen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Hinweis: im Übrigen sind die Bestimmungen der Wahlordnung, insbesondere unter Punkt 2.6, zu berücksichtigen, abrufbar unter:

https://www.tuwien.at/index.php?eID=dms&s=4&path=Satzung/Wahlordnung.pdf, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Hinweis: Die Erstellung der Liste der Kandidat_innen als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreter_innen der oben angeführten Personengruppen Z 1 bis Z 3 erfolgt nach dem Reißverschlusssystem. Das heißt, es sind abwechselnd eine Frau und ein Mann aufzulisten, wobei der Frauenanteil mindestens 50 % betragen muss. Dies gilt für die gesamte Liste. Eine Abweichung davon ist nur bei einer sachlich gerechtfertigten Begründung möglich. Jedem Wahlvorschlag ist im Zuge der Einreichung eine Erklärung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen beizulegen, in der die Richtigkeit der Zusammensetzung bestätigt wird.

Die Wahlkommission prüft die fristgerecht eingebrachten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken bzw. Einwände unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Ablauf der Einbringungsfrist (15. Dezember 2023) dem_der Zustellungsbevollmächtigten mit dem Auftrag zur Verbesserung zurückstellen (bis 19. Dezember 2023). Wird einem Verbesserungsauftrag nicht fristgerecht nachgekommen (Einlangen der verbesserten Wahlvorschläge innerhalb von drei Arbeitstagen ab Kenntnis des Verbesserungsauftrags), wird der entsprechende Wahlvorschlag nicht berücksichtigt.

F. EINSICHTNAHME IN DIE ZUGELASSENEN WAHLVORSCHLÄGE

FRIST: bis spätestens 31. Jänner 2024

Für sämtliche Personengruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1 bis Z 3 UG:

Ort und Zeitraum:

Alle Wahlvorschläge sind ab Montag 29. Jänner 2024, 10 Uhr auf der auf der internen Seite der TU Wien unter folgendem Link einsehbar:

www.tuwien.at/intern/fakultaetsratswahlen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Außerdem ist die Einsichtnahme möglich im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Karlsplatz 13, 1. Stock, E 902, zu folgenden Zeiten:

  • Montag 29. Jänner 2024 von 10.00 bis 12:00 Uhr
  • Dienstag 30. Jänner 2024 von 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Mittwoch 31. Jänner 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr

G. BEANTRAGUNG EINER WAHLKARTE (BRIEFWAHL)

Alternativ zur Stimmabgabe vor Ort vor der jeweiligen Wahlkommission können Wahlberechtigte ihr Wahlrecht im Wege der Stimmabgabe mittels Wahlkarte (Briefwahl) ausüben.

Frist: 6. Dezember bis 11. Jänner 2024

Ort, Zeitraum und Art und Weise:

Der Wahlkartenantrag ist zu richten an den Vorsitzenden der jeweiligen Wahlkommission (Z 1: Peter BAUER; Z 2: Ulrich PONT; Z 3: Günter Bernhard STEININGER)

1. mittels digital signierter E-Mail der_des Wahlberechtigten an die Adresse 

wahlkommissionen@tuwien.ac.at

oder

2. mittels E-Mail der_des Wahlberechtigten an die Adresse

wahlkommissionen@tuwien.ac.at

unter Beilage des digital signierten Formulars „Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte“ (dieses Formular ist auf der auf der internen Seite der TU Wien unter dem Link

www.tuwien.at/intern/fakultaetsratswahlen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

abrufbar)

oder

3. mittels eingeschriebenem (und spätestens am 11. Jänner 2024 einlangendem) Brief unter Anschluss einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) der_des Wahlberechtigten postalisch an

TU Wien
Senat, E 902,
z.H. Wahlkommissionsvorsitzender
Karlsplatz 13
1040 Wien

oder

4. persönlich durch die_den Wahlberechtigte_n unter Vorweis eines Ausweises (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) oder durch eine bevollmächtigte Person unter Anschluss einer schriftlichen (von beiden Personen unterschriebenen) Vollmacht und einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) der_des Wahlberechtigten im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Karlsplatz 13, 1. Stock, E 902:

  • Dienstag 9. Jänner 2024 von 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Mittwoch 10. Jänner 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 11. Jänner 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr

Hinweis: Die_der Wahlberechtigte bzw. die von ihr_ihm bevollmächtigte Person hat im Zuge der Antragstellung bekanntzugeben, ob die_der Wahlberechtigte die persönliche Abholung der Wahlkarte (allenfalls durch eine bevollmächtigte Person) oder die postalische Zusendung der Wahlkarte an die von der_dem Wahlberechtigten anzugebende Zustelladresse wünscht.

H. ORT UND ZEITRAUM FÜR DIE PERSÖNLICHE ABHOLUNG EINER WAHLKARTE (BRIEFWAHL)

FRIST: bis spätestens 31. Jänner 2024

Ort und Zeitraum:

Die Wahlbehelfe werden im Falle des Wunsches persönlicher Entgegennahme oder durch einen Bevollmächtigten im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Karlsplatz 13, 1. Stock, E 902, zu folgenden Zeiten bereitgehalten:

  • Donnerstag  25. Jänner 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr
  • Freitag 26. Jänner 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr
  • Montag 29. Jänner 2024 von 13:00 bis 15:00 Uhr 
  • Dienstag 30. Jänner 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch 31. Jänner 2024 von 13:00 bis 15:00 Uhr

Hinweis: Duplikate für verloren gegangene Wahlkarten dürfen nicht ausgefolgt werden. Unbrauchbare Wahlkarten, die noch nicht zugeklebt wurden, können unter Einhaltung der oben genannten Fristen zur Beantragung einer Wahlkarte (siehe Punkt G. dieser Kundmachung) retourniert und neu ausgestellt werden.

I. STIMMANGABE MITTELS WAHLKARTE (BRIEFWAHL)

1. Mittels Briefwahl vom Inland oder vom Ausland aus, ab Erhalt der Wahlkarte:

  1. Füllen Sie den Stimmzettel aus.
  2. Legen Sie den Stimmzettel in das Wahlkuvert und verschließen Sie dieses.
  3. Unterfertigen Sie die eidesstattliche Erklärung durch Ihre eigenhändige Unterschrift.
  4. Geben Sie das verschlossene Wahlkuvert und die eidesstaatliche Erklärung in die Wahlkarte.
  5. Kleben Sie die Wahlkarte zu.
  6. Geben Sie die Wahlkarte in das Überkuvert für die postalische Versendung.
  7. Sorgen Sie dafür, dass die Wahlkarte
  • per Post spätestens am Wahltag, 1. Feber 2024, bis 15:00, im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Karlsplatz 13, 1. Stock, E 902, einlangt oder
  • zu den unter Punkt H. dieser Kundmachung genannten Öffnungszeiten bzw. spätestens am Wahltag, 1. Feber 2024, 9:00 bis 15:00, im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Karlsplatz 13, 1. Stock, E 902, persönlich oder durch eine_n Überbringer_in abgegeben wird.

Hinweis: Eine Handlungsanleitung für die korrekte Durchführung der Briefwahl ist zudem auf der internen Seite der TU Wien zu finden:

www.tuwien.at/intern/fakultaetsratswahlen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

2. Vor einer zuständigen Wahlkommission am Wahltag:

Auch bei Beantragung einer Wahlkarte ist eine persönliche Stimmabgabe vor der zuständigen Wahlkommission (siehe Punkt A. der Wahlkundmachung) zulässig, wenn die_der Wahlberechtigte ihre_seine Stimme nicht bereits im Wege der Briefwahl abgegeben hat und die Wahlkarte sowie den unausgefüllten Stimmzettel zur Übergabe an die Wahlkommission mitbringt.

Hinweis: Nach Überreichung dieser Unterlagen an die Wahlkommission hat die_der Wahlberechtigte die Stimme nach den Bestimmungen der Präsenzwahl abzugeben (siehe Punkt 2.8. der Wahlordnung). Folgen Sie den Anweisungen der Wahlkommission und füllen Sie den Stimmzettel erst in der vorgesehenen Wahlkabine aus.

J. WEITERE INFORMATIONEN

Auf der internen Seite der TU Wien TU finden Sie unter

www.tuwien.at/intern/fakultaetsratswahlen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

weiterführende Informationen und alle Musterformulare zum Herunterladen.

Die Vorsitzenden der Fakultätsräte der TU Wien
(Funktionsperiode 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2023)

Fakultät für Architektur und Raumplanung
Ulrike HERBIG

Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwesen
Josef FINK

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
Georg SCHITTER

Fakultät für Informatik
Reinhard PICHLER

Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
Walter SCHWAIGER

Fakultät für Mathematik und Geoinformation
Monika LUDWIG

Fakultät für Physik
Markus VALTINER

Fakultät für Technische Chemie
Ruth BIRNER-GRÜNBERGER