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Corona – Update | Zugangsregelungen ab 2. Juni

Das Rektorat hat anhand der seit 19.5. geltende COVID19-Öffnungsverordnung die TUW-internen Sicherheitsbestimmungen evaluiert und aktualisiert ab 2. Juni 2021 ihre Zugangsregelungen.

Foto des Haupgebäudes Karlsplatz mit Überschrift „Covid-19 Info“, dem Update-Datum und dem Update-Link: www.tuwien.at/corona

Die seit 19. Mai geltende COVID19-Öffnungsverordnung des Gesundheitsministeriums verfügt schrittweise Öffnungen für unseren privaten und beruflichen Alltag. Das Rektorat hat anhand dieser Rechtsgrundlage die TUW-internen Sicherheitsbestimmungen evaluiert und aktualisiert ab 2. Juni 2021 ihre Zugangsregelungen. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung unserer bewährten und wohlbekannten Sicherheitsvorkehrungen. Dreh- und Angelpunkt ist zudem die Statusdefinition von Personen, von denen ein geringes epidemiologisches Risiko ausgeht, wobei die „3-G-Regel“ greift: geimpft, getestet, genesen.

Was müssen Sie am Campus beachten?

Für Ihren Büroalltag gilt bis auf Weiteres folgende Faustregel: Wenn mehr als 1 Person im Büro anwesend ist, müssen alle Personen dieser Gruppen oder Teams jeweils 1 G nachweisen können. Gilt bei mindestens einer dieser Personen keines der 3 G, sind alle Kolleg_innen verpflichtet, am Arbeitsplatz die FFP2-Maske zu tragen.

Meetings

Für Sitzungen an der TUW ist keine Einschränkung bei der Teilnehmer_innenanzahl vorgesehen, wenn der Besprechungsraum ausreichend groß und dadurch der 2 m Abstand gewahrt ist. Unter dieser Bedingung kann auch auf die FFP2-Maske verzichtet werden, sofern alle Teilnehmer_innen 1 G nachweisen können. Wenn Sie externe Gäste zu Meetings an die TUW einladen, weisen Sie diese bitte auf die 3-G-Regel hin und achten Sie darauf, dass deren Zutritt von Ihnen in TISS unter Organisation/Gästezutritt (TUW Login erforderlich) registriert werden muss.

3-G-Statusnachweis

Bitte erbringen Sie Ihren persönlichen Statusnachweis wie Sie es auch außerhalb der TUW, beispielsweise in Dienstleistungs-, Kultur- oder Gastronomiebetrieben routinemäßig tun.

1. Geimpft

Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, eine Impf-Karte sowie ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass (ELGA). Aus den enthaltenen Daten ergeben sich folgende Gültigkeitsdauern:

  • Immunisierung durch zwei Teilimpfungen: Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung gilt der Impfnachweis für 3 Monate. Nach Erhalt der Zweitimpfung verlängert sich die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises auf 9 Monate.
  • Immunisierung durch eine Impfung: Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit nur einer Dosis gilt der Impfnachweis für 9 Monate.
  • Immunisierung durch Impfung von Genesenen: Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung für 9 Monate.

2. Getestet

  • PCR-Test gilt 72 Stunden ab Probenahme (z.B. „Alles gurgelt“)
  • Antigentest von einer befugten Stelle gilt 48 Stunden ab Probenahme (z.B. Apotheke, Teststraße)
  • Selbsttest, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst ist, gilt 24 Stunden

3. Genesen

  • Absonderungsbescheid oder ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion
  • Nachweis über neutralisierende Antikörper (3 Monate ab dem Testzeitpunkt)

Ausführliche Beschreibungen zur 3-G-Regel stellt das Gesundheitsministerium bereit: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Was gilt wie bisher?

  • Verpflichtende Meldung von COVID-19-Verdachts-/Erkrankungsfällen bei Mitarbeiter_innen oder Studierenden
  • QR-Code Scan: Verpflichtende QR-Coderegistrierung beim Betreten von TUW-Gebäuden
  • Mindestens 2 Meter Sicherheitsabstand
  • FFP2-Maske verpflichtend in allen öffentlichen Bereichen an der TUW
  • Hygiene: Regelmäßige Hände- und Oberflächendesinfektion
  • Veranstaltungen: In TUW-Repräsentationsräumen gilt das Abstands- und FFP2-Masken-Gebot. Für Personen eines gemeinsamen Haushalts (z.B. Familien bei akademischen Feiern) entfällt der 2 m Abstand.
  • Öffnungszeiten: Die Gebäude der TU Wien sind Montag bis Samstag von 6:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. An Sonn- und Feiertagen ist geschlossen.

Studium und Lehre

Die 5. Rektoratsverordnung COVID-19 Sonderregelungen zur Durchführung von Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster wurde am 19. Mai aktualisiert und in Bezug auf die Zutritte erweitert. Ergänzend beinhaltet das Dokument Studium und Lehre im Sommersemester 2021: Leitfaden für die Anwesenheit an der TU Wien, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster alle Details und Informationen, die für das Sommersemester 2021 essenziell sind.

Forschung

Die Routine vor Ort, die sich Mitarbeiter_innen im Forschungsbetrieb während der letzten Monate angeeignet haben, führen sie weiter. Ab Juni wird nun verstärkte Anwesenheit in Labors oder Werkstätten möglich sein. Die Sicherheitsvorkehrungen bleiben aufrecht.

 

Das Schutzniveau ist hoch und wird auch dank Ihres besonnenen Vorgehens auf diesem hohen Niveau erhalten bleiben. Danke, dass Sie weiterhin mithelfen, unseren Universitätsbetrieb sicher und praktikabel zu gestalten.